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Umschau | 31.01.2012 | 20:15 Uhr : Versandbetrug: Wenn ein Nebenjob zur Straftat wird

Als Versandassistent sollte Andreas V. im Nebenjob Pakete annehmen, prüfen und weitersenden. Damit wurde er unwissend Teil eines dreisten Betrugssystems. Jetzt drohen ihm rechtliche Konsequenzen.

Andreas V. hat eigentlich einen gut bezahlten Job. Weil er aber kurzzeitig in eine finanzielle Schieflage geraten war, hielt er Ausschau nach einem Nebenjob. Nach langer vergeblicher Suche, zeigte sich ein Hoffnungsschimmer: Per E-Mail wurde ihm ein Job als Versandassistent angeboten. 820 Euro im Monat wollte der Arbeitgeber, der sich "International Transport AG" nannte, zahlen. Andreas V. bewarb sich. Eine Woche später bekam er einen Arbeitsvertrag zugeschickt. Der Vertrag wirkte seriös auf den gelernten Einzelhandelskaufmann. Zusätzlich sicherte er sich die ebenfall seriös wirkende Internetseite der Firma als Screenshot.

Auf den ersten Blick seriös

Der Suchermonitor einer Digitalkamera
Die Päckchen, die Andreas V. weitersenden sollte, enthielten hochwertige Elektroprodukte und teure Markenkleidung.

Laut Arbeitsvertrag sollte Andreas V. Warenpakete entgegennehmen, ihren Inhalt auf Vollständigkeit kontrollieren und sie dann weiterschicken. Wie vereinbart nahm er die bald regelmäßig eintreffenden Päckchen entgegen, kontrollierte den Inhalt und beklebte sie mit den Adressaufklebern, die ihm die Firma per E-Mail zugeschickt hatte. Zunächst läuft alles gut. Die Päckchen treffen regelmäßig ein und enthalten hochwertige Elektroprodukte und teure Markenkleidung. In vier Wochen gehen so Pakete im Gesamtwert von knapp 30.000 Euro durch Andreas V.s Hände. Doch als nach einem Monat der vereinbarte Lohn ausbleibt, kommen ihm Zweifel. Auch die Internetseite gibt es plötzlich nicht mehr:

"Ich wurde misstrauisch, weil die Homepage nach vier Wochen nicht mehr im Internet auffindbar war."

Andreas V.

Auch auf seine E-Mails oder auf Anrufe reagierte niemand. Andreas V. stellt Strafanzeige wegen Betrugs. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft, doch die Ermittlungen gestalten sich extrem schwierig, wie Staatsanwalt Christoph Kumpa erklärt:

"Die Betrugsmasche ist clever, weil das Entdeckungsrisiko ein Geringes ist, wenn die Täter so vorgehen, dass sie eben lediglich im Internet auftauchen und letztlich dann eben auch nicht identifiziert werden können."

Staatsanwalt Christoph Kumpa

Checkkarten und eine Computertastatur
Die Täter kauften im Internet Waren mit gefälschten Kreditkarten.

Offensichtlich gehen die Betrüger folgendermaßen vor: Die Täter bieten auf seriösen Internetseiten Jobs als Versandassistent an. Menschen wie Andreas V. bekommen dann diesen Job. Jetzt bestellen die Täter hochpreisige Waren bei Onlineshops, und zwar mit gefälschten Kreditkarten. Als Lieferadresse geben sie die Kontaktdaten des Versandassistenten an. Dieser schickt die Waren dann weiter ins Ausland, zum Beispiel nach England oder Litauen. Dort nehmen die Täter die Ware in Empfang und verkaufen sie zu einem nur etwas niedrigeren Preis weiter. Die Preisgestaltung hat einen guten Grund, wie Staatsanwalt Kumpa erklärt: "Die Ware ist für den Endabnehmer, der sie von den Tätern erwirbt, dann nicht unbedingt als Hehlerware erkennbar."

