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Umschau | 29.05.2012 | 20:15 Uhr : Werbung mit "Made in Germany" nicht immer gerechtfertigt

Der Aufdruck "Made in Germany" ist ein wichtiges Marketing-Instrument. Viele Verbraucher verbinden es mit Qualität. Wenn jedoch wesentlichen Komponenten aus dem Ausland stammen, könnte diese Werbung irreführend sein, meinen Experten. Wir haben die Herkunft verschiedener Produkte überprüft.

Schild mit der Aufschrift "Made in Germany"

Auf den Plüschfiguren der Firma "Steiff" steht "Made in Germany". Produziert werden die Einzelteile jedoch in Tunesien und Portugal. Hierzulande werden die Stofftiere lediglich montiert. Auch der Fahrradbauer "Kettler" lässt bei seinen Rädern mit Hilfe des Aufdrucks eine deutsche Herkunft vermuten. Doch nur wenige Teile kommen aus Deutschland. Das meiste stammt vielmehr aus neun anderen Ländern. Die Reifen werden beispielsweise in Indien hergestellt, die hintere Radnabe in Malaysia und die Sattelstütze in Taiwan. Auch auf "Junkers"-Uhren und deren Verpackung steht "Made in Germany". Doch lediglich das Ziffernblatt kommt aus Deutschland. Das Gehäuse kommt aus China, das Uhrwerk aus Japan, die Zeiger aus Frankreich und das Armband aus Italien. Die Hersteller rechtfertigen die Verwendung des deutschen Herkunftshinweises meist mit dem Argument, dass die Entwicklung, die Ingenieurleistung und die Qualitätskontrolle in Deutschland erbracht werden.

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"Made in Germany" ist oftmals Schwindel

Das Siegel "Made in Germany" steht für Qualität aus deutschen Landen. Aber ist das wirklich immer so? Wir haben verschiedene Produkte unter die Lupe genommen.

29.05.2012, 20:15 Uhr | 06:45 min

Verwendung nicht gesetzlich geregelt

Ein Mann im Anzug hinter einem Schreibtisch.
Rolf Buschmann von der Verbraucherzentrale

Zur Verwendung von "Made in Germany" gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Diese Angabe ist nur ein Herkunftshinweis. "Es gibt keine Instanz, die im Vorhinein überprüft, dass 'Made in Germany' tatsächlich auch gerechtfertigt ist", erklärt Rolf Buschmann von der Verbraucherzentrale. Doch auch, wenn es keine Nutzungsbedingungen gibt, deren Einhaltung man einklagen kann, gibt es im deutschen Wettbewerbsrecht den juristischen Tatbestand der "irreführenden Werbung" - und die ist verboten. Das kontrolliert die Wettbewerbszentrale. Sie mahnt im gegebenen Fall Hersteller oder Händler ab oder klagt auf Unterlassung.

Sanktionen gegen Missbrauch häufig ohne Wirkung

Eine Frau hinterm Schreibtisch
Elvira Schad von der Wettbewerbszentrale

Zum Kettler-Fahrrad meint Elvira Schad von der Wettbewerbszentrale: "Wenn die wesentlichen Komponenten aus dem Ausland stammen, dann könnte eine Werbung mit der Angabe "Made in Germany" irreführend sein. Die Wettbewerbszentrale wird den Vorgang überprüfen!" Und sie wird Kettler gegebenenfalls abmahnen. Doch auch vor den Sanktionen der Wettbewerbszentrale lassen sich die Hersteller nicht abschrecken und machen unbeeindruckt weiter. Wettbewerbsrechtler Guido Bockamp weiß, warum: "Weil die Kosten der Abmahnung und des Gerichtsprozesses niedriger sind, als der erwartete Gewinn."

Von der Warnung zum Qualitätshinweis

Ursprünglich handelte es sich bei dem Herkunftshinweis "Made in Germany" um eine Warnung. Er wurde von 125 Jahren in England erfunden, um die damals oft minderwertigen Waren aus Deutschland zu kennzeichnen. Doch schnell wurde die Qualität deutscher Produkte ausgesprochen gut. Und so wurde aus der Warnung ein "Gütesiegel". Ab den 1970er-Jahren bis zur Wiedervereinigung wurde für Waren aus der Bundesrepublik die Kennzeichnung "Made in West Germany" und für Waren aus der DDR "Made in GDR" verwendet.

Zuletzt aktualisiert: 30. Mai 2012, 10:19 Uhr

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