Umschau-Chat | 04.03.2014 Ihre Fragen zur Rente: Der Umschau-Chat zum Nachlesen

25. September 2019, 11:57 Uhr

Wer bekommt eine Mütterrente? Was gilt bei Erwerbsminderung? Welche Rolle spielen die Geburtsjahre der Kinder? Welche Stichtage sind zu beachten? In welchen Fällen ist eine Neuberechnung sinnvoll? Im Chat beantwortete Rentenberater Christian-Lindner zahlreiche Fragen. Lesen Sie hier alle Fragen und Antworten.

  • Moderator: Guten Abend, unser Chat beginnt um 20:45 Uhr. Es können aber schon Fragen gestellt werden.
  • Moderator: Jetzt aber richtig: Willkommen zum Chat! Eben haben Sie Rentenberater Christian Lindner im Umschau-Beitrag sehen können. Jetzt begrüße ich ihn ganz herzlich hier im Chat. Er wird in der kommenden Stunde Ihre Fragen zur Rente beantworten. Los geht's.
  • hasi: Wer mit 63 mit 50 gdb abschlagsfrei gehen konnte, Kann der künftig früher abschlagsfrei gehen? Sonst wäre er ja mit nicht behinderten gleigestellt.
  • Christian Lindner: Eine Reduzierung der Altersgrenze für Schwerbehinderte ist nicht vorgesehen.
  • heleen: Werter Herr Lindner - Mein verstorbener Mann war Direktor in einem VdgB-Betrieb, berufen vom Hauptdirektor eines VEB-Betriebes. Für die Jahre seiner Tätigkeit erhält er keine Anrechnungszeiten für die Zusatzrente. Hat sich da zwischenzeitlich etwas geändert, lohnt sich eine Neuberechnung?
  • Christian Lindner: Es gibt nichts Neues. Im Bereich der Landwirtschaft sind nur Ingenieure im VEG zusatzversorgungsberechtigt.
  • Adelino: Ich bin Erwerbsminderungsrenterin bekomme ich auch die Mütterrente oder erst wenn meine Regelaltersrente beginnt.
  • Christian Lindner: Auch für Sie gibt´s die Mütterrente ab 1.7.14.
  • liesbeth: Guten Abend , seit 2007 erhalte ich Erwerbsunfähigkeitsrente. Habe vor 1992 3 Kinder geboren. Werde jetzt im April 61 Jahre. Wann sollte ich den Rentenantrag stellen, um die volle Mütterrente zu erhalten.? Danke für die A ntwort! Liesbeth
  • Christian Lindner: Die Mütterrente gibt´s auch schon für Ihre Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie schwerbehindert sein, sollten Sie dennoch die Umwandlung in eine Altersrente prüfen lassen, da diese höher als Ihre bisherige Rente sein kann.
  • Carola65: Hallo und guten Abend Ihnen, ich bin 48 Jahre und habe ein Kind, welches 1987 geboren wurde. Meine Freundin hat mir ein Formular gegeben, wo man jetzt schon diese Mütterrente anmelden kann. Muss ich das überhaupt? Oder geht dies automatisch über die Rentenstelle?
  • Christian Lindner: Es reicht, wenn Sie die Mütterrente bei der nächsten Kontenklärung berücksichtigen lassen.
  • Geell: Meine Frage lautet, ich bin seit 3 Jahren in Rente mit Abzug. Mein Sohn wurde 1967 geboren. Ich bin nach einem Jahr wieder berufstätig gewesen. Wieviel Mütterrente bekomme ich zu meiner Altersrente dazu.
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Moderator: Hier ist schon ein ganzer Schwung Fragen reingekommen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wenn nicht gleich eine Antwort kommt. Herr Lindner tippt wie ein Schreibakrobat, hat aber eben auch nur zwei Hände.
  • Carola65: Danke!
  • voeglein: werde im November 2014 63 Jahre und wollte dann in Rente gehen.Würde ich was von der Mütter rente haben wenn ich wirklich schon im Juni 2014 in Rente gehen würde.
