Umschau extra | 20.12.2011 | 20:15 Uhr : Paketdienste: Kommen zerbrechliche Weihnachtsgeschenke heil an?
Kurz vor Weihnachten haben die Paketdienste alle Hände voll zu tun. Viele Geschenke müssen noch zu ihren Empfängern. Dort sollen sie möglichst schnell, kostengünstig und unversehrt ankommen. Die "Umschau" hat eine Stichprobe gemacht.
Für unsere Stichprobe packen wir mehrere 6,5 Kilo-Pakete, u.a. mit zerbrechlichen Dingen wie Schokoladenweihnachtsmänner, Glasweihnachtsbaumkugeln und Glühweinflaschen. Wir sorgen jedoch vor und polstern alles gut aus, damit beim Verladen keine Schäden entstehen. Bei solchen Arbeiten fällt ein Paket schon mal etwas unsanft. Doch die Paketdienste geben an, dass die zu erwartende Fallhöhe nur 80 Zentimeter bis 1,10 Meter beträgt. Ob sie diese Vorgabe einhalten, wollen wir überprüfen. Dazu rüsten wir alle Pakete mit je einem sogenannten Schockrekorder und zwei Einweg-Schockindikatoren aus. Der Rekorder zeichnet die Stöße auf, denen unsere Pakete während des Transportes ausgesetzt sind. Die Schock-Indikatoren verfärben sich, wenn die Pakete aus unzulässigen Höhen fallen gelassen werden. Unsere Testkandidaten sind die Paketdienste DHL, DPD, GLS, GTS, Hermes und UPS.
Unklare Preisstrukturen bei UPS
Wir verschicken unsere Testpakete von Jena aus. Die meisten Paketdienste haben Annahmestellen in kleinen Läden. GTS und UPS holen die Pakete ab. Am preiswertesten werden wir unsere Fracht bei Hermes los. Dort zahlen wir 6,30 Euro. Nur unwesentlich teurer ist es bei DPD und DHL. Dort verlangt man 6,50 Euro bzw. 6,90 Euro für die Beförderung der Pakete. GTS und GLS kosten mit 9,52 Euro bzw. 9,90 Euro deutlich mehr. UPS verlangt bei der Buchung im Internet 9,87, kassiert beim Abholen jedoch 13,30 Euro. Zur Begründung heißt es: Das Paket sei vier Zentimeter größer als von uns bei der Bestellung angegeben. Das wundert uns, denn wir hatten korrekte Maße übermittelt. Aber es gibt noch einen zweiten Grund für den höheren Endpreis. Bei UPS wird zunächst nur der Netto-Preis angegeben. Die Mehrwertsteuer wird erst bei der Abbuchung dazu addiert. Ein absolut unzulässiges Geschäftsgebaren, meinen Verbraucherschützer. Sie wollen deshalb gegen UPS vorgehen.
Zertrümmerte Weihnachtsmänner
Die ersten drei Pakete erreichen den 300 km entfernten Bestimmungsort am nächsten Tag. UPS liefert die Sendung nach 26 Stunden ab, gefolgt von GTS und GLS. Doch der Inhalt aller drei Pakete hat den Transport nicht unbeschadet überstanden. Sowohl Schockrekorder als auch Schockindikatoren zeigen an, dass die Pakete nicht mit Samthandschuhen angefasst worden sind.
Am zweiten Tag liefern DHL, DPD und Hermes die restlichen Pakete aus. Auch hier ist in jedem Paket mindestens ein Teil kaputt.
"Dann kriegt die ihr Paket eben erst nach Weihnachten …"
In einer zweiten Testrunde geben wir vor, nicht zu Hause zu sein. Auch die Nachbarn sollen den Boten nicht öffnen. Die Paketboten von GLS, DHL und GTS hinterlassen eine Benachrichtigung und hinterlegen die Pakete in ihren Filialen. Die Boten von Hermes und UPS geben ihr Sendungen in einer Gaststätte nebenan ab und hinterlassen eine Nachricht für den Empfänger. Der UPS-Bote braucht allerdings eine Weile, um das Paket in der Gaststätte zu hinterlegen. Zunächst reagiert er genervt, als ihm niemand öffnet und meint: "Macht denn hier keiner auf? Na ja, mir egal. Dann kriegt die ihr Paket eben erst nach Weihnachten."
Der DPD-Bote trifft im unverschlossenen Hausflur einen Nachbarn, lässt ihn für das Paket unterschreiben, stellt die Sendung dann jedoch einfach im Flur ab.
Als wir die Pakete abholen und öffnen, bietet sich uns wieder kein schöner Anblick. Bruch, wohin unser Auge schaut. Der Schockrekorder liefert die Erklärung: Bei UPS, DHL und DPD sind die Pakete aus Höhen von mehr als 1,20 Meter gefallen – bei GLS sogar aus Höhen von 1,89 Meter bis zwei Meter. Teure Geräte würden solche Stöße nicht ohne schwere Schäden überstehen.
Transportschaden: Die Beweislast liegt beim Kunden
Nach Angaben der Paketdienste handelt es sich bei den Schäden um bedauerliche Einzelfälle. Für die viel zu großen Fallhöhen haben sie keine Erklärung. Grundsätzlich würden sie für alle Transportschäden haften – vorausgesetzt, der Kunde habe alles ordnungsgemäß verpackt. Katrin Köber von der Verbraucherzentrale sieht das nicht so optimistisch:
Wer Ärger aus dem Weg gehen will, sollte deshalb zerbrechliche Dinge in Paketen besonders sorgfältig verpacken.
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