Mafiöses Netzwerk

Wir wollen wissen, wer hinter dieser Masche steckt. Bei unseren Recherchen stoßen wir im Internet auf weitere Jobangebote als Versandhelfer, diesmal aber von einer Firma namens "International Trading & Logistik AG". Dabei finden wir Parallelen zu der Firma "International Transport AG", bei der sich Andreas V. beworben und von deren Homepage er einen Screenshot gemacht hatte. Auffällig ist nicht nur der ähnliche Firmenname, sondern auch Parallelen beim Logo auf der neuen Website. Die Täter sind also offenbar weiter aktiv.

Eine Schweizer Flagge vor den Alpen.
Die Betrüger tarnten sich als Schweizer Unternehmen.

Wir fahren in die Schweiz, in einen kleinen Ort am Zürichsee. Hier soll die Firma ihren Sitz haben. Tatsächlich gibt es hier eine Handelsfirma, doch beim Gespräch mit dem Inhaber stellt sich heraus, das er ebenfalls Opfer der Betrüger ist. Seine Firmenadresse und der Internetauftritt wurden von den Tätern nur zur Tarnung benutzt. Bis heute werden im Namen der Schweizer Firma Versandassistenten gesucht. Inzwischen hat der Chef 18 schriftliche Bewerbungen aus Deutschland auf dem Tisch. Die Bewerber haben ihre Unterlagen nämlich direkt an die Adresse der Schweizer Firma geschickt. Weit höher dürfte aber die Zahl derer sein, die ihre Bewerbung an eine ähnliche E-Mail-Adresse gesendet haben - und damit direkt an die Betrüger. Die Züricher Kantonspolizei schätzt den Schaden durch den Betrug etwa auf eine halbe Millionen Schweizer Franken, mehr als 412.000 Euro. Dass die Betrüger eine Schweizer Firma zur Tarnung nutzen, ist kein Zufall. Bis zum Sommer 2011 waren sie im Nachbarland aktiv. Hier schalteten sie unter dem Namen "EuroRoute GmbH" sogar dreist Anzeigen in großen Schweizer Tageszeitungen. Staatanwalt Christoph Kumpa vermutet hinter den Taten ein erfolgreich arbeitendes Netzwerk mit mafiösen Strukturen:

"Es gibt durchaus Organisationen, denen es in der Vergangenheit gelungen ist, das Gewinnpotenzial voll auszuschöpfen und damit teilweise ein Betrugsvolumen von mehreren zehntausend Euro bis in den sechsstelligen Bereich erwirtschaften konnten, bei einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz."

Staatsanwalt Christoph Kumpa

Betrug blieb häufig unbemerkt

Neben den Versandassistenten sind auch mehrere Onlineshops Opfer der Betrüger geworden. Insgesamt sind uns 23 bekannt, darunter auch Branchenriesen. Zu unserer Überraschung wissen viele Betreiber allerdings gar nicht, dass sie betrogen wurden und wollen sich auch nicht vor der Kamera dazu äußern. Nur der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) steht uns für ein Interview zur Verfügung. Wir zeigen die Rechnungen von Andreas V.. Von der Dimension ist man hier überrascht und hält eine zivilrechtliche Verfolgung der sogenannten Versandassistenten für nötig:

"Im Endeffekt ist es natürlich so, dass eine zivilrechtliche Verfolgung stattfinden sollte, um Nachahmer davon abzuhalten, solchen Betrügereien ebenfalls aufzusitzen."

Ingmar Böckmann, E-Commerce-Experte des bvh

Der vermeintlich lukrative Nebenjob könnte Andreas V. in den Ruin treiben. Ihn erwarten Schadensersatzforderungen in Höhe des entstanden Schadens von 30.000 Euro. Hinzu kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Betrug. Hier droht ihm eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Zuletzt aktualisiert: 31. Januar 2012, 18:57 Uhr

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