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Umschau Quicktipp | 10.04.2012 : Ausweispflicht beim Friseur

Immer öfter fordern Friseure von jungen Kunden den Ausweis, bevor sie ihnen die Haare färben. Grund ist eine EU-Richtlinie, die Friseuren das Färben nur noch bei über 16-Jährigen gestattet.

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"Den Ausweis bitte!" - das klingt in einem Friseurgeschäft zwar eigenartig, könnte aber für Jugendliche zum Normalfall werden, wenn sie sich die Haare färben lassen wollen. Seit September 2011 dürfen Friseure bei Kunden unter 16 Jahren nicht mehr ohne Weiteres in den Farbtopf greifen.

Die Gefahren beim Färben

Wer seine Haare färbt, riskiert eine lebenslange Allergie. Substanzen wie zum Beispiel p-Phenylendiamin können Hautausschlag, Juckreiz, Schuppen, Rötungen und Schwellungen im Gesicht und am Haaransatz auslösen. Im Jahr 2009 starb sogar ein schottischer Teenager an einem allergischen Schock, nachdem seine Haare gefärbt worden waren.

Untersuchungen in den USA haben zudem gezeigt, dass ein Dauereinsatz chemischer Farben offenbar das Krebsrisiko erhöht - bei Friseuren und deren Kunden.

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MDR JUMP

Friseure müssen bald nach Ausweis fragen

Die EU will es Friseuren untersagen, unter 16-Jährigen die Haare zu färben. Nicht ohne Grund: In den Haarfärbemitteln sind häufig gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.

10.04.2012, 08:40 Uhr | 01:55 min

Neue Gesetzeslage

Die EU will dem Problem nun vorbeugen und hat eine neue Kosmetikverordnung erlassen. Demnach dürfen Friseure nur noch die Haare von Menschen über 16 Jahren färben. Die Verordnung ist zwar nur eine Richtlinie und kein Gesetz, trotzdem können Friseure haftbar gemacht werden, wenn durch das Haarefärben bei  Kindern Allergien ausgelöst werden. Allerdings gebe es unklare Formulierungen in der Verordnung, monieren Innungen und Fachzeitschriften. Darum gehen auch Friseure unterschiedlich mit der neuen Regelung um. Teilweise verlangen sie nun verstärkt das Einverständnis von Eltern, bevor sie ihren jungen Kunden Strähnen färben. Einige Innungen raten ihren Mitgliedern sogar dazu, das Färben der Haare von unter 16-Jährigen komplett zu unterlassen.

Alternativen zum Färben

Die einzige sichere Alternative sind künstliche Strähnen. Diese lassen sich einfach ins Haar einstecken. Jedem steht es zudem frei, eine Haarfarbe in der Drogerie oder im Supermarkt zu kaufen. Die Hersteller müssen nur einen Hinweis auf die Packungen drucken, dass das Produkt nicht für Jugendliche unter 16 Jahren geeignet ist. Ein Abgabeverbot, etwa wie bei Alkohol, gibt es nicht.

Allergietests nur beim Arzt

Viele Friseure führen Hauttests durch, um ein Allergierisiko so weit wie möglich auszuschließen. Dazu wird die Haarfarbe an einer Körperstelle aufgetragen. Allerdings verspricht dieser Test keine Sicherheit, denn die Symptome treten in der Regel erst beim zweiten Kontakt mit dem Mittel auf, auf das man allergisch reagiert. Wer wirklich sicher sein möchte, der kommt um einen Besuch beim Hautarzt oder Allergologen nicht herum. Das trifft natürlich auch auf volljährige Kunden zu, selbst wenn sie frei entscheiden können, was sie mit ihren Haaren anstellen wollen.

Zuletzt aktualisiert: 18. April 2012, 10:23 Uhr

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