  • Christian Lindner: Das kommt darauf an, wieviel Sie im zweiten Lebensjahr Ihrer Tochter verdient haben. Bei Bedarf können Sie sich zur genaueren Prüfung gern bei mir in der Kanzlei melden (035201/70797).
  • geßra: Ich habe 1974 eine Tochter geboren und bin ein Jahr zu Hause Geblieben,bekomme ich Mütterrente und wieviel. Ich bin 72 jahre alt
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung.
  • jutta: habe schon erwerbsminderungsrente seit 2006 kindererziehungsgeld 127,65 euro sind schon jetzt dabei 6 geb.kinder vor 1992 1 gestorben mit 10 Monaten bekomme ich auch mehr
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente für 5 Kinder als pauschalen Zuschlag jeweils in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung pro Kind).
  • obstteller: Nach den vielen Berichten zur Rente mit 63 , würde ich gern wissen , wenn ich morgen zur rentenstelle gehe um den Antrag zu stellen ,kann ich dann am01.07. in Rente gehen. Bei mir sind alle Vorraussetzungen erfüllt. Danke für die Antwort
  • Christian Lindner: Die Frage lässt sich leider ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufs nicht beantworten.
  • bianca: Hallo, meine Schwiegermutter geht zum 1.4.2014 in vorzeitig in Rente, muss sie sich noch kümmern damit sie, wie in dem Beitrag gesehen, den `höheren` Beitrag der Mütterrente bekommt, oder geht das automatisch? Vielen dank für Ihre Antwort
  • Christian Lindner: Da Ihre Schwiegermutter am 30.6.14 schon Rentnerin ist, bekommt Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung) automatisch.
  • paula: Hallo,kch bin 63 Jahre und bekomme Erwerbsminderungsrente,wie sieht es da mit der mütterrente aus.
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Gabi: Guten Abend, ich habe eben den Rest der Rentensendung gesehen. Nun bin ich nicht sicher, ob ich das Rechenmodell verstanden habe. Ich bin Jahrgang 61 und habe mein drittes Kind 1990 geboren, bin bei allen Kinder schnell wieder zur Arbeit gegangen, beim ersten Kind nach 6 Monaten, bei Kind zwei und drei nach 9 Monaten. Wie kann ich denn aber von der Juni 2014 Frist Nutzen haben, wenn ich doch erst 53 Jahre alt bin.Können es nur Mütter nutzen die bei der Geburt über 40 Jahre waren? LG Gabi
  • Christian Lindner: Da Sie noch keine Rente beziehen, kommt die in der Sendung dargestellte Gestaltungsmöglichkeit für Sie leider nicht in Betracht.
  • Moderator: Wer seine Frage dreimal stellt, bekommt übrigens nicht dreimal so schnell eine Antwort ;-)
  • benny: können Sie sagen, wo ich einen Rentenberater, nicht die Rentenversicherung im PLZ-Bereich 16...finden kann
  • Moderator: Über den Bundesverband der Rentenberater: www.rentenberater.de
  • Bambi: Guten Abend,hat meine 88-jährige Schwiegermutter auch Anspruch auf Mütterrente?Sie hat 5 Kinder.Danke
  • Christian Lindner: Ja, wenn sie am 31.12.1991 einen Rentenanspruch nach DDR-Recht hatte. Ansonsten bekommt sie einen entsprechend erhöhten Kindererziehungsleistungszuschlag.
  • Eckart: Hallo Herr Lindner Man hört widersprüchliche Aussagen, ob man die Mütterrente extra beantragen muß oder diese automatisch eingerechnet wird. Gibt es dazu schon sichere Aussagen? Ist das Gesetz schon verabschiedet oder reden alle über ungelegte Eier? Eckart
  • Christian Lindner: Wer schon Rente bezieht, bekommt die Mütterrente automatisch. Auch wenn viele Antragsmuster durchs Internet geistern, sie sind überflüssiger Unfug!
