Umschau

Umschau | 15.11.2011 | 20:15 Uhr : Fragwürdige Experten-Empfehlungen

Ein Qualitätsiegel auf einer Verpackung.
Müller dekoriert seinen Milchreis mit einer Empfehlung von Enährungsexperten - die man aber nicht nennen will.

Die Molkerei Müller schreibt auf ihren "Milchreis Zucker-Zimt": "Von Ernährungsexperten empfohlen als wertvolle Zwischenmahlzeit" Prof. Ulrike Arens-Azevedo ist Ernährungswissenschaftlerin und als solche auch Ernährungsexpertin - und sie ist ganz anderer Meinung: "Die Eignung als Zwischenmahlzeit ist bei dem Milchreis eher nicht gegeben, weil die Ernährungsexperten als Zwischenmahlzeit Obst und Gemüse und Vollkornprodukte empfehlen. Dieses Produkt ist eher ein Dessert."

Wir fragen bei Müller, welche Experten diese Empfehlung ausgesprochen haben. Doch das Unternehmen äußert sich dazu nicht. Dies irritiert auch Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale: "Also, wenn ich das hier so sehe auf der Verpackung, dann würde ich davon ausgehen, dass dieses Siegel von Experten verliehen wurde, die außerhalb des Unternehmens stehen", meint er. "Und dann ist die Frage: Stimmt’s oder stimmt’s nicht? Stimmt es nicht, ist es irreführend." So eine Empfehlung, wie sie Müller beim Milchreis verwendet, ist also wertlos.

Unternehmen schweigen

Ein Qualitätsiegel auf einer Verpackung.
Das Siegel der GPZ befindet sich nur auf Produkten von Procter & Gamble.

Auch der Konzern Procter & Gamble schreibt auf seine Zahnpasta Blend-a-med "Empfohlen von Experten". Das ganze ist als Siegel gestaltet, das von der Gesellschaft für präventive Zahnheilkunde, kurz GPZ, verliehen wurde. Von der wollen wir wissen, wie unabhängig sie ist und ob sie ihr Siegel auch an andere Unternehmen vergibt. Beim Einkauf war uns nämlich aufgefallen, dass das Siegel ausschließlich auf Produkten von Procter & Gamble zu finden ist. Wir bitten die GPZ um eine Liste der ausgezeichneten Produkte. Aber auch hier äußert man sich nicht.

Werbung von Ärzten verboten

Ein Qualitätsiegel auf einer Verpackung.
Braun wirbt mit der Empfehlung von Ärzten - doch das ist eigentlich nicht erlaubt.

Klare gesetzliche Regelungen für die Verwendung von Experten-Empfehlungen gibt es nicht. Peter Brammen von Wettbewerbszentrale erklärt: "Eine Zahl von Experten ist nirgendwo festgelegt. Es ist immer eine Einzelfallbetrachtung." Ein oder zwei Experten bei einem bundesweit vertriebenen Lebensmittel scheinen ihm zu wenig zu sein. Die Firmen Beiersdorf und Braun entsprechen diesen Vorgaben, wenn sie je 200 Haut- bzw. Zahnärzte gefragt haben. Doch denen ist es eigentlich verboten, für Produkte zu werben. "Wenn auf Cremes die Aussage steht: Von Dermatologen empfohlen,  dann ist das eine berufsrechtlich und werberechtlich bedenkliche Aussage. Die dürfte nicht auf der Verpackung stehen", so Brammen.

Braun gesteht Fehler bei Werbung

Verboten ist demnach auch diese Werbung für ein Epiliergerät von Braun. Dr. Petra Straubach, Oberärztin an der Uniklinik in Mainz, empfiehlt die Gilette-Venus Technologie, weil die angeblich bessere Ergebnisse bringt als andere Methoden. Die Ärztin verstößt damit gegen ihre Berufsordnung. Auf unsere Anfrage gibt Braun auch zu, bei dem Siegel "Von Dermatologen empfohlen" einen Fehler gemacht zu haben. Wohl um die verbotene Arztwerbung zu umgehen, wollen sie künftig werben mit: "Funktionen dermatologisch empfohlen." Ein findiger Trick, um die Vorschriften zu umgehen: Jetzt wird also nicht mehr das Produkt, sondern nur noch die Funktion empfohlen.

Zuletzt aktualisiert: 15. November 2011, 17:41 Uhr

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