Umschau | 24.01.2012 | 20:15 Uhr : Wann Prominente für ihre Empfehlungen haften müssen
Ein Ex-Minister empfiehlt einen Fonds. Die Anleger vertrauen ihm - und verlieren ihr Geld. Viele haben geklagt, aber nur einer gewonnen. Für seinen Verlust muss der Politiker nun haften. Aber was ist mit anderen Promis? Müssen auch Sportler oder Schauspieler haften, wenn sich ihre Produktwerbung als falsch erweist?
Wer über eine Geldanlage nachdenkt, sucht nach Informationen. Wenn dann ein Prominenter für einen Fonds wirbt, mag das manchen dazu bewegen, hier zu investieren. Doch was ist, wenn sich diese Anlage Tipps als Flop erweisen? Haftet Oliver Kahn dafür, wenn die von ihm als Nummer eins beworbene Fondsgesellschaft doch nicht den ersten Platz belegt? Muss Anke Engelke den Schaden ersetzen, wenn sich ihre Empfehlung als falsch erweist?
Ex-Bundesminister gewinnt das Vertrauen vieler Anleger
Tatsächlich muss jetzt ein Prominenter die Verantwortung für seine Werbeaussagen übernehmen. Rupert Scholz, einstiger Bundesverteidigungsminister, Juraprofessor und Finanzexperte hatte für einen Investmentfond geworben, der schon nach kurzer Zeit pleite ging. Opfer der Pleite waren unter anderem Petra und Wolfgang B. aus Sachsen-Anhalt, die 8.000 Euro investiert hatten. Der Rentnerin Ruth G., die eine Erbschaft von 70.000 Euro in denselben Fonds gesteckt hatte, gingen sogar 70.000 Euro verloren. Sie alle hatten gedacht, wenn Politiker dafür werben, könne nichts schief gehen:
Konkret ging es um den "MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds" der Deutsche Anlagen AG. Initiiert wurde der Fonds, der sich vor allem an Kleinsparer, die fürs Alter vorsorgen wollen, vom früheren Berliner Senator Walter Rasch. Mit dem Ex-Minister Rupert Scholz bekam er einen besonders kompetent erscheinenden Werbebotschafter. Im Werbefilm von 2004 erklärte Scholz:
In den Prospektunterlagen findet sich außerdem eine Äußerung von ihm, die den Anschein erweckt, der Fonds berge kein Risiko:
Doch wie kam er zu dieser Aussage? Schließlich gab es auch kritische Stimmen, etwa von der Stiftung Warentest, die von Anfang an Zweifel an der Sicherheit dieses Fonds äußerten:
Bald gerät der Fonds ins Visier der Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Die stellt sogar fest, dass er ohne nötige Erlaubnis betrieben wird, und untersagt das sogenannte Finanzkommissionsgeschäft. Die Behörde ordnet die Abwicklung des Fonds an und es kommt zur Pleite.
André Tittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, versucht mit seiner Kanzlei, das Geld von 350 Anlegern zu retten. Dabei machte er eine ernüchternde Entdeckung:
Anlegern drohen darum hohe Verluste. Der Anwalt verklagt nun die Initiatoren des Fonds - und Ex-Minister Rupert Scholz. Gerade seine Werbeaussagen seien für viele Anleger entscheidend gewesen, in den Fonds einzuzahlen. Im November 2011 urteilt der Bundesgerichtshof, dass der Ex-Minister haften muss. Als Politiker, Juraprofessor und Finanzexperte sei Rupert Scholz nach Ansicht der Richter besonders kompetent und glaubwürdig. Im Urteil heißt es:
Anwalt André Tittel sieht in dieser Entscheidung ein Zeichen für andere Politiker:
Dennoch kommt das Urteil für die meisten Kläger zu spät. Hunderte Anleger hatten nämlich in Braunschweig, dem Sitz der Fondsgesellschaft, geklagt und verloren. Die Urteile am Oberlandesgericht wurden rechtskräftig. Ein anderer Kläger führte dann einen Prozess am Landgericht Mosbach, Baden-Württemberg, den er gewann. Der Fall ging zum Oberlandesgericht Karlsruhe, wo der Anleger verlor und schließlich zum Bundesgerichtshof, wo er dann endgültig gewann. Das BGH-Urteil gilt aber nur für diesen einen Kläger. Die meisten anderen Kläger gehen dagegen leer aus. Petra und Wolfgang B. haben 4.000 Euro verloren, Ruth G. die Anlagesumme von 70.000 Euro. Lediglich für drei Anleger, deren Verfahren noch nicht rechtskräftig sind und die sich darum auf das BGH-Urteil berufen können, sieht Rechtsanwalt André Tittel noch Chancen.
Aber was ist mit Prominenten wie Oliver Kahn oder Anke Engelke? Müssen auch sie mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn sich ihre Werbeversprechen als falsch erweisen? Anwalt Tittel erklärt, warum es bei ihnen etwas anderes ist:
Trotz dieser Freiheit, hat ein Schauspieler seine Werbeauftritte später bedauert: Manfred Krug. Der hatte einst massiv für die Telekom-Aktie geworben. Später, nachdem Tausende Anleger viel Geld damit verloren hatten, bezeichnete Krug die Werbung als Fehler und erklärte:

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