Umschau | 06.03.2012 | 20:15 Uhr : Komplizierte Schadenregulierung nach Benzinklau
Björn S. ist Opfer von Benzindieben geworden. Sie hatten den Tank seines Pkw aufgebohrt. Dabei erbeuteten sie lediglich 20 Liter Super im Wert von weniger als 50 Euro, verursachten aber einen Schaden von 2.500 Euro. In Anbetracht der Summe überlegt der Mann, ob er sein Auto überhaupt reparieren lässt. Dabei fäll ihm seine Kfz-Versicherung ein, eine Teilkasko. Björn S. ist sich sicher, dass damit das Problem aus der Welt ist: "Ich bin davon ausgegangen, dass die Versicherung das übernimmt, und habe nach einem ersten Telefonat mit der Versicherung dann leider feststellen müssen, dass dem nicht so ist."
Teilkasko zahlt nicht für Schäden durch Benzinklau
Die Teilkasko greift bei vielen Fahrzeugschäden, die durch Fremdverschulden entstanden sind, allerdings nicht in diesem Fall. Bei den Automobilclubs kennt man die vertrackte Rechtslage, die sich für den normalen Menschenverstand ziemlich absurd anhört. AvD-Juristin Dorothee Zobel erklärt: "Der Tank ist nur deswegen beschädigt worden, weil man Benzin klauen wollte. Die Ursache ist also der Benzinklau. Dieses Benzin ist mit dem Fahrzeug nicht fest verbunden. Die Teilkaskoversicherung deckt nur dann Schäden im Rahmen eines Diebstahles ab, wenn der Diebstahl auf ein Teil gerichtet ist, das mit dem Fahrzeug fest verbunden ist." Das sei hier nicht gegeben. Zwar ist der Tank fest verbunden, aber der sei eigentlich nur Mittel zum Zweck. Darum ersetze die Teilkasko den Schaden nicht, führt die Juristin weiter aus.
Vollkasko deckt Schäden am Pkw
Alle Versicherungsgesellschaften handhaben das Problem in dieser Weise. Anders verhält es sich bei der Vollkasko. Hier ist der Schaden am Tank gedeckt, jedoch nicht das gestohlene Benzin. Wer den Schaden durch die Versicherung regulieren lässt, kommt in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Eine spezielle Zusatzversicherung für solche Fälle gibt es nicht. Björn S. hat zwar Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Solange die Diebe aber nicht gefasst werden, muss er die Rechnung begleichen. Bis die Versicherer ihre Vertragsbedingungen nicht kundenfreundlicher gestalten, wird man wohl auch weiterhin den Benzindieben schutzlos ausgeliefert sein.

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