Umschau | 09.10.2012 | 20:15 Uhr : Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig
Gekürzte Leistung oder Strafanzeige - wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten nicht erfüllen, gehen die Jobcenter drastisch vor. Doch nicht immer ist das gerechtfertigt. Die "Umschau" ist zwei Fällen nachgegangen.
Herr Schulze* ist gelernter Heizer und seit 15 Jahren arbeitslos. Als er Anfang des Jahres zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen ist, vergisst er seinen Lebenslauf. Der Arbeitgeber lehnt ihn deshalb ab - und das Jobcenter Leipzig reagiert sofort: Für die nächsten drei Monate soll Herr Schulze 30 Prozent weniger Geld vom Arbeitsamt bekommen. Dem Familienvater würden dann 332,42 Euro zum Leben bleiben. "Arbeitsverweigerung" lautet der Grund für die Sanktion.
*Name von der Redaktion geändert
Sozialgericht äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Herr Schulze hält die Kürzung seiner Bezüge für ungerecht und klagt dagegen. Das Sozialgericht Leipzig äußert "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Sanktion des Jobcenters und setzt sie bis zur Hauptverhandlung aus.
Nun verlangt Herr Schulze vom Jobcenter Leipzig eine Nachzahlung der gekürzten Sozialleistung. Da sich das Jobcenter weigert, beantragt Herr Schulze am Leipziger Amtsgericht die Zwangsvollstreckung und geht damit zum Gerichtsvollzieher. Der pfändet das Geld für Herrn Schulze - ein bisher einmaliger Vorgang.
Strafanzeige wegen eines Fehlers des Jobcenters
Sogar Strafanzeigen drohen den Empfängern von Sozialhilfe, wie in diesem zweiten Fall: Als Anfang des vergangenen Jahres das staatliche Kindergeld erhöht wird, ist die alleinerziehende Mutter Susanne Eberhard seit sieben Jahren arbeitslos. Sie erhält nun 180 Euro, also monatlich 47 Euro mehr für ihr Kind. Dabei handelt es sich um einen Fehler des Jobcenters: Eigentlich hätte sie keine Erhöhung bekommen dürfen, da das Kindergeld mit dem Regelsatz verrechnet wird. Das Jobcenter fordert zunächst das zuviel ausgezahlte Geld zurück. Susanne Eberhard vereinbart eine Ratenzahlung mit dem Jobcenter Leipzig. Trotzdem bekommt sie drei Monate später eine Strafanzeige wegen Betrugs.
Auch Susanne Eberhard hat vor Gericht Erfolg: Der Strafbefehl wird zurückgenommen. Mit einer Vorstrafe hätte sie kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt gehabt.
In Großstädten mehr Sanktionen als auf dem Land
Das Jobcenter Leipzig verhängt jeden Monat tausende Strafen gegen Empfänger von Sozialleistungen: Im April 2012 waren es knapp dreitausend Sanktionen. Das Jobcenter verweist auf gesetzliche Regelungen und betont, dass dies nichts mit besonderer Strenge zu tun habe. Allerdings waren in Leipzig in diesem Jahr bisher etwa fünf Prozent aller Leistungsempfänger von Kürzungen betroffen. Offizielle Statistiken zeigen, dass diese höhere Quote in den Großstädten verbreitet ist. In kleineren Gemeinden gibt es geringere Sanktionsquoten.
