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Umschau extra | 19.06.2012 | 20:15 Uhr : Betrug mit gestohlenen Blanko-Fahrzeugpapieren

Wer einen Pkw von unbekannten Privatleuten kaufen will, läuft Gefahr, mit gestohlenen Fahrzeugbescheinigungen betrogen zu werden. Zwar haben diese Papiere Seriennummern, anhand derer sie sich identifizieren lassen. Diese Nummern aber wollen die Behörden nicht veröffentlichen. Ein Laie ist dadurch gegenüber Betrügern fast chancenlos.

Robert G. hatte sein Traumauto im Internet gefunden. Der 18 Monate alte Mercedes CLC wurde in Hamburg angeboten. Bei der Übergabe des Wagens überprüfte der 37-Jährige, ob die Fahrzeugdaten mit denen in den Zulassungspapieren übereinstimmen. Er ließ sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen und notierte die Daten. Dann zahlte er 17.500 Euro. Doch als er den Pkw beim Straßenverkehrsamt in seiner Heimatstadt anmelden wollte, stellten die Mitarbeiter anhand der Fahrgestellnummer fest, dass der Pkw gestohlen war. Als die Polizei den Wagen beschlagnahmte, waren die Betrüger längst mit dem Kaufbetrag verschwunden.

Banden stehlen Blankofahrzeugpapiere aus Zulassungsstellen

Aus dieser Zulassungsstelle in Anklam wurden Blankofahrzeugpapiere gestohlen
Aus dieser Zulassungsstelle wurden die Papiere gestohlen.

Ermittlungen ergaben, dass Robert G. Opfer einer Bande geworden war. Diese Bande hatte im vergangenen Jahr aus dem Straßenverkehrsamt Anklam in Mecklenburg-Vorpommern fast 1.500 Blanko-Fahrzeugbriefe, rund 430 Blanko-Fahrzeugscheine, TÜV-Plaketten, Landkreissiegel und Stempel gestohlen. Auch im Saarland erbeuteten Täter Blanko-Zulassungsbescheinigungen. Wie viele dieser Dokumente derzeit im Umlauf sind, konnte das dafür zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht sagen.

Polizeisiegel
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Betrug mit gestohlenen Blanko-Fahrzeugpapieren

Ein normaler Gebrauchtwagenkauf: Der erfahrene Käufer ist glücklich, dass Traumauto gefunden zu haben. Doch die Freude währt nicht lange und dass hat mit einem Einbruch zu tun ...

12.06.2012, 20:15 Uhr | 07:05 min

Käufer haben kaum eine Chance

Die Kfz-Zulassungsbescheinigungen tragen eine Seriennummer
Die Zulassungsbescheinigungen tragen eine Seriennummer.

Und so funktioniert der Betrug: Nach dem Diebstahl eines Pkw tragen die Kriminellen die wahren Daten des Fahrzeuges in die gestohlenen Blanko-Dokumente ein. Wenn die Käufer beim Geschäft die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten mit denen in den Papieren prüfen, schöpfen sie keinen Verdacht. Kaum ahnen wird ahnen, , dass die Daten in den scheinbar amtlichen Papiere gar nicht echt sind. Wer sich außerdem einen Personalausweis zeigen lässt, bekommt ebenfalls von den Gaunern eine gute Fälschung präsentiert. Der Betrug wird erst festgestellt, wenn das Fahrzeug vom Käufer bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet wird. Diesen Fakt bestätigt auch das Kraftfahrt-Bundesamt. Anhand der Fahrgestellnummer wird in der Zulassungsstelle geprüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Da man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann - auch nicht gutgläubig -, sind die Käufer das Geld und Fahrzeug los, erklärt die Rechtsanwältin von Robert G., Irina Selbach-Gössling.

Behörden lehnen Käuferschutz ab

Zwei Männer schauen sich ein Auto an.
Robert G. (l.) wurde beim Autokauf Opfer einer Bande.

Den Autokäufern könnte eine Veröffentlichung der Seriennummern der gestohlenen Papiere helfen. Doch das lehnen die Zulassungsbehörden ab. Das dafür zuständige Kraftfahrt-Bundesamt erklärt dazu, dass die Seriennummern nur im internen polizeilichen Fahndungsbestand "INPOL" publiziert werden. In der Stellungnahme heißt es mit Bezug auf das Straßenverkehrsgesetz weiter: "Diese Daten dienen dem Abgleich mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Fahrzeugen und Fahrzeugpapieren ausschließlich zum Zweck der Unterstützung polizeilicher Ermittlungen."

Wie kann man sich schützen?

Wer das Risiko begrenzen möchte, sollte sich vorab die Fahrzeugpapiere faxen lassen. Damit kann man versuchen, bei der Polizei die Fahrgestellnummer zu überprüfen. Wurde das Auto vor kurzem gestohlen und der Autodiebstahl noch nicht angezeigt, stellt die Polizei jedoch auch nichts fest. Wer kein Risiko eingehen will, muss beim Vertragshändler kaufen. Für Robert G. kommen diese Ratschläge zu spät. Seine Anwältin Irina Selbach-Gössling fordert jetzt vom Landkreis Vorpommern-Greifswald Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises. Nach ihrer Auffassung hat die Behörde Papiere, Stempel und Siegel unzureichend gesichert. Sie hat sie nämlich nur in einem simplen Blechschrank aufbewahrt. "Das war grob fahrlässig", erklärt die Verkehrsrechtsanwältin. Da die Versicherung des Landkreises nicht zahlen will, plant die Anwältin zu klagen.

Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2012, 11:19 Uhr

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