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Umschau | 24.01.2012 | 20:15 Uhr : Wann Prominente für ihre Empfehlungen haften müssen

Ein Ex-Minister empfiehlt einen Fonds. Die Anleger vertrauen ihm - und verlieren ihr Geld. Viele haben geklagt, aber nur einer gewonnen. Für seinen Verlust muss der Politiker nun haften. Aber was ist mit anderen Promis? Müssen auch Sportler oder Schauspieler haften, wenn sich ihre Produktwerbung als falsch erweist?

Abbildung von Rubert Scholz in einem Fonds-Prospekt.

Wer über eine Geldanlage nachdenkt, sucht nach Informationen. Wenn dann ein Prominenter für einen Fonds wirbt, mag das manchen dazu bewegen, hier zu investieren. Doch was ist, wenn sich diese Anlage Tipps als Flop erweisen? Haftet Oliver Kahn dafür, wenn die von ihm als Nummer eins beworbene Fondsgesellschaft doch nicht den ersten Platz belegt? Muss Anke Engelke den Schaden ersetzen, wenn sich ihre Empfehlung als falsch erweist?

Ex-Bundesminister gewinnt das Vertrauen vieler Anleger

Rupert Scholz
Ex-Minister Rubert Scholz hatte für einen Fonds geworben.

Tatsächlich muss jetzt ein Prominenter die Verantwortung für seine Werbeaussagen übernehmen. Rupert Scholz, einstiger Bundesverteidigungsminister, Juraprofessor und Finanzexperte hatte für einen Investmentfond geworben, der schon nach kurzer Zeit pleite ging. Opfer der Pleite waren unter anderem Petra und Wolfgang B. aus Sachsen-Anhalt, die 8.000 Euro investiert hatten. Der Rentnerin Ruth G., die eine Erbschaft von 70.000 Euro in denselben Fonds gesteckt hatte, gingen sogar 70.000 Euro verloren. Sie alle hatten gedacht, wenn Politiker dafür werben, könne nichts schief gehen:

"Wenn man hört, Bundesminister, dann sagt man ja, Regierung, da ist alles okay, alles perfekt."

Anlegerin Petra B.

Finanztest-Redakteurin Ariane Lauenburg.
Finanztest-Redakteurin Ariane Lauenburg

Konkret ging es um den "MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds" der Deutsche Anlagen AG. Initiiert wurde der Fonds, der sich vor allem an Kleinsparer, die fürs Alter vorsorgen wollen, vom früheren Berliner Senator Walter Rasch. Mit dem Ex-Minister Rupert Scholz bekam er einen besonders kompetent erscheinenden Werbebotschafter. Im Werbefilm von 2004 erklärte Scholz:

"Den Menschen müssen Alternativen geboten werden. Ihnen müssen Angebote gemacht werden. Ihnen muss der Weg gezeigt werden, wie sie aus eigenem Bemühen, aus eigener Anstrengung, aus eigenem Investment heraus für ihr Alter vorsorgen können."

Prof. Rupert Scholz, ehemaliger Bundesverteidigungsminister

In den Prospektunterlagen findet sich außerdem eine Äußerung von ihm, die den Anschein erweckt, der Fonds berge kein Risiko:

"Mich hat die Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt."

Prof. Rupert Scholz im Prospekt zum Fonds

Doch wie kam er zu dieser Aussage? Schließlich gab es auch kritische Stimmen, etwa von der Stiftung Warentest, die von Anfang an Zweifel an der Sicherheit dieses Fonds äußerten:

"Wir haben im Herbst 2004 vor diesem Fonds gewarnt, der von Prominenten aufgelegt worden war, weil wir das Angebot für ein reines Zockerangebot gehalten haben, wo Anleger einfach einen Totalverlust erleiden würden. Deswegen haben wir ihn auch gleich auf die Warnliste gesetzt.

Ariane Lauenburg, Redakteurin "Finanztest"

Rechtsanwalt André Tittel.
Rechtsanwalt André Tittel

Bald gerät der Fonds ins Visier der Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Die stellt sogar fest, dass er ohne nötige Erlaubnis betrieben wird, und untersagt das sogenannte Finanzkommissionsgeschäft. Die Behörde ordnet die Abwicklung des Fonds an und es kommt zur Pleite.

André Tittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, versucht mit seiner Kanzlei, das Geld von 350 Anlegern zu retten. Dabei machte er eine ernüchternde Entdeckung:

"Nachdem der Fond in Insolvenz gegangen ist, haben wir Einsicht in die Insolvenzakten genommen und dabei festgestellt, dass von den 40 Millionen eingezahlter Gelder nur noch acht Millionen vorhanden waren."

André Tittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anlegern drohen darum hohe Verluste. Der Anwalt verklagt nun die Initiatoren des Fonds - und Ex-Minister Rupert Scholz. Gerade seine Werbeaussagen seien für viele Anleger entscheidend gewesen, in den Fonds einzuzahlen. Im November 2011 urteilt der Bundesgerichtshof, dass der Ex-Minister haften muss. Als Politiker, Juraprofessor und Finanzexperte sei Rupert Scholz nach Ansicht der Richter besonders kompetent und glaubwürdig. Im Urteil heißt es:

"Seine Aussagen können von einem durchschnittlichen Anlage-Interessenten dahingehend verstanden werden, er biete eine zusätzliche, von ihm ausgehende Gewähr für die Sicherheit der Investition und das Gelingen des Anlagegeschäftes."

Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs

Anwalt André Tittel sieht in dieser Entscheidung ein Zeichen für andere Politiker:

"Die Kernbotschaft ist, dass Politiker in Zukunft aufpassen müssen, für welche Produkte sie Werbung machen. Denn der Bundesgerichtshof sagt halt ganz allgemein, dass Politiker unter Umständen für solche Aussagen, die sie zu einem bestimmten Produkt treffen, haften können."

Rechtsanwalt André Tittel

Ein Ehepaar sitzt auf dem Sofa und betrachtet einen Prospekt.
Wolfgang und Angelika B. haben viel Geld verloren.

Dennoch kommt das Urteil für die meisten Kläger zu spät. Hunderte Anleger hatten nämlich in Braunschweig, dem Sitz der Fondsgesellschaft, geklagt und verloren. Die Urteile am Oberlandesgericht wurden rechtskräftig. Ein anderer Kläger führte dann einen Prozess am Landgericht Mosbach, Baden-Württemberg, den er gewann. Der Fall ging zum Oberlandesgericht Karlsruhe,  wo der Anleger verlor und schließlich zum Bundesgerichtshof, wo er dann endgültig gewann. Das  BGH-Urteil gilt aber nur für diesen einen Kläger. Die meisten anderen Kläger gehen dagegen leer aus. Petra und Wolfgang B. haben 4.000 Euro verloren, Ruth G. die Anlagesumme von 70.000 Euro. Lediglich für drei Anleger, deren Verfahren noch nicht  rechtskräftig sind und die sich darum auf das BGH-Urteil berufen können, sieht Rechtsanwalt André Tittel noch Chancen.

Aber was ist mit Prominenten wie Oliver Kahn oder Anke Engelke? Müssen auch sie mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn sich ihre Werbeversprechen als falsch erweisen? Anwalt Tittel erklärt, warum es bei ihnen etwas anderes ist:

"Man muss unterscheiden zwischen Sympathiewerbung und Kompetenzwerbung. Sympathiewerbung ist zum Beispiel, wenn ein Sportler oder ein Schauspieler für ein bestimmtes Produkt wirbt. Der haftet dann in der Regel nicht. Wenn aber jemand mit Fachkompetenz, ein Politiker etwa oder ein Universitätsprofessor, entsprechende Aussagen zu einem Produkt macht, dann kann es sein, dass er haftet."

Rechtsanwalt André Tittel

Trotz dieser Freiheit, hat ein Schauspieler seine Werbeauftritte später bedauert: Manfred Krug. Der hatte einst massiv für die Telekom-Aktie geworben. Später, nachdem Tausende Anleger viel Geld damit verloren hatten, bezeichnete Krug die Werbung als Fehler und erklärte: 

"Ich entschuldige mich aus tiefstem Herzen bei allen Mitmenschen, die eine von mir empfohlene Aktie gekauft haben und enttäuscht worden sind"

Manfred Krug

Zuletzt aktualisiert: 25. Januar 2012, 11:15 Uhr

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