Umschau | 10.07.2012 | 20:15 Uhr : Gefahr durch Pädophile - Welche Mängel das neue Kinderschutzgesetz hat
Immer wieder werden Kinder in Sport- und Freizeitvereinen Opfer von sexuellem Missbrauch durch Übungsleiter oder Betreuer. Obwohl das Bundeskinderschutzgesetz in diesem Jahr novelliert wurde, bietet es immer noch nicht ausreichend Schutz.
Im Mai 2012 wurde ein Mitarbeiter der Berliner Parkeisenbahn wegen sexuellen Missbrauches von Minderjährigen in zehn Fällen zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der heute 31-Jährige war jahrelang ehrenamtlich bei der Parkeisenbahn tätig gewesen, zum Schluss sogar als Leiter für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. In dieser Position konnte er sich die Jungen gefügig machen. "Belohnungen, die stattgefunden haben, lassen sich daran erkennen, dass Hoffnung darauf gemacht wurd, eine spezielle Prüfung zu bestehen", beschreibt die Opfer-Anwältin Christiane Weitzberg eine Methode des Ausnutzens von Abhängigkeit. Bemerkenswert an diesem Fall ist weiterhin, dass der Täter bereits wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft war und trotzdem mit Kindern arbeiten durfte.
Kritiker: Gesetz bietet nur unzureichend Schutz
Um solche Fälle zu verhindern, wurde in diesem Jahr das Bundeskinderschutzgesetz novelliert. Es schreibt nun vor, dass Vereine von ihren Bewerbern für feste und ehrenamtliche Beschäftigungen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen müssen. Doch diese Pflicht gilt nicht bei privaten Vereinen oder Einrichtungen wie Sprachschulen. Nach Auskunft der SPD-Kinderschutzbeauftragten Marlene Rupprecht ist für diese Einschränkung das Wirtschaftsministerium verantwortlich. "Sie glaubten, man könne es nicht regeln. Aber meines Erachtens ist es ganz einfach zu regeln", erklärt Rupprecht. Sie hat sich vorgenommen, das Gesetz in einem zweiten Schritt zu erweitern. Zudem habe das Gesetz eine weitere Schwäche, da Sanktionen bei Nichteinhaltung nicht vorgesehen seien. Der Gesetzgeber setze lieber auf Freiwilligkeit. "Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure über die Kommunen, die Länder, die Vereine, die Verbände sich dazu verpflichtet fühlen", meint Rupprecht.
Auch das beste Gesetz bietet keinen absoluten Schutz
Doch auch ein besseres Gesetz kann auch nicht in jedem Fall Schutz vor Pädophilen geben. Es kann nur angewendet werden, wenn solche Fälle bekannt werden. Schafft der Täter jedoch ein Klima, das ihn über jeden Verdacht erhaben macht, haben es Vorwürfe von Kindern und Eltern schwer, Gehör zu finden. Das zeigt ein Fall eines jungen Sozialpädagogen aus Südwestdeutschland. Er verstand sich mit den Kindern und den Eltern in den Sportvereinen. Als beim ersten Sportverein Gerüchte aufkamen, er habe sexuellen Kontakt zu den Kindern, wechselt er den Ort und fing von vorn an. Erst nach dem letzten Wechsel nach Hamburg flog er auf. Vor dem Landgericht Freiburg gestand Mario B., zwei zehnjährige Mädchen aus seiner Fußballmannschaft mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
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