Umschau | 03.07.2012 | 20:15 Uhr : Reiseportal hält Versprechen nicht
Wer eine Reise bucht, möchte verbindliche Preisangaben und Zusagen, auf die man sich verlassen kann. Dafür sorgt auch eine EU-Verordnung. Doch nicht alle Reisevermittler halten sich an diese Spielregeln.
Reiner Calmund verspricht in der aktuellen TV-Werbung: "Meine Jungs von fluege.de vergleichen die Preise von über 700 Airlines. Da findeste sicher den billigsten Flug!" Darauf vertraute auch Dietmar S. bei seiner Reiseplanung. Der Flug von Berlin nach Rom sollte bei fluege.de rund 205 Euro kosten. Doch während des Buchungsvorgangs stieg der Preis um 50 Prozent. Ihm wurden 27 Euro Steuern, 58 Euro für Gepäck und 17 Euro Kreditkartengebühr berechnet. Doch das war noch nicht alles. In der Rechnung, die ihm nach dem Buchen zugesandt wurde, tauchten zusätzlich eine "Servicepauschale" mit rund 40 Euro und eine Position "flexifly" für rund 20 Euro auf. "Ich hab mich furchtbar darüber aufgeregt, dass es eine Firma wagen kann, nach einer getätigten Buchung, Ansprüche auf Positionen zu erheben, die sie vorher nicht erwähnt hat", ärgert sich Dietmar S.
Verbraucherzentralen registrieren viele Beschwerden
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen häufen sich die Verbraucherbeschwerden über fluege.de. Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen berichtet: "Das sind keine Einzelfälle. Uns liegen sehr viele Beschwerden zu dem Portal fluege.de vor. Wir gehen auch davon aus, dass das, was bei uns als Verbraucherzentrale Sachsen oder in den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer eingeht, nur die Spitze des Eisberges ist." Die meisten Verbraucher beschweren sich darüber, dass fluege.de nicht schon zu Beginn des Buchungsvorgangs den Endpreis nennt. Dabei schreibt das eine EU-Verordnung schon seit 2008 ganz klar vor.
Reiseportal weist Vorwürfe zurück – Rechtsexperte widerspricht
Hinter dem Online-Reiseportal fluege.de verbirgt sich die Firma Unister Holding mit Sitz in Leipzig. Dort weist man die Vorwürfe zurück: "…Wir halten uns auf allen unseren Portalen an geltendes Preisangabenrecht, auch auf fluege.de. Die von Ihnen genannte EG-Verordnung ist auf Reisevermittlungsportale wie fluege.de nicht anwendbar. Sie gilt nur für Fluggesellschaften…" Das sieht Prof. Hans-Jürgen Müggenborg, Rechtsanwalt in Aachen, jedoch ganz anders. Nach seiner Rechtsauffassung gilt die Verordnung auch für Flugvermittler wie Unister mit seinen Reiseportalen.
Für den einzelnen Reisenden belastet die Praxis von fluege.de, den Endpreis nicht schon zu Beginn des Buchungsvorganges zu nennen, die Reisekasse zwar nur mit rund 20 Euro, doch für einen Reisevermittler mit mehreren 1.000 verkauften Tickets pro Tag ist es ein Millionengeschäft. Und weil es für den einzelnen nur kleine Beträge sind, lohnt sich der Weg zum Gericht auch nicht. Anwalts- und Gerichtskosten stehen in keinem Verhältnis zum Streitwert.
Ex-Mitarbeiter beschreibt Arbeitsweise
Ein ehemaligen Manager der Unister Holding äußert sich zur Arbeitweise des Portale-Betreibers: "Der Kunde wird im Zweifelsfall zu einer Buchung getrieben, die er so nicht abschließen wollte. In allen Gebieten ist immer der Ansatz da, auch mit unlauteren Methoden extra Gewinn herauszuwirtschaften. Und oftmals sind eben genau da die lukrativen Einkommen zu holen und nicht über die lauteren Methoden."
Aufsichtsbehörde will Verbraucherschutz prüfen
Das Luftfahrtbundesamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie soll dafür sorgen, dass sich Reisevermittler wie fluege.de an die EU-Verordnung Nr. 1008/2008 halten. Nach den Kundenbeschwerden reagiert die Behörde und teilt mit, dass man mit der Leitung der Unister-Holding ein Gespräch hinsichtlich der angemessenen Berücksichtigung der Belange des Verbraucherschutzes führen werde.

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