Umschau | 06.12.2011 | 20:15 Uhr : Kartellamt straft wegen illegaler Preisabsprachen
Kartellabsprachen treiben die Preise für die Verbraucher unnötig in die Höhe. Deshalb sind sie verboten und werden vom Bundeskartellamt verfolgt. Dabei hat es in den vergangen Monaten einige Erfolge gegeben.
Das Bundeskartellamt hat in den vergangen Monaten vielen Konsumgüterherstellern Preisabsprachen nachweisen können. Dabei ging es u.a. um Maschinen- und Handgeschirrspülmittel, Duschgel und Zahncreme, Süßwaren, Speiseeis, Trockenfertiggerichte, Tiefkühlpizza, Tiernahrung und Waschmittel, Röstkaffee-Produkte und Instant-Cappuccino. Nach offiziellen Schätzungen der Kartellbehörde zahlen Kunden für Produkte, deren Preise illegal abgesprochen wurden, 25 bis 30 Prozent zuviel. Immer wieder sind bekannte Markenhersteller wie Reckitt Benckiser, Henkel, Colgate-Palmolive, Unilever, Kraft Foods, Krüger, Melitta, Tchibo, Dallmayr, Dr. Oetker, Mars und Procter & Gamble an solchen Preiskartellen beteiligt, wie folgende Übersicht zeigt.
Kartellamt verhängt Millionen-Bußgelder
Bei diesen Verfahren wurden gegen einige Kartellmitglieder Geldstrafen in dreistelliger Millionen-Höhe verhängt. Wie hoch die Strafen für die einzelnen Unternehmen sind, wird vom Kartellamt in der Regel nicht bekanntgegeben. Die Behörde kann ein Bußgeld von maximal zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Zusätzlich könnten die Wettbewerbshüter noch den sogenannten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, den ein Unternehmen durch die illegalen Preisabsprachen erlangt hat. In allen oben genannten Fällen der jüngsten Vergangenheit ging immer ein Unternehmen straffrei aus. Es profitiert von der so genannten Kronzeugenregelung. Diese wird angewendet, wenn das Unternehmen die Wettbewerbshüter über die Absprachen informiert. Kooperiert ein Mitglied des Kartells mit der Behörde und kann es damit erreichen, dass die Strafe weniger hart ausfällt.
Trotz Bußgeldeinahmen kein Geld für Verbraucherschutz
Die Bußgelder aus diesen Kartellverfahren fließen der Bundeskasse zu und dienen zur Deckung aller Ausgaben. Eine Zweckbindung für den Verbraucherschutz ist nicht vorgesehen. Dabei ist eine finanzielle Stärkung der Verbraucherschutzvereine in Deutschland notwendig. So meldete in Mecklenburg-Vorpommern die Verbraucherzentrale 2004 gar Insolvenz an, nachdem das Schweriner Wirtschaftsministerium seine Zuschüsse halbiert hatte. Nach dem finanziellen Aus des Vereins gab einen Neustart unter dem Namen Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern, jedoch mit deutlich ausgedünntem Angebot. Derzeit klagt die Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein über finanzielle Nöte. Zudem haben die Finanzminister der Länder beschlossen, dass für Beratungsleistungen künftig nicht mehr der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben, sondern der reguläre Satz von 19 Prozent gelten solle. Sollen die Preise für die Beratung dennoch konstant bleiben, sind Mindereinnahmen für die Beratungsstellen die Folge.
Kritik am Bundeskartellamt
Trotz seiner Erfolge wird das Bundeskartellamt von vielen immer noch als Papiertiger bezeichnet. Seit Jahren vermuten Autofahrer, Automobilverbände und Politiker Absprachen bei Kraftstoffpreisen an Tankstellen in Deutschland. Doch einen Nachweis dafür konnte das Bundeskartellamt noch nicht erbringen. Zudem werden von Kritikern die Sanktionen als zu harmlos eingestuft. In Deutschland handelt es sich bei Kartellabsprachen lediglich um einen Verstöße, die mit Bußgeldern geahndet werden. Anders ist es in den USA, wo solche Absprachen als Straftaten gelten.
Kartellwächter in den USA mit mehr Macht
Durch die Einstufung als Straftat stehen den Behörden ganz andere Ermittlungsmethoden zur Verfügung. Bei Verdachtsmomenten kann man bei Gericht einen Durchsuchungsbefehl und eine Abhörerlaubnis beantragen, erklärt der US-Kartellrechtsexperte Howard Shelanski. So konnten unter anderem Gespräche zwischen Pharma-Managern aufgezeichnet werden. Aus denen ging hervor, dass sie den Preis für den Pharmazie-Stoff Lysin in die Höhe getrieben haben. Neben Geldstrafen wurden auch mehrjährige Haftstrafen gegen die verantwortlichen Manager ausgesprochen.
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