Umschau | 03.04.2012 | 20:15 Uhr : Schokohasen als Streitobjekt
Für viele ist Ostern ein Grund zur Freude. Doch zwei Schokoladenhersteller ärgern sich. Der Schoko-Konzern Lindt will ihnen die Produktion ihrer Schokohasen in Goldfolie verbieten.
Seit 60 Jahren stellt der Schweizer Lebensmittel-Konzern Lindt & Sprüngli einen Goldhasen her. Er sitzt, blickt seitwärts und ist in Goldfolie eingewickelt. Um den Hals hat er eine gebundene rote Schleife und ein Glöckchen. Wenn man vom Goldhasen spricht, möchte Lindt, dass man ihr Produkt meint. Dazu hat sich das Unternehmen im Jahr 2000 EU-weit die dreidimensionale Marke "Goldhase" schützen lassen. Um Verwechslungen auszuschließen, möchte das Unternehmen gern alles das verbieten, was so ähnlich aussieht.
Österreich: Lindts Verbotsantrag stattgegeben
Seit 1994 wird der "Goldhase" auch in Österreich vertrieben. Dort stellt die Firma Hauswirth auch einen goldenen Schokohasen her, der auch eine Sitzposition und eine Schleife hat. Die ist nicht rot, sondern in den österreichischen Nationalfarben Rot-Weiß-Rot. Für Lindt Grund genug, 2004 dagegen vor Gericht zu ziehen. Das Handelsgericht Wien gab nach acht Jahren Rechtstreit der Firma Lindt Recht und untersagte Hauswirth die Produktion und Vertrieb seines Hasen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass "Verwechslungsgefahr" mit der Lindt & Sprüngli-Marke "Goldhase" bestehe.
Deutschland: Gericht lehnt Verbot ab
In Deutschland will Lindt unterdessen den goldenen Hasen der Firma Riegelein verbieten. Der sitzt ebenfalls, schaut zur Seite und ist in Goldfolie eingewickelt. Doch die Schleife ist braun und nur aufgedruckt. Der Fall beschäftigt die Gerichte nun schon seit fast zehn Jahren. Doch hier sehen die Richter anders als in Osterreich keine Verwechslungsgefahr. Sie befanden, dass das Riegelein-Fell eher bronzen sei und daher klar von dem golden glänzenden Aluminium-Pelz des Lindt-Hasen zu unterscheiden ist. Doch immer wieder legt Lindt Rechtsmittel gegen die Gerichtsurteile ein. Obwohl es im Oktober 2011 erneut vom Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil gegen Lindt gab, ist eine Fortführung des juristischen Streits möglich.

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