Umschau | 06.11.2012 | 20:15 Uhr : Blaulichtunfälle – Blackbox könnte bei Aufklärung helfen
Im vergangenen Winter wurde der 73-jährige Horst B. aus Görlitz in einen Unfall mit einem Einsatzwagen der Polizei verwickelt. Er stand an einer Kreuzung und wollte links abbiegen. Neben ihm das befahrbare Gleisbett der Straßenbahn. Nach eigenen Angaben hatte er mehrmals nach links über seine Schulter geschaut und war dann abgebogen, da weder Straßenbahn noch ein anderes Fahrzeug zu sehen waren. Dann prallte sein Wagen mit einem Einsatzfahrzeug der Polizei zusammen. Das Auto des Rentners wurde dabei stark beschädigt, das Polizeiauto erlitt einen Totalschaden. Horst B. blieb unverletzt, die beiden Polizisten wurden leicht verletzt.
Zivilist ist im Beweisnotstand
Nach dem Unfall wird Horst B. die Schuld am Zusammenstoß zugewiesen. Vom Amtsgericht Görlitz bekommt er einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er soll 600 Euro Strafe zahlen und ist damit vorbestraft. In der Begründung heißt es, dass er "vorhersehbar und vermeidbar […] gegen das mit Sondersignal, Blaulicht und Martinshorn fahrende Einsatzfahrzeug" geprallt sei. Doch der Rentner schwört, dass er weder Martinshorn noch Blaulicht wahrgenommen hat. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Robby Marek legt er Widerspruch gegen den Strafbefehl ein.
Indizien sprechen für Unschuld des Zivilisten
Verkehrsrechtsexperte Marek erklärt, wenn das Einsatzfahrzeug wirklich ohne Martinshorn und Blaulicht unterwegs gewesen sei, könnte die Schuldfrage ganz anders beantwortet werden. Dafür, dass es so gewesen sein könnte, gibt es aus der Sicht des Anwalts Hinweise. Zwar soll es Zeugenaussagen geben, nach denen ein Martinshorn zu hören gewesen sein soll. Doch zum einen haben sich diese Zeugen nicht dort befunden, wo der Rentner mit seinem Wagen stand. Zum anderen waren nach Angaben von Rechtsanwalt Marek zwei Fahrzeuge im Einsatz. "Welcher Polizeiwagen jetzt tatsächlich mit der Sirene unterwegs war, das wissen wir nicht und das müsste im Verfahren aufgeklärt werden", so der Jurist. Er und sein Mandant haben sich auf einen langwierigen Prozess eingestellt.
Unfalldatenspeicher kann Klärung bringen
Wenn sich Zeugenaussagen widersprechen, können nur Fakten Klarheit bringen. Die könnte in solchen Fällen ein Unfalldatenspeicher, eine sogenannte Black Box, liefern. Das Gerät kann in Pkw eingebaut werden und zeichnet - auch bei einem Unfall - wichtige Daten auf. Dazu gehört auch der Zeitpunkt, zu dem Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet werden. Mit so einem Unfalldatenspeicher war auch der Polizeiwagen in Görlitz ausgerüstet. Doch Rechtsanwalt Marek geht davon aus, dass der Unfalldatenspeicher beim Verschrotten des Pkws mit Totalschaden entsorgt wurde: "Der ist bisher weder ausgelesen worden, noch ist ein Gutachten eines Sachverständigen erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft wäre verpflichtet gewesen, nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material einzuholen. Diese Versäumnisse müssen wir jetzt im Verfahren korrigieren", so Jurist Marek.
Unfalldatenspeicher nur in wenigen Bundesländern Pflicht
Experten fordern seit langem die Ausrüstung aller Einsatzfahrzeuge mit Unfalldatenspeichern. Doch nicht alle Bundesländer sehen das so. Nur in Thüringen, Bremen und Berlin sind Polizeiwagen flächendeckend mit Unfalldatenspeichern ausgerüstet. In Sachsen geht man dagegen einen anderen Weg. Dort gibt es seit zwei Jahren keine Ausrüstungspflicht. Das Innenministerium des Freistaats Sachsen begründet diesen Schritt mit zu hohen Kosten. Zudem speicherten auch moderne Airbagsysteme Daten, wie Aufprallbeschleunigungen, Gurtschlosszustände, Sitzpositionen, Auslösezeiten. Allerdings speichern Airbagsysteme eben nicht, ob Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet waren.
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