Umschau | 04.10.2011 | 20:15 Uhr : Umstrittene Qualitätssiegel
Wenn es nach dem Landgericht Potsdam geht, darf sich das Möbelhaus Höffner nicht mehr als "Bestes Möbelhaus" bezeichnen. Zu dem war das Unternehmen durch einen Test des "Deutschen Instituts für Service-Qualität" gemacht worden. Doch aus der Sicht von Verbraucherschützern war der Test gar kein Möbelhaustest. Dieser Meinung schlossen sich nun auch die Richter an.
"Deutschlands bestes Möbelhaus heißt Höffner!" Damit wirbt das Unternehmen seit August 2009 auf seinen Prospekten. An der Aussage steht eine Fußnote, die erklärt, worauf sich das Möbelhaus dabei beruft. Es ist ein Test des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ). Sein Ergebnis lautet: "Testsieger! – 1. Platz! – Bestes Möbelhaus" Gegen diese Werbung klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband und bekam in erster Instanz vom Landgericht Potsdam Recht (Az. 51 O 65/10). Der Einwand der Richter: Dieser Möbelhaustest sei gar kein richtiger Test gewesen. Denn getestet wurden nur Faktoren wie Kommunikationsfähigkeit der Mitarbeiter, Angebotsvielfalt oder das Ambiente. Nicht untersucht wurde, so das Gericht, der eigentliche "Kernbereich für die Qualitätsbestimmung eines Möbelhauses": zum Beispiel der Kauf eines Möbelstücks, Lieferbedingungen und -zeiten sowie der Umgang mit Reklamationen. Möbel Höffner sieht das anders und hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Tester mit unterschiedlichen Ergebnissen
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) gerät nicht zum ersten Mal ins Visier der Verbraucherschützer: Bemängelt wurden zum Beispiel die Testergebnisse bei Kreuzfahrten oder bei Stromanbietern in Berlin. Dabei gab es in verschiedenen Medienberichten immer wieder Hinweise auf Verflechtungen zwischen dem Institut und einer PR-Agentur, deren Kunden bei dem Test gut abschnitten. Damit wurde die Unabhängigkeit und Objektivität des DISQ in Frage gestellt. Das DISQ ist ein privates Unternehmen, das nur seinen Investoren Rechenschaft ablegen muss. Anders ist es beispielsweise bei der Stiftung Warentest. Sie wurde 1964 vom Deutschen Bundestag gegründet. Der Auftrag lautet bis heute, dem Verbraucher durch die vergleichenden Tests von Waren und Dienstleistungen eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten. In zahlreichen Streitigkeiten mit den Herstellern von Testobjekten attestierten Gerichte aller Instanzen der Stiftung Warentest: Ihre Vergleichstests genügen den Kriterien.
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