  • daggidachs: Muss für die rentenrechliche Bewertung von Kindererziehungzeiten ein Antrag auf Neufeststellung des Rentenanspruches gestellt werden?
  • Christian Lindner: Nein! Wer schon Rente bezieht, bekommt die Mütterrente automatisch. Auch wenn viele Antragsmuster durchs Internet geistern, sie sind überflüssiger Unfug!
  • cora: guten abend, ich bin am 16.4.55 geb. meine kinder 1976 und 83 gibt es für mich auch einen stichtag und wann muss ich einen antrag stellen wenn ich mit 63 in rente gehen möchte?
  • Christian Lindner: Sie sollten Ende 2017 die Rente beantragen. Da Ihr Rentenanspruch erst nach dem 30.6.14 beginnt, gilt für Sie normales Kindererziehungszeitenrecht, d. h. eventl. Entgelt aus einer Beschäftigung kann die Mütterrente mindern.
  • h-yam: Hallo Herr Lindner, gibt es Ihre Aufstellung "Kürzung des Rentenpunktes für die Kindererziehung durch Einkommen in der Kindererziehungszeit für Frauen, die nach dem 1. Juli 2014 in Rente gehen" auch in DM-Beträgen?
  • Christian Lindner: Bisher nicht. Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei mir in der Kanzlei (035201/70797).
  • Waldhausmädel: Hallo Herr Lindner, ich werde im März 60 Jahre, habe 3 Kinder welche vor 1992 geboren wurden. Wann Kann ich in Rente gehen. War Berufstätig in Vollbeschäftigung mit kurzen Unterbrechungen.
  • Christian Lindner: Wenn Sie nicht schwerbehindert sind, können Sie mit 63 in Rente gehen.
  • cora: cora danke :-)
  • Waldhausmädel: Vielen Dank!
  • Sabinet: Ich habe eine Frage zur Rente mit 63. Ich werde am 7.4.2014 64 Jahre alt und habe 45 Arbeitsjahre. Ein abgeschlossener Altersteilzeitvertrag endet am 30.4.2014. Ein Rentenantrag ist gestellt ab 1.5.2014. Um den Abschlag zu vermeiden,habe ich meinen AG um einen Anschlussvertrag bis zum 1.7.2014 gebeten. Er befürchtet nun, dass er die Förderung des Arbeitsamtes für die Altersteilzeit zurückzahlen muss, weil ein anschließender Renteneintritt vereinbart war. Ist das so?
  • Christian Lindner: Ein Fortsetzung der Beschäftigung bis zum 30.6.14 ist sinnvoll und empfehlenswert. Sie sollten erst am 1.7.14 in die dann für Sie voraussichtlich abschlagsfreie Rente mit 63 gehen. Rückforderungen der Agentur muss Ihr Arbeitgeber nicht befürchten.
  • marie: Hallo! Meine Frage ! ich gehe am 1.Juli2014 in Altersrente. MeineTochter ist 1974 geboren. Kann ich die Mutter Rente bekommen? Und was mus ich machen? Habe erst am 6.März beim Versichertenaeltesten meinen Thermin zur Rentenbeantragung. Wuerde sich das bei mir lohnen da ich nach der Geburt 1Jahr zu Hause war und danach1Jahr nur 6 Std. täglich gearbeitet habe dann wieder Vollzeit. Danke!
  • Christian Lindner: Für Sie könnte sich die selbe Gestaltungsmöglichkeit ergeben wie in der Sendung. Falls möglich, könnte es sich für Sie lohnen schon einen Monat früher, also im Juni, in Rente zu gehen.
  • reni55: Guten Abend, ich bin Erwerbunfähigkeits-Rentnerin. Gilt die Mütterrente auch für mich? Wie verhält es sich hier mit evtl. Abschlägen? ich habe des weiteren gehört, dass es für Bestandsrentner betreffs der EU-Rente keine Erhöhung der EU- Rente gibt. Ist das so tichtig? vielen Dank für Ihre Antwort
  • Christian Lindner: Nein! Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung).
