Ratgeber : Als Mieter Energie und Geld sparen
Auch als Mieter hat man die Möglichkeit, seine persönliche Energiewende einzuleiten. Dabei muss man nicht unbedingt auf Ökostrom umsteigen. Wer seinen Verbrauch senkt, spart Geld und Ressourcen. Im Folgenden werden Informationen und Tipps vorgestellt, wie man als Mieter Energie effizient nutzen kann und Energiesparpotentiale optimal ausschöpft.
Stromversorger wechseln
Wer sich über steigende Strompreise aufregt, sollte über den Wechsel des Anbieters nachdenken. Bei dieser Gelegenheit kann man auch gleich seine persönliche Energiewende einläuten und zu einem Ökostromanbieter wechseln. Die sind gegebenenfalls auch billiger als mancher Atomstromanbieter. Doch nicht jeder Ökostromtarif habe auch einen Nutzen für die Umwelt, so die Stiftung Warentest Anfang 2012. Deshalb sollte man sich genau informieren, woher der Ökostrom kommt. Besonders groß ist die finanzielle Ersparnis, wenn man noch im Grundtarif des lokalen Versorgers ist. Bei einem Vier-Personen-Haushalt können das unter Unständen schon mehrere Hundert Euro sein. Den günstigsten Anbieter findet man in Preisvergleichsportalen im Internet.
Stromanbieterauswahl über Preis und Service treffen
Bei der Auswahl des Anbieters sollte man einiges beachten. Der Billigste ist nicht immer der Beste. Wie das Beispiel des pleite gegangenen Anbieters Teldafax zeigt, sollte man als Wechselneuling Tarife mit Vorauskasse, Kautionen und Sonderabschlägen außen vor lassen, also im Vergleichsrechner die voreingestellten Häkchen für diese Optionen deaktivieren. Wenn das Vergleichportal auch Aussagen zur Servicequalität macht, sollte man darauf achten. Eine Kostenersparnis nützt wenig, wenn beim Wechsel alles schief geht und das Unternehmen nicht erreichbar ist.
Wie der Wechsel genau funktioniert und welche Kündigung man wohin schickt, erklären die Portalbetreiber. Können Termine beim Wechsel nicht eingehalten werden, muss niemand fürchten, im Dunkeln zu sitzen. In solchen Fällen ist der örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet einzuspringen.
Gaspreis nur indirekt beeinflussbar
Auf die Wahl des Gasanbieters haben Mieter nur indirekt einen Einfluss. In der Regel schließen Vermieter mit einem Versorger einen Vertrag. Der Vermieter ist verpflichtet, im Sinne der Mieter wirtschaftlich zu handeln, also nach einem günstigen Gasanbieter zu suchen. Steigen die Kosten für das Gas innerhalb eines Jahres um mehr als zehn Prozent, ist er in der Erklärungspflicht. Er muss nachweisen, dass er sich bemüht hat, einen günstigeren Gasanbieter zu bekommen. Kann man dem Vermieter nachweisen, dass er zum Nachteil der Mieter unökonomisch gehandelt hat, muss man unter Umständen die Preiserhöhung nicht zahlen. (Urteil des Kammergerichts Berlin 2006 Az. 12 U 216/04) Zumindest kann man den Vermieter auffordern, nach einem günstigeren Versorger zu suchen.
Energieausweis hilft bei Wohnungssuche
Wohnungssuchende haben seit dem 2009 das Recht, sich einen Energieausweis für die neue Wohnung bzw. das neue Haus vorlegen zu lassen. Der Ausweis gibt Auskunft, ob es sich beim Mietobjekt um einen "Energiefresser" oder ein "sparsames Haus" handelt. Eine Skala von "Grün" nach "Rot" hilft, den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung und damit die warmen Mietnebenkosten abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben. Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Baudenkmäler sind von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen.
Mit hoher Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten sparen
Meist verbrauchen besonders billige Elektrogeräte unverhältnismäßig viel Strom, sodass die niedrigeren Anschaffungskosten durch die höheren Betriebskosten aufgefressen werden. Damit man auf solche Billigangebote nicht hereinfällt, gibt es die Energieeffizienzklasse für Geräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräten. Sie geben Auskunft über deren Energie- und Wasserverbrauch. Die Einteilung der Energieeffizienzklasse ist europaweit einheitlich, so ist ein Vergleich möglich. Bis Ende 2011 gab es die Kennzeichnung von "A" bis "G". "G" stand für "Energiefresser" und "A" für ein "sparsames Gerät". Da sehr viele Geräte mittlerweile die Werte der Klasse A erreicht haben und sich so nicht mehr unterscheiden lassen, wurde ein neues Bewertungssystem eingeführt. Dabei wird die Skala über die Kategorie A hinaus erweitert. So werden Elektrogeräte auch mit A+, A++ und A+++ gekennzeichnet. Dabei müssen etwa Kühlgeräte, die mit A++ gekennzeichnet sind, 50 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte mit einem einfachen A.
Sparen mit echten Ausschalter
Viele Elektrogeräte wie z. B. der Fernseher oder der DVD-Player verbrauchen Strom, obwohl sie gar nicht im Betrieb sind. Das passiert, weil sie sich oft nicht komplett ausschalten lassen. In der Fachsprache nennt man diesen Zustand "Stand-by". Je nach Geräteausstattung des Haushaltes kann der Stromverbrauch im "Stand-by" jährlich bis zu 100 Watt betragen. Geräte ohne echten Ausschalter sollten, wann immer es möglich ist, z. B. durch schaltbare Mehrfachstecker vom Netz getrennt werden. Wer ein neues Gerät kauft, sollte darauf achten, dass es einen echten Ausschalter gibt. Auskunft darüber gibt neuerdings auch ein Piktogramm auf dem Energielabel, das am Gerät angebracht ist.
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