Umschau | 03.04.2012 | 20:15 Uhr : Straftäter nutzen Schwachstellen des Maßregelvollzuges zur Flucht
Immer wieder fliehen Straftäter aus dem Maßregelvollzug. Das System aus Therapie und Freigang macht das möglich. Der Fall des Sexualstraftäters Schmökel zeigt, welche dramatischen Folgen solche Freigänge haben können.
Der Maßregelvollzug ist eine besondere Form des Strafvollzuges. Es sind forensisch-psychiatrische Kliniken mit Gittern. Dort werden Straftäter alternativ zum Gefängnis untergebracht. Dafür muss festgestellt werden, dass eine psychische Krankheit oder eine Sucht Ursache für die Straftat war und es zu erwarten ist, dass die Person wegen der Krankheit weitere Straftaten begehen wird. Die Behandlung soll erreichen, dass die Krankheit geheilt wird und so ein straffreies Leben in Freiheit möglich ist.
Fall Schmökel zeigt Schwachstellen
Auch Frank Schmökel kommt 1993 in den Maßregelvollzug. Er hatte ein Kind vergewaltigt. Als Ursache für die Tat stellen Gutachter eine krankhafte Störung seines Charakters fest. Die soll therapiert werden. Dazu gehört auch Urlaub. Den bekommt er schon nach einem Jahr. Auf dem Freigang vergewaltigt er ein weiteres Mädchen. Dafür wird er zu 14 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Gutachter gehen immer noch von einer Krankheit aus. Deshalb kommt er erneut in den Maßregelvollzug. Immer wieder versucht er zu fliehen. Zur Therapie gehört auch ein Besuch bei der Mutter. Obwohl die Ärzte wissen, dass er die hasst, lassen sie ihn reisen. Das Ergebnis: Schmöckel verletzt seine Mutter und seinen Begleiter mit mehreren Messerstichen schwer. Danach flüchtet er und ermordet einen Rentner. Erst nach Monaten kann er gefasst werden. Heute gilt er als voll schuldfähig und sitzt im Gefängnis.
Experten: Insassen täuschen Anstalts-Gutachter
Dr. Peter Grampp ist Gutachter und Chefarzt der psychiatrischen Hubertus-Klinik. Aus seiner Sicht ließen sich die Gutachter von Schmökel hinters Licht führen. Nach seiner Meinung ist der Straftäter nicht psychisch krank, sondern ein Krimineller. Ihnen gelinge es besonders gut, Therapeuten zu täuschen und auszutricksen. Sie wüssten, was man von ihnen erwartet und verhalten sich dementsprechend, erklärt Gutachter Grampp. In Zeiten des Internets steigt zudem die Täuschungsgefahr. Dort findet man leicht Handlungsanweisungen, wie man seinen Therapeuten austrickst, um Lockerungen zu bewirken. Um die Gefahr der Täuschung zu vermindern, fordern Experten wie Dr. Grampp eine Kontrolle der Therapeuten von außen. Diese Kontrolle gab es bei Schmökel nicht.
Kaum wirksamer Schutz der Anwohner möglich
Mehr Schutz für die Bevölkerung könnten stärkere Sicherheitsmaßnahmen im Maßregelvollzug bringen. Als 2003 in Weinsberg (Baden-Württemberg) der dortige Maßregelvollzug ausgebaut werden sollte, wehrten sich die Anwohner dagegen. Im selben Jahr gab es einen Amoklauf eines alkoholkranken Straftäters bei einem Freigang. Er verletzte fünf Menschen mit einem Messer, einen davon lebensgefährlich. Das verstärkte die Bedenken der Anwohner. Die Erweiterung des Maßregelvollzuges wurde zwar nicht gestoppt, aber mit mehr Sicherheitsvorkehrungen gebaut. Auch in Bernburg (Sachsen-Anhalt) gibt es einen Maßregelvollzug. Auch hier fliehen immer wieder Insassen beim Freigang. 2011 waren es 23. Nach der letzten großen Flucht von gleich vier Männern im Herbst 2011 wurden für einige Tage alle Lockerungen im Maßregelvollzug ausgesetzt und alle Insassen überprüft. "Nach 14 Tagen konnten wir die Lockerungen wieder einsetzen. Und es ist nichts Dramatisches passiert seither", berichtet die ärztliche Direktorin des Maßregelvollzuges Bernburg, Heike Mittelstedt. Der Wachschutz auf dem Gelände wurde verstärkt, um neue Ausbrüche zu vermeiden. Doch die Chance, bei einem Freigang zu fliehen, bleibt.
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