Umschau

Umschau | 28.02.2012 | 20:15 Uhr : Leiharbeiter kämpfen um Lohnnachzahlungen

Nach einem Urteil des Bundesarbeitgerichtes sind Billiglohn-Tarifverträge für 200.000 Leiharbeiter unwirksam. Die Betroffenen haben Anspruch auf Lohnnachzahlungen. Die muss allerdings jeder für sich einklagen. Und das ist nicht einfach.

Es werden mehrere 50 Euro-Scheine in der Hand gehalten und gezählt.

Eigentlich schreibt das Gesetz Lohngleichheit vor. Verdient ein Arbeiter der Stammbelegschaft also zehn Euro pro Stunde, muss dem Leiharbeiter ebensoviel gezahlt werden. Doch das Gesetz hat eine Lücke. Mit einem Tarifvertrag kann für den Leiharbeiter ein geringerer Lohn vereinbart werden. Solche Verträge hatte die christliche Gewerkschaftsvereinigung CGZP mit den Arbeitgebern in den vergangenen Jahren geschlossen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitgerichtes ist die CGZP jedoch nicht berechtigt, Tarifverträge zu schließen. Prof. Peter Schüren von der Universität Münster erklärt warum: "Die christliche Tarifgemeinschaft in der Leiharbeit hat überhaupt keine Arbeitnehmer als Mitglieder, die ihr angeschlossenen christlichen Gewerkschaften haben möglicherweise einzelne Individuen aus der Leiharbeit als Mitglieder, aber eine Interessenvertretung findet hier unter keinen Umständen statt, dafür fehlt es an der Basis." Die von der CGZP geschlossenen Billiglohn-Tarifverträge für 200.000 Leiharbeiter sind also unwirksam. Die Betroffenen haben danach rückwirkend Anspruch auf den vergleichbaren Lohn der Stammbelegschaft.

Beschwerlicher Klageweg für den Einzelnen

Nach dem Urteil ist der ausstehende Lohn einklagbar. Doch das ist nicht so einfach. Denn nach Auskunft von Anwalt Dr. Hermann Gloistein muss jeder Arbeitnehmer selbst vor Gericht ziehen und beweisen, welcher Lohn ihm zugestanden hätte. Die Beweise lassen sich allerdings nicht so ohne weiteres erbringen. Ohne Anwalt ist das nahezu unmöglich. Das hat auch Uwe G. erlebt. Er arbeitet in einer Wurstfabrik. Trotz gleicher Arbeit bekam er viel weniger Geld als seine festangestellten Kollegen: statt 8,75 Euro pro Stunde nur 5,77 Euro. Allein den Lohn der Stammarbeiter herauszubekommen, war enorm schwierig. Nach seiner Auskunft hat er wochenlang auf die Informationen aus der Buchhaltung des Betriebes gewartet, in dem er als Leiharbeiter tätig war. Mit den Zahlen, die ihm nun endlich vorliegen, konnte er seinen über die Jahre entgangenen Lohn ausrechnen. Es sind über 15.000 Euro. Da seine Firma nicht freiwillig zahlt, klagt er. Und das, obwohl er da noch angestellt ist. "Die (Firma, Anm. d. Red.) hat mich bisher noch nicht gekündigt. Aber damit muss ich rechnen", so Uwe G. Bis es eine richterliche Entscheidung gibt, kann noch viel Zeit vergehen. Darauf hat sich der Leiharbeiter eingestellt.

Politik will Leiharbeitern Klagerecht nehmen

Doch solche mutigen Vorstöße, selbstbewusst sein Recht einzufordern, sollen künftig verhindert werden. Die CDU-Fraktion im Bundestag will mit einer Gesetzesinitiative erreichen, dass die Zeitarbeitsfirmen vor den Nachzahlungen geschützt werden. So will sie unbillige Härten für die Zeitarbeitsfirmen vermeiden. "Man muss die Zeitarbeitsfirmen vor den Nachzahlungen schützen, es geht immerhin um Milliardenbeträge, da kann die Gefahr bestehen, dass die eine oder andere Firma pleite geht", verteidigt der CDU-Abgeordnete Joachim Pfeiffer das Vorhaben. Aus der Sicht von Prof. Peter Schüren ist das nicht notwendig. Er meint: "Ich halte diesen Vorstoß für vollkommen abwegig. Es war allen Beteiligten klar, dass sie ein ganz großes Risiko eingehen, wenn sie diese dubiosen Tarifverträge nutzen. Jetzt hat sich dieses Risiko realisiert. Da sehe ich überhaupt keinen Grund, den Leuten beizuspringen."

Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2012, 16:10 Uhr

4. DerDemokrator:
Vielen Dank für diesem Bericht. Das öffnet einem Wessi wir mir mal die Augen, wie das in der DDR so funktioniert haben muß. Diese CDU-Initiative ist in meinen Augen ein Verbrechen. Der Staat urteilt "diese Pseudo-Gewerkschaften haben keine Tarifkompetenz weil sie Strohmannfunktion haben" und die CDU will Klagen gegen deren Verhalten unmöglich machen. Die CDU bekämpt also im Grunde nicht die Zeitarbeit sondern die Zeitarbeiter. Das sind Lumpen, die man auch so behandeln sollte. (...)DerDemokrator P.S. Ich möchte diese Aktion so publik wie nur möglich machen, weil es mich ankotzt das sich unser Land schon wieder in eine Diktatur verwandelt und wieder wird der Begriff Demokratie vergewaltigt. (Kommentar wegen eines externen Links gekürzt; MDR_Redaktion)
01.03.2012
06:54 Uhr
3. Frank Louis:
Guten Tag, Auch ich bin ein klagender Leiharbeiter. Aber was sich die CDU hier erlaubt, das ist doch der Gipfel. Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Wer schützt uns denn?????
29.02.2012
06:54 Uhr
2. Marana:
Ja, mein Freund klagt gerade gegen solch eine Firma. Er hat genau wie alle anderen auch gearbeitet, in 3 Schichten, an Sonn- und Feiertagen. Dafür bekam er weniger Lohn als Festangestellte. Zu allem Übel wurde der letzte Monatslohn von der ARGE als Zufluss bezeichnet, damit bekam er nur für 2, anstatt 3 Monate Lohn. Wenn ich jetzt noch lese, dass diese Zeitarbeitsfirmen geschützt werden sollen, geht mir der Hut hoch. Wann schützt der Staat mal seine Arbeiter? Die, die letztendlich alles mitbezahlen, damit es den Politikern und Beamten weiterhin gut geht und diese nirgendwo einzahlen? Das wird wohl nie passieren, weil ja in den Vorständen der Zeitarbeitsfirmen auch Politiker sitzen. Schämen sollten die sich, ehrlich!.
29.02.2012
05:17 Uhr
1. Michael Retzke:
Ich war in den Jahren 1997 u.1998 bei zwei Leiharbeitsfirmen tätig kann ich auch noch Gelder zurückverlangen? Es war ja noch DM - Zeit, die Firmen sind die ARWA - Halle u. die Gfb - Dessau bei der Gfb sind noch zwei meiner noch Arbeitskollegen tätig.Wir wurden aber nach einem halben Jahr von der Ausleihfirma übernommen. Freundlichst Hr. Retzke
28.02.2012
21:03 Uhr

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