Umschau-Quicktipp

Umschau-Quicktipp | 20.07.2012 : Der richtige Reiseschutz bei Krankheit im Ausland

Wer im Ausland seine Ferien verbringen will, sollte sich für den Krankheitsfall extra versichern. Private Anbieter haben Pakete im Angebot, mit denen die Kosten abgesichert werden, die die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht übernimmt. Die Policen sind günstig zu haben und bieten einen umfangreichen Schutz, so dass der Urlaub nicht ein Ausflug in die Kostenfalle wird.

Impfausweis, Pass und Krankenwagen auf einer Landkarte.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im EU-Ausland nur eingeschränkt - und außerhalb der EU gar keine Behandlungskosten. Für einen Krankenhausaufenthalt kommen aber schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Ein Rücktransport schlägt noch extra zu Buche. Eine private Auslandskrankenversicherung bietet hier eine solide Absicherung: Sie erstattet die Kosten, die medizinisch notwendig sind und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden.

Guter Reiseschutz ist nicht teuer

Eine Familienpolice gibt es bei Auslandskrankenversicherungen bereits für 18 Euro im Jahr. Hierbei sollte man gegebenenfalls