  • nick: ich werde am 2.7.2014 63 jahre alt und würde gern die rente mit 63 in anspruch nehmen. ab wann könnte ich dann in den ruhestand gehen? gilt dann ,dass ich am 1.7. mein 63 lebensjahr vollendet habe und somit am 2.7. rente beziehen kann?
  • Christian Lindner: Ihre Rente beginnt am 1.8.14.
  • petra: im Juni 2015 könnte ich mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, habe 2 Kinder (Geburt vor 1992). Würde ich im Juni 2014 in rente gehen sind die Abschläge 12 x 0,3% korrekt? Auch wenn das neue Gesetz im Juli 2014 in Kraft tritt?
  • Christian Lindner: Richtig! Sie sollten prüfen, ob sich entsprechend dem Fall in der Sendung ein Renteneintritt bereits im Juni 2014 lohnt.
  • Moderator: Liebe Chatter, es herrscht ein großer Andrang. Entsprechend viele Fragen sind eingegangen. Ich kann leider, leider nicht garantieren, dass in der verbleibenden halben Stunde alle eine Antwort bekommen werden.
  • Rosi: Guten Abend, meine Frage: Gehe mit 63 Jahren (Altersteilzeit im Dezember in Rente. Wie sind dafür die Abzüge? Trifft die Mütterrente für mich zu? 3 Monate fehlen zu 45 Jahre . Habe ein Kind vor 1990.
  • Christian Lindner: Die Abzüge liegen bei 8,7 %. Sollten versuchen, die 45 Jahre zusammen zu bekommen, z. B. durch 3 Monate Minijob nach der Altersteilzeit. Dann könnten Sie voraussichtlich abschlagsfrei in Rente gehen.
  • rewein: Ich bin 50iger Jahrgang bekam Hartz 4 musste 2013 mit 63 mit Abzuegen in Rente gehen.Wasser muss ich bei der Mutterrente beachten.
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Moderator: Da einige Fragen ähnlich sind, könnte es sich lohnen, einmal den bisherigen Chatverlauf zu durchstöbern. Vielleicht findet sich da schon eine passende Antwort.
  • petra: danke :-)
  • Anna: Guten Abend, ich bin seit 2001 in Rente, habe drei Kinder,geb.1961, 1963 und 1973. Beim ersten und dem dritten Kind habe ich wieder gearbeitet und somit wurde mein Verdienst mit dem Kinderpunkt zusammen verrechnet, dadurch habe ich keine vollen Kinderpunkte bekommen. Frage: es heißt Stichtag 1.07.2014, wer vor diesem Tag in Rente ist hat keinen Abzug. Weshalb wurde mir dann ein Abzug berechnet? Ich danke Ihnen für die Antwort!
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung). Für diese bisherige Rentenberechnung bleibt es bei den bestehenden Abschlägen.
  • Frau Carola W.: Meine Frage: Kann eine Mutter ihren Anspruch auf die Mütterrente bzw. die Punkte auch auf den Vater übertragen? Frau Carola W.
  • Christian Lindner: Ja, aber nur wenn ihr die Kindererziehungszeit bisher noch nicht zugeordnet war.
  • gollnow dagmar: habe 1978 eine 18 monata alten sohn adoptier. Binn bereits nach arbeitslosigkeit seit 2011 in vorgezogener Altersrente. Laut Aussage des bundesministeriums für Arbeit und soziales soll ich keinen auch nur für ein halbes Jahr Anteil an der Mütterrente erhalten, da es verwaltungstechnisch zu aufwendig wäre. Wenn ich erst nach Juli 2014 in rente gehen würde würde ich die anteilige mütterrente erhalten. Jetzt würde die leibliche Mutter auch noch den 2. rentenpunkt erhalten. Ist das so i. O ?
  • Christian Lindner: Nach dem Gesetzentwurf wäre das tatsächlich so, dass Sie leer ausgehen würden.
