Umschau | 13.03.2012 | 20:15 Uhr : Neue Kriminaltechnik ermöglicht Lösung ungeklärter Straftaten
Immer wieder überrascht die Polizei mit der Aufklärung lang zurückliegender Straftaten. Das ist möglich, weil die kriminaltechnischen Ermittlungsmethoden weiterentwickelt worden sind. Spuren können so selbst 20 Jahre nach der Tat ausgewertet werden.
Im Mai 1991 wurde die Leiche der 15-jährigen Andrea S. in einem Waldgebiet bei Warnitz (Uckermark) gefunden. Die Schülerin wurde Opfer eines brutalen Sexualmordes. Sie verstarb durch erhebliche Gewalteinwirkungen auf den Halsbereich, heißt es im Polizeibericht. Obwohl die Polizei an der Leiche Spuren sichern konnte, gestalteten sich die Ermittlungen damals sehr schwierig. So war die Kriminaltechnik zum Beispiel zu dieser Zeit noch nicht in der Lage, aus kleinsten Spuren wie etwa dem Abstrich, der an der Leiche genommen worden war, DNA-Profile zu erstellen. Das führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft 1992 die Ermittlungen schließlich eingestellt hat.
Neue Technik kann DNA-Profil erstellen
2004 nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf. Denn an der Berliner Charité war es jetzt gelungen aus dem Abstrich ein DNA-Profil erstellen. Jetzt hatte die Polizei zwar eine DNA-Spur, konnte aber nicht ausschließen, dass die von einem Unbeteiligten stammen könnte, einem Ermittler zum Beispiel. Weil sich das aber nicht ausschließen ließ, konnte auch keine hundertprozentige Sicherheit erreicht werden. Die Ermittler waren trotzdem überzeugt, dass die gefundene DNA dem Täter gehört und führten im Frühjahr 2011 in der Uckermark einen Massen-DNA-Test durch. Die Ermittler gingen schon 1991 davon aus, dass der Täter aus der Region stammt, weil er über eine gute Ortskenntnis verfügt haben musste. Zum Massentest wurden 2.300 Männer zwischen 38 und 85 Jahren geladen. Die Reihenuntersuchung blieb jedoch erfolglos.
Trotz DNA keine Spur zum Täter
Ein Dreivierteljahr nach der Untersuchung gab es einen Selbstmord in der Region. Der 62-jährige Mann hinterließ einen Abschiedsbrief. In dem gestand er einen sexuellen Übergriff auf eine Tramperin, sprach jedoch nicht von einer Tötung. Er nannte einen Tatort, aber keine Tatzeit. Für die Ermittler klärten alle in Frage kommenden Straftaten ab. Es ergab sich der Verdacht, dass der Selbstmörder im Mai 1991 die Tramperin Andrea S. getötet hatte. Die Kriminaltechnik überprüfte die DNA des Mannes mit der vorhandenen Spur am Opfer. Der Abgleich verlief negativ. Weil aber vieles für seine Täterschaft sprach, ging die Polizei weiter davon aus, dass der 62-Jährige der Mörder der 15-Jährigen war.
Öffentlicher Ermittlungsdruck führt zum Täter
Obwohl die erst 2004 möglich gewordene DNA-Profilerstellung nicht direkt zum Täter führte, hat sie dazu geführt, dass die Ermittlungen in diesem Fall wieder aufgenommen wurden. Damit war eine breite Öffentlichkeitsarbeit in den Medien verbunden. Unter anderem gab es Ende November 2011 eine TV-Reportage über die Ermittlungen. Darin wurde auch über Kriminaltechniken wie dem DNA-Abgleich berichtet. Die Polizei vermutet, dass der 62-Jährige den Beitrag gesehen hatte und nun möglicherweise fürchtete, ebenfalls noch eine DNA-Probe abgeben zu müssen. Als Konsequenz daraus könnte er sich das Leben genommen haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Todes des Beschuldigten inzwischen eingestellt.

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