Umschau | 06.09.2011 | 20:15 Uhr : Gefälschte Urlaubsmitbringsel
"Schnäppchen-Fieber" im Urlaub: eine Designer-Jeans für 40 statt für 400 Euro. Eine Luxus-Uhr gar für 90 statt für 9.000 Euro. Die Geschäfte in der Türkei locken mit bekannten Marken zu Schleuderpreisen. Doch fast alle der vermeintlichen Schnäppchen sind gefälscht. Wir gehen mit versteckter Kamera auf Einkaufstour.
Werbung mit "1:1-Kopien"
Die "Umschau" hat sich auf den Weg in die Türkei gemacht. In einem Urlaubsgebiet gehen wir in eine Boutique. Ein Verkäufer preist die Vielfalt seiner Waren an. Die Liste der namhaften Marken, die er aufzählt, ist lang. Eine Designer-Jeans interessiert uns. Sie kostet ein Zehntel des sonst üblichen Preises. Da haken wir nach, wie das möglich ist. Der Verkäufer gibt unumwunden zu: "Es ist kein Original, sondern eine Imitation. Aber eine richtige "1:1-Kopie". Wir wollen wissen, wie es sich mit der Qualität verhält. Die sei top, besser als das Original.
Ernüchterung daheim
In Deutschland präsentieren wir die gefälschte Hose einem Experten. Sein Urteil fällt niederschmetternd aus. Mode-Geschäft-Inhaber Karl-Ludwig Bischoff erklärt: "Beim Angreifen merkt man eigentlich sofort, dass die Qualität einfach ist. Die Jeans wird nicht lange halten, weil der Stoff so dünn ist". Das Problem: Die Hose wird schnell durchscheuern, beim Waschen ist die Passform in Gefahr.
Auch Turnschuhe, die wir zum Schnäppchenpreis erworben haben, halten einer Qualitätsprüfung nicht stand. Auch Hier heißt es: schlecht verarbeitet, mangelhaftes Material und Funktionalität mieß. Ebenso erging es Markenfälschungen, auf die wir in Mallorca gestoßen sind. Sie fielen gnadenlos durch. Darunter eine Nobeluhr, die statt für 11.000 Euro für 40 Euro den Besitzer wechselte! Dass da bei Käufern keine Alarmglocke schrillt ...
Plagiatkauf in Spanien und der Türkei nicht verboten
"Laut türkischem Recht ist es verboten, Markenprodukte nachzuahmen", sagt Ferah Özbakir, der ein Marken- und Patent-Anwaltsbüro in Antalya betreibt. Trotz der vorhandenen gesetzlichen Richtlinien passiere nichts. Es gebe kaum Kontrollen. Man befinde sich hier in einer Grauzone. Und die Käufer haben nichts zu befürchten: Plagiate in der Türkei zu erwerben, ist nicht verboten. Auch in Spanien ist der Kauf von Plagiaten nicht verboten, der Verkauf schon. Wer im großen Stil mit Plagiaten handelt, muss mit Haftstrafen von bis zu sechs Jahren rechnen. Straßenhändler kommen allerdings oft mit geringen Geldbußen davon.
Kaum Unrechtsbewusstsein
Ein schlechtes Gewissen ist bei Händlern als auch den Urlaubern, die bei den Schleuderpreisen zugreifen, Fehlanzeige. "Zu Hause in Deutschland laufen ja alle damit rum", meint eine Frau, die in Mallorca ihre Ferien verbringt. Warum solle man dann nicht die Ware kaufen, wenn sie billiger ist. Gefälscht koste es eben weniger. Ein türkischer Uhrenhändler erklärt uns: "Viele Leute wollen nachgemachte Uhren haben. Das Geschäft geht gut".
Böses Erwachen am Zoll
Reisende aus Nicht-EU-Staaten wie der Türkei werden regelmäßig bei der Wiederankunft in Deutschland vom Zoll kontrolliert. "Wir unterstellen bis zu einer Warengrenze von 430 Euro eine private Weiterverwendung", betont Andreas Urbaniak vom Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen. Darüber hinaus werde von gewerbsmäßiger Einfuhr ausgegangen. Und die sei verboten. "Dann werden die Plagiate einkassiert und es droht eine saftige Geldbuße oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren, so Andreas Urbaniak. Wer mit unzähligen Plagiaten unter der 430-Euro-Grenze bleibt, bekommt auch Ärger. "Dreißig, vierzig T-Shirts können nicht überlassen werden", erklärt der Zollbeamte weiter. Da müsse von einem beabsichtigten Weiterverkauf ausgegangen werden.
Freigrenzen bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Für den privaten Gebrauch dürfen von Flug- und Schiffspassagieren Designer-Plagiate im Wert von 430 Euro eingeführt werden.
Bei Auto- oder Zugfahrenden liegt die Grenze bei 300 Euro.
Bei Kindern unter 15 Jahren sind per Auto, Flugzeug oder Schiff Raubkopien im Wert von 175 Euro erlaubt.
Es gilt der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer.
Tipp!
Sammeln Sie die Kaufbelege. Sonst wird die Ware am Zoll geschätzt.
Die Freigrenzen verschiedener Personen können nicht addiert werden. Kauft sich ein Ehepaar ein Schrank, fällt dieser rechnerisch einer Person von beiden zu.
Vorsicht!
Deutet die Ware auf gewerbsmäßigen Handel hin, ist mit einer Einleitung eines Strafverfahrens durch die Zollbehörde zu rechnen. 20 T-Shirts in unterschiedlichen Größen dürften schwerlich für eine Person sein ...
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