  • elkesylvia: Sehr geehrter Herr Lindner, ich war im Jan.2014 63 Jahre alt und bin 50 % schwerbeindert. Da ich als Lehrerin arbeite, wollte ich das Schuljahr beenden und ab 1.8.14 in Rente gehen. Ich habe 3 Kinder, wie sieht es für mich mit der Mütterrente aus, sollte ich doch eher als 1.8. in Rente gehen? Vielen Dank und viele Grüße Elke
  • Christian Lindner: Wenn Sie im zweiten Lebensjahr Ihrer kinder wieder arbeiten gegangen sind, dürfte es sehr empfehlenswert sein, bereits im Juni in Rente zu gehen. Lassen Sie sich aber vor einer endgültigen Entscheidung unbedingt beraten!
  • mutti: Das neue Gesetz ist doch noch garnicht formuliert, wie kann man denn da schon Aussagen dazu treffen?
  • Christian Lindner: Es gibt eine klare politische Absichtserklärung und einen Gesetzentwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Änderungen im Detail sind zwar nicht auszuschließen, aber die Grundsätze werden ab 1.7.14 geltendes Recht sein.
  • sckobel: Ich bin bereits Rentnerin, muß ich einen Antrag auf Mütterrente stellen, meine Kinder sind vor 1992 geboren
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung).
  • gelbrich brigitte: meine frage zur mütterrente.mein erstes kind wurde 1969 geboren.ich habe 1 jahr erziehungsgeld bekommen.dann habe ich noch ein halbes jahr nicht gearbeitet allso kein einkommen gehabt.1973 habe ich mein 2.kind bekommen und auch 1jahr erziehungsgeld bekommem.habe aber dann gleich wieder gearbeitet.seit 2008 binich in altersrente und habr 14,9% abzüge.meine frage kann ich auch mit der mütterrente rechnen? mit freund. grüssen B.Gelbrich
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung).
  • andrea: Guten Abend! Ich bin seit 1996 in EU Rente. Ich werde im April 60 Jahre alt. Wie ist es da mit der Mütterente? Ich habe zwei Kinder geboren.
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung).
  • sckobel: Vielen Dank
  • elke: Meine Mutti (81 Jahre alt )hat drei Kinder geboren. Das Erste ( 1952 ) ist im Alter von 3 Monaten verstorben. Für wieviele Kinder bekommt sie Mütterrente ?
  • Christian Lindner: Ihre Mutti wird Mütterrente für 2 Kinder erhalten.
  • helga alscher: meine frau wird am 15.4 2014 60 jahre beginn der arbeitszeiten 01.08.68 bis heute kinder 2 geb 13.01.77 und 24.02.89 ist mütterrente möglich ? und wann ist renteneintritt möglich ?
  • Christian Lindner: Ohne SChwerbehinderung ist ein Renteneintritt mit 63 möglich, wenn Ihre Frau 35 Versicherungsjahre zusammenbekommt.
  • 1234: ich werde im september 62 und arbeite seit meinem 14 lebensjahr als karosserieklempner ununterbrochen. gesundheitlich geht es mir nicht so gut, herz und zucker. könnte ich mit 62 schon in rente und wieviel abzüge würde ich in kauf nehmen müssen?
  • Christian Lindner: In Altersrente können Sie frühestens mit 63 gehen. Vorher wäre nur Erwerbsminderungsrente möglich. Hierfür würde mit 62 der Abschlag 3,6 % betragen. Aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie die Schwerbehinderung beantragen. Dann könnten Sie auch früher in Altersrente.
  • helga alscher: danke meine frau bekommt 45 jahre zusammen
  • Jule: Ich bin Jahrgang 1952 und beabsichtige nächstes Jahr in Rente zu gehen, bekomme ich die Mütterrente oder gibt es auch eine Stichtag, ich habe 2 Kinder
  • Christian Lindner: Sie bekommen die Mütterrente, allerdings kann sich eine zeitgleiche Beschäftigung anspruchsmindernd auswirken.
