Umschau | 28.02.2012 | 20:15 Uhr : Leiharbeiter kämpfen um Lohnnachzahlungen
Nach einem Urteil des Bundesarbeitgerichtes sind Billiglohn-Tarifverträge für 200.000 Leiharbeiter unwirksam. Die Betroffenen haben Anspruch auf Lohnnachzahlungen. Die muss allerdings jeder für sich einklagen. Und das ist nicht einfach.
Eigentlich schreibt das Gesetz Lohngleichheit vor. Verdient ein Arbeiter der Stammbelegschaft also zehn Euro pro Stunde, muss dem Leiharbeiter ebensoviel gezahlt werden. Doch das Gesetz hat eine Lücke. Mit einem Tarifvertrag kann für den Leiharbeiter ein geringerer Lohn vereinbart werden. Solche Verträge hatte die christliche Gewerkschaftsvereinigung CGZP mit den Arbeitgebern in den vergangenen Jahren geschlossen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitgerichtes ist die CGZP jedoch nicht berechtigt, Tarifverträge zu schließen. Prof. Peter Schüren von der Universität Münster erklärt warum: "Die christliche Tarifgemeinschaft in der Leiharbeit hat überhaupt keine Arbeitnehmer als Mitglieder, die ihr angeschlossenen christlichen Gewerkschaften haben möglicherweise einzelne Individuen aus der Leiharbeit als Mitglieder, aber eine Interessenvertretung findet hier unter keinen Umständen statt, dafür fehlt es an der Basis." Die von der CGZP geschlossenen Billiglohn-Tarifverträge für 200.000 Leiharbeiter sind also unwirksam. Die Betroffenen haben danach rückwirkend Anspruch auf den vergleichbaren Lohn der Stammbelegschaft.
Beschwerlicher Klageweg für den Einzelnen
Nach dem Urteil ist der ausstehende Lohn einklagbar. Doch das ist nicht so einfach. Denn nach Auskunft von Anwalt Dr. Hermann Gloistein muss jeder Arbeitnehmer selbst vor Gericht ziehen und beweisen, welcher Lohn ihm zugestanden hätte. Die Beweise lassen sich allerdings nicht so ohne weiteres erbringen. Ohne Anwalt ist das nahezu unmöglich. Das hat auch Uwe G. erlebt. Er arbeitet in einer Wurstfabrik. Trotz gleicher Arbeit bekam er viel weniger Geld als seine festangestellten Kollegen: statt 8,75 Euro pro Stunde nur 5,77 Euro. Allein den Lohn der Stammarbeiter herauszubekommen, war enorm schwierig. Nach seiner Auskunft hat er wochenlang auf die Informationen aus der Buchhaltung des Betriebes gewartet, in dem er als Leiharbeiter tätig war. Mit den Zahlen, die ihm nun endlich vorliegen, konnte er seinen über die Jahre entgangenen Lohn ausrechnen. Es sind über 15.000 Euro. Da seine Firma nicht freiwillig zahlt, klagt er. Und das, obwohl er da noch angestellt ist. "Die (Firma, Anm. d. Red.) hat mich bisher noch nicht gekündigt. Aber damit muss ich rechnen", so Uwe G. Bis es eine richterliche Entscheidung gibt, kann noch viel Zeit vergehen. Darauf hat sich der Leiharbeiter eingestellt.
Politik will Leiharbeitern Klagerecht nehmen
Doch solche mutigen Vorstöße, selbstbewusst sein Recht einzufordern, sollen künftig verhindert werden. Die CDU-Fraktion im Bundestag will mit einer Gesetzesinitiative erreichen, dass die Zeitarbeitsfirmen vor den Nachzahlungen geschützt werden. So will sie unbillige Härten für die Zeitarbeitsfirmen vermeiden. "Man muss die Zeitarbeitsfirmen vor den Nachzahlungen schützen, es geht immerhin um Milliardenbeträge, da kann die Gefahr bestehen, dass die eine oder andere Firma pleite geht", verteidigt der CDU-Abgeordnete Joachim Pfeiffer das Vorhaben. Aus der Sicht von Prof. Peter Schüren ist das nicht notwendig. Er meint: "Ich halte diesen Vorstoß für vollkommen abwegig. Es war allen Beteiligten klar, dass sie ein ganz großes Risiko eingehen, wenn sie diese dubiosen Tarifverträge nutzen. Jetzt hat sich dieses Risiko realisiert. Da sehe ich überhaupt keinen Grund, den Leuten beizuspringen."
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