Umschau | 15.05.2012 | 20:15 Uhr : Unterschiedliches Strafmaß für betrunkene Auto- und Fahrradfahrer
Der Bußgeldkatalog sieht für Fahrradfahrer geringere Sanktionen vor für Autofahrer, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren. Dafür gibt es aus der Sicht von Experten keinen Grund.
Matthias K. überschlug sich auf einer Landstraße mit seinem Auto vier Mal. Verursacht hatte den Unfall ein betrunkener Radfahrer. Der war abends ohne Licht mitten auf der Straße Schlängellinie gefahren. Autofahrer und Radfahrer kamen ohne körperliche Schäden davon. Das Auto hatte jedoch einen Totalschaden. Der beläuft sich auf 6.000 Euro. Da der Radfahrer keine Haftpflichtversicherung hat, müsste er selbst für den Schaden aufkommen. Doch er ist erwerbslos und kann nur 10 Euro pro Monat abstottern.
Geringere Strafen für Fahrradfahrer
Obwohl betrunkene Fahrradfahrer viele Unfälle verursachen, die nicht selten für mehrere Beteiligte tödlichen enden, sieht der Bußgeldkatalog deutlich geringe Sanktionen für alkoholisierte Radfahrer vor als für betrunkene Autofahrer. Wird ein Autofahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, kostet ihn das 500 Euro. Zudem gibt es einen Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Gegen Radfahrer mit der gleichen Alkoholmenge im Blut wird nicht einmal Bußgeld verhängt. Ein Autofahrer begeht eine Straftat, wenn er mit 1,1 Promille und mehr fährt. Ein Radfahrer begeht eine Straftat, wenn er mit 1,6 Promille und mehr noch fährt. Erst dann gilt er als fahruntüchtig. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Experten fordern härtere Bestrafung betrunkener Radfahrer
Diese Ungleichbehandlung kritisiert Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei seit langem. Er fordert, dass insbesondere die absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Fahrradfahrer die gleiche sein muss wie für Autofahrer. "Wenn man dann betrunken mit dem Fahrrad erwischt wird, bedeutet das, dass man auch ein entsprechendes Ordnungsgeld zahlen muss", so Witthaut. Das Verkehrsministerium sieht das anders. Bundesminister Peter Ramsauer erklärt: "Ich setze auf Aufklärung, ich setze auf Vernunft ich setze auf Einsicht. Ich setze weniger darauf, sofort wieder Strafen erhöhen zu wollen. Wer unvernünftig ist, wird sich möglicherweise durch eine Erhöhung von Geldstrafen nicht weiter abschrecken lassen." Aus der Sicht des Rechtsmediziners Dr. Benno Hartung ist es nicht nachvollziehbar, warum der Radfahrer gegenüber Autofahrern besser gestellt wird. "Man muss sich ja überlegen, dass der Radfahrer den Autofahrer gefährden kann, wenn er den zum Ausweichmanöver zwingt. Deshalb: gleiche Regeln für alle. Also beispielsweise absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille", so der Arzt.
Spezialbrillen simulieren Rauschzustand für Fahrtest
Dass man weder mit 1,6 noch mit 0,8 Promille noch auf den Drahtesel steigen sollte, beweist ein Umschau-Test mit zwei Studenten. Beide sind geübte Radfahrer. Sie bekommen Brillen, die die eingeschränkte Wahrnehmung bei 0,8 bzw. 1,6 Promille simulieren. Die weibliche Testperson fühlt sich nicht in der Lage, zu fahren. Beim männlichen Student ist mit 1,6 Promille nach ein paar Metern Schluss.
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