  • h-yam: in meinem Versicherungsverlauf sind 12 Monate für das 1. Kind und 4 Monate (danach Auslandsaufenthalt) für das 2. Kind aufgeführt. Das sind zusammen 16 Monate, wird die gleiche Monatsanzahl ab 01.07. hinzu gerechnet? Danke vorab
  • Christian Lindner: Für Sie ändert sich erst ab dem Zeitpunkt etwas, ab dem die Kinder wieder im Inland erzogen wurden.
  • Jule: Vielen Dank für die Auskunft.
  • 99ercoach: hallo ich bin 1964 geboren und habe mit 62 jahren meine 45 versicherungsjahre geleistet,muß aber bis 65 jahre laut neuen rentengesetz da ich baujahr 1964 bin arbeiten. wenn ich dann mit 63 jahren in rente gehen möchte wieviel % werden mir angerechnet,bis65 jahre also 7.2% oder 14,4 also bis 67 jahre ich bedanke mich für ihre antwort im vorraus
  • Christian Lindner: So wie der Gesetzentwurf aussieht, helfen Ihnen die 45 Jahre mit 63 gar nichts. Sie hätten 14,4 % Abzug. Mit 65 könnten Sie allerdings abschlagsfrei gehen.
  • afeohd: Ich werde im April 63, habe 45 Jahre Beitragsjahre erfüllt, 2 Kinder vor 1992 geboren. Ich möchte am 01.07.14 in Rente gehen, würde es sich lohnen schon am 01.06.14 zu gehen?
  • Christian Lindner: Die Frage lässt sich bei Ihnen nur nach individueller Prüfung beantworten (Vergleich des Verlusts aus Kindererziehung mit Zuwachs aus abschlagsfreier Rente mit 63).
  • kurtwalter: Guten abend ! Wir haben gerade den Beitrag über die Mütterrente gesehen und auch den link zur Berechnung der entgeldpunkteuns angesehen . Meine Frau bekommt eine Erwerbsunfaehigkeitsrente wir haben 3 Kinder (1972 1984 1986 ) nach dem ersten Kind ist meine Frau gleich wieder Arbeiten gegangen . Nach den beiden anderen blieb sie länger zu Hause . Nun meine Fragen : Die Berechnungen in dem link beziehen diese sich auf das Jahres Brutto oder Netto ?
  • Christian Lindner: Alles Bruttozahlen!
  • Klassikfreund: Warum bekomme ich mein Hochschulstudium nicht als Lebnesarbeitsszeit angerechnet, obwohl im Rentenverlauf die Zeit als Pflichtbeitragszeit ausgewiesen ist (auch in meinem SV Buch)?
  • Christian Lindner: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Zeiten der studentischen Versicherung der DDR keine Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht sind.
  • auster: guten Abend, unsere Tochter ist 1981 geboren und mein Mann mußte zur Armee. Habe keinen Krippenplatz bekommen und dadurch für 18 Monate ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Unser Sohn ist 1984 geboren und ich bin nach 5 Monaten in Teilzeit gegangen. Wie wird die mütterrente berechnet? Vielen Dank
  • Christian Lindner: Lässt sich leider nicht pauschal beantworten, bitte melden Sie sich bei Bedarf in meiner Kanzlei (035201/70797).
  • 99ercoach: dankeschön für die rasche antwort schade
  • tender1: Hallo Herr Lindner ich bin jetzt 63 habe 3 Kinder vor 92 geboren, kann ich jetzt in Rente gehen
  • Christian Lindner: Wenn Sie im zweiten Lebensjahr Ihrer Kinder arbeiten gegangen sind und 35 Jahre zusammen bekommen, sollten Sie einen Renteneintritt ab Juni prüfen.
