Umschau | 27.09.2011 | 20:15 Uhr : Befristete Ersatzteil-Lieferungs-Garantie kostet TÜV
Für seinen zehn Jahre alten Opel-Astra wollte Hans P. eine neue TÜV-Plakette. Die wurde ihm jedoch verweigert. Es fehle die Sitzmatte im Beifahrersitz, die den Airbag steuert, erklärte man ihm. Doch obwohl das Fahrzeug bis vor einigen Jahren noch produziert wurde, konnte kein Ersatzteil für die defekt Matte geliefert werden.
Im März dieses Jahres beauftragte Hans P. eine Opel-Werkstatt, seinen Astra Kombi TÜV-fertig zu machen. Für 736 Euro ließ er die Bremsen erneuern, die Spur neu einstellen und die Abgasuntersuchung machen. Doch durch den TÜV kam das Auto trotzdem nicht. Schuld war eine ständig leuchtende Kontrollleuchte. Sie ist mit einer Matte unter der Sitzfläche des Beifahrersitzes verbunden. Da die Matte, die den Airbag steuert, bei dem Auto von Hans P. defekt war, leuchtete die Lampe. Die Werkstatt wollte sich um den Fall kümmern, doch nach zwei Wochen musste sie eingestehen, dass sie den Fehler nicht beheben kann. Es sei kein Ersatz für die defekte Matte aufzutreiben.
Die "Umschau" fragte in der Opel-Werkstatt nach. Man habe alles Mögliche getan, um dem Kunden so schnell wie möglich zu helfen. "Wir können das nicht selbst produzieren", erklärte ein Mitarbeiter.
Ersatzteil-Problem wird nach Recherchen zur Chefsache
Mit der Auskunft aus der Werkstatt wollte sich Hans P. nicht zufrieden geben und rief die Beschwerde-Hotline von Opel an. Dort habe man ihm gesagt, dass die Matte nicht mehr produziert werde. Zur Lösung des Problems habe man ihm den Kauf eines neuen Autos empfohlen, berichtete Hans P. wütend.
Aufgrund unserer Recherchen hat sich nun die Opel-Zentrale in Rüsselsheim der Sache angenommen. Sprecherin Gaby Jonethal erklärt: "So ein krasser Fall ist mir auch noch nicht begegnet. Jetzt ist das Ersatzteil leider nicht mehr verfügbar. Das Auto ist über zehn Jahre alt. Das würde zu einer Flut von Ersatzteilen führen mit großer Lagerhaltung. Das ist nicht zu finanzieren und würde sich letztlich auf den Fahrzeugpreis niederschlagen." Sie verspricht jedoch eine Miniserie für diese Sitzerkennungsmatte aufzulegen. Zwei Wochen später hat Hans P. eine funktionstüchtige Airbag-Matte und eine gültige TÜV-Plakette.
"Ersatzteil-Garantie" nur für zehn Jahre
Das Beispiel ist nicht typisch Opel, sondern gängige Praxis in Deutschland, erklärt Roger Eggers vom TÜV-Nord. Er sagt: "Die deutschen Hersteller und Importeure verpflichten sich, Ersatzteile mindestens zehn Jahre vorzuhalten. Aber das ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Einklagbar ist das für Kunden nicht."
