Umschau | 28.02.2012 | 20:15 Uhr : Gefährliche Exoten in Privathaushalten
Warum die Haltung in Privatwohnungen oft nicht unterbunden wird
Was haben Würgeschlangen, Kaimane und Skorpione gemeinsam? Sie sind exotische Tiere und sie können dem Menschen gefährlich werden. Was haben die deutschen Bundesländer nicht gemeinsam? Eine klare Regelung, ob und wie solche Exoten als Haustiere gehalten werden dürfen.
Schlangen, Kaimane, Skorpione und andere exotische Wildtiere sind in ungeahnt vielen Wohnzimmern und Hobbykellern zu finden. Oft werden sie so geheim gehalten, dass die Nachbarn nicht ahnen, welche Gefahr in der Nebenwohnung lauert. Auch die Halter selbst sind der Herausforderung und der Verantwortung, die ein Exot mit sich bringt, nicht immer gewachsen. Nicht selten haben sie das Tier gekauft als es noch jung und harmlos war und sind mit zunehmender Größe und Gefährlichkeit überfordert.
Kaiman im Keller
In Sachsen zum Beispiel verkauft ein Züchter frisch geschlüpfte Kaimane für 120 Euro pro Tier. Zwar weist er darauf hin, dass die Tiere noch größer werden, aber das blendet mancher Käufer gerne aus. Dabei können die aus Südamerika stammenden Reptilien bis zu 2,70 Meter groß werden. Und selbst wenn es nicht die volle Größe erreicht, kann es dem Besitzer zuviel werden, wie ein Beispiel aus Bayern zeigt. Hier will ein Mann einen 1,70 Meter großen Kaiman verkaufen, den er in seinen Keller verbannt hatte:
Mario Assmann von der Reptilienauffangstation in Meißen kennt das Problem und ist über solche Fälle immer wieder empört:
Würgeschlange im Griff oder im Griff der Würgeschlange?
Neben dem Kaiman will der Mann aus Bayern auch noch zwei Würgeschlangen loswerden. Dass auch diese Tiere keineswegs harmlos sind, erfuhr der Dresdner Schlangenhalter René J. am eigenen Leib. Als er eine Wasserkiste aus dem Terrarium holen wollte, wurde er von seinem Tigerpython angegriffen. Die rund drei Meter lange Schlange verbiss sich in seiner Hand, wickelte sich um ihn und begann ihn zu würgen. Seine Blutzufuhr wurde durch die kräftige Muskulatur des Tieres abgedrückt. René J. schwebte in höchster Gefahr und konnte sich alleine nicht daraus befreien. Auch seine Freundin, die ihm unter Todesangst zu helfen versuchte, konnte die Umklammerung des Pythons nicht lösen. Das gelang erst durch die Hilfe eines Nachbarn. Mario Assmann kennt die Kraft dieser Schlangen. "Pro Meter ein Mann" lautet die Faustregel, wenn in der Reptilienauffangstation eine Würgeschlange angefasst werden muss.
Keine einheitliche Regelung
Rund eine Viertelmillion Würgeschlangen leben laut Expertenschätzung in deutschen Wohnungen. Die Zahl der Giftschlangen wird auf 100.000 geschätzt, darunter gehören so gefährliche Arten wie Kobras, Puffottern oder Zwergklapperschlangen.
Diese Tiere werden nicht nur auf fragwürdige Art und Weise gehalten, sondern auch gehandelt. Doch wie sind Handel und Haltung gefährlicher Wildtiere geregelt? Die Antwort auf diese Frage hängt vom Bundesland ab. In einigen ist die Haltung verboten, in anderen sind Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen erlaubt und in manchen Ländern gibt es gar keine Regelung. Eine Zwergklapperschlange dürfte in Berlin zum Beispiel überhaupt nicht privat gehalten werden. In Sachsen-Anhalt ist die private Haltung dagegen kein Problem. In Thüringen wiederum muss das Tier angemeldet werden und der Halter einen Sachkundenachweis ablegen sowie das passende Gegengift im Haus haben. In Sachsen fehlt eine landesweite Regelung. Hier dürfen aber die Ordnungsämter eigene Regelungen treffen. So muss zum Beispiel in Dresden und Leipzig die Haltung von Giftschlangen, Riesenschlangen und anderen gefährlichen Tieren angemeldet werden.
Verschiedene Interessengruppen fordern immer wieder eine bundesweit einheitliche Regelung. Einige wollen damit die Haltung von Wildtieren in Privathaushalten überschaubar machen, andere sie sogar ganz verbieten. Derzeit deutet allerdings nichts darauf hin, dass ihr Anliegen erhört wird. Das Risiko, das von gefährlichen Exoten in Privatbesitz ausgeht, wird darum weiterhin nur schwer zu erfassen sein.
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