  • pilzlady: hallo mal ne frage habe 10 jahre erwerbsunfähigkeitsrente bekommen seid 2013 altersrentnerin wie ist das in meinem fall mit der mütterrente 1967 und 1971
  • Christian Lindner: Da Sie schon Rentnerin sind, bekommen Sie die Mütterrente als pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind (entspricht 25,74 € abzügl. Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Frau Hänsel: Wenn mann ein Stiefkind großgezogen hat, Kind war schon 6 Jahre alt als es in der neuen Ehe kam, ist da eine Mütterrente auch zutreffend?
  • Christian Lindner: Nein, weil das Kind schon zu alt war.
  • Moderator: Der Chat geht seinem Ende entgegen ...
  • Anemone14: warum werden Mütter aus der DDR, die nach der Geburt ihres Kindes schnell wieder in den Beruf zurückkehrten, "bestraft" - indem sie Anrechnung auf die Mütterrente bekommen? Wird das evtl. noch im Gesetz geändert? Zumal es eh ungerecht ist, dass Mütter die vor 1992 Kinder bekamen, weniger Punkte bekommen als die danach.
  • Christian Lindner: Ich halte die Ungleichbehandlung für verfassungswidrig. Verfahren dazu laufen bereits. Wenn Sie Rentnerin werden, sollten Sie gegen den Bescheid wegen der Kürzung der Kindererziehung unbedingt Widerspruch einlegen.
  • pilzlady: vielen dank für die auskunft
  • auster: vielen Dank, werde mich in kürze bei Ihnen melden
  • Frau Hänsel: Danke für die Auskunft
  • Sissi: Guten Abend,meine Frage:ich bekomme schon mehrere Jahre Rente,leider nicht so viel als mir zusteht. Habe im Gesundheitswesen gearbeitet und sollte zur DDR Zeit 1,5 Rentenpunkte bekommen.Leider wird nur 1 R.Punkt angerechnet.Was kann ich unternehmen, damit dieses geändert wird. Vielen herzlichen Dank
  • Christian Lindner: Gehen Sie zu Ihrem Wahlkreisabgeordneten und schildern Sie Ihr Problem.
  • chg29: Ich bin 63 Jahre alt und möchte Ende des Jahres in Rente gehen, ich habe 2 Kinder, geboren 1980 und 1985, war bei jedem Kind 2 Jahre zuhause, wie würde sich die Mutter Rente bei mir auswirken?
  • Christian Lindner: Bei Ihnen wird die Mütterrente voll angerechnet.
  • siggi: bin im 02.10.51 geb habe 46 Arbeitsjahre und möchte dann im November 2014 in Rente gehen habe zwei Kinder geboren 1976 und 1979 habe ungefähr 5000.Ostmark verdient bekomme ich volle Mütterrente? Was ist mit den Westmüttern die Haben doch mehr verdient? Danke Siggi
  • Christian Lindner: Die volle Mütterrente würden Sie nur bekommen, wenn Sie Ihren Rentenbeginn auf den Juni vorverlegen könnten.
  • Schütze: Ich bin 76 J., habe 3 Kinder, bisher keine Rente, da ich nach Heirat nicht mehr berufstätig war. Wieviel steht mir zu und wo kann ich eine Rente beantragen?
  • Christian Lindner: Gehen Sie zu einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
  • Moderator: Unser Chat ist zu Ende. Ich bedanke mich bei allen fürs Mitmachen und für die vielen Fragen, die hier eingegangen sind. Einen Extra-Applaus hat unser Experte Christian Lindner verdient. Er hat in der zurückliegenden Stunde heldenhaft eine ganze Menge Fragen beantwortet. Vielen Dank! Wegen des enormen Andrangs konnten leider nicht alle Fragen drankommen, aber ich hoffe, Sie haben im Verlauf des Chats doch die eine oder andere nützliche Information für sich mitnehmen können.
  • Moderator: Ihnen allen jetzt einen schönen Abend und eine gute Nacht.
  • Moderator: Den Chat veröffentlichen wir in Kürze zum Nachlesen unter www.mdr.de/umschau.