Umschau | 25.09.2012 | 20:15 Uhr : Grundpreisangaben: Wie Hersteller Vergleiche erschweren
Seit einigen Jahren müssen Händler für Produkte neben dem Verkaufspreis auch den Grundpreis angeben. Er zeigt unabhängig von der Packungsgröße und dem Verkaufspreis an, wie viel zum Beispiel ein Kilogramm, 100 Milligramm, ein Liter oder ein Stück kosten würde. Dadurch sollen sich Produkte besser vergleichen lassen, vor allem, wenn sie in unterschiedlichen Mengen und Größen angeboten werden.
Im Einzelhandel ist die Angabe von Grundpreisen seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Doch einige Handelsunternehmen scheint das zu stören. Mit Tricks versuchen sie, den Kunden den Preisvergleich zu erschweren. Im Supermarkt haben Reporter der "Umschau" versucht, diesen Tricks auf die Spur zu kommen.
Pro Anwendung oder pro Kilogramm?
In einem Supermarkt finden sie zwei Packungen Geschirrspül-Tabs. Die eine enthält 40 Tabs und kostet 2,95 Euro. Die andere enthält 60 Tabs und wird für 3,15 Euro angeboten. Diese unterschiedlichen Größen und Preise machen einen Vergleich schwer. Ein Blick auf die Grundpreisangabe könnte weiterhelfen - tut er aber nicht. Denn auf der einen Packung findet sich der Preis von 3,69 Euro für ein Kilogramm, auf der anderen die Angabe von fünf Cent pro Waschanwendung. Wie soll man da vergleichen können?
Zehn Stück Flüssigwaschmittel ...
Diese Frage stellt sich auch im nächsten Markt. Dort werden unterschiedliche Flüssigwaschmittel zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Der Grundpreis wird bei dem einen mit 19 Cent pro Waschladung angegeben und bei dem anderen mit 3,12 Euro - für zehn Stück. Eine Stückzahlangabe bei Flüssigwaschmittel dürfte nicht nur unsere Reporter stutzig machen. In einem weiteren Markt gibt es einen ähnlichen Fall: Hier gibt es ein Waschmittel in der XXL-Packung, das für 70 Waschladungen à 18 Cent reichen soll. Daneben steht ein anderes Waschmittel, das in einer kleineren Abpackung verkauft wird, die aber nur für 18 Waschgänge reicht. Der Grundpreis wird hier allerdings auf ein Kilogramm umgerechnet. Der Kunde muss also selber rechnen und feststellen, dass er bei der kleinen Packung 21 Cent pro Ladung zahlen würde.
Steckt hinter den unterschiedlichen Angaben eine Strategie? Der Konsumforscher Prof. Alexander Hennig von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim kann sich durchaus vorstellen, dass einige Handelsunternehmen damit versuchen, beim Kunden Preisverwirrung zu stiftenund dafür zu sorgen, dass der Käufer die Preise nicht vergleichen kann - aus gutem Grund:
Verwirrung lässt sich auch noch auf andere Weise stiften, wie unsere Reporter feststellen. In einem Markt etwa wurden die Tütensuppen ganz ohne Grundpreis angegeben. Das ist vom Gesetzgeber aber untersagt. Darauf angesprochen lenkte die Filialleiterin auch sofort ein und versprach, die Preisangabe nachzubessern.
Grundreis pro Teller?
Andernorts wurde bei einer Tütensuppe ein Grundpreis pro Teller angegeben. Aber weil ein Kunde ja gar nicht wissen kann, auf welche Tellergröße er sich dabei vorstellen muss, sind solche Angaben ohne eine feste Bezugsgröße nicht zulässig.
Nicht zulässig sind auch Preisspannen. Wird bei einem Artikel ein Kilogramm-Grundpreis zwischen 8,44 Euro und 4,91 Euro angegeben, dürfte das keinem Kunden Orientierung geben.
Fazit:
Grundpreise sind hilfreich - wenn sie tatsächlich vergleichbar sind. Das ist gegenwärtig noch nicht überall der Fall. Verbraucherzentralen fordern darum einheitliche Angaben bei der Preisangabe. Änderungen der Preisangabenverordnung werden derzeit übrigens vom Bundesgerichtshof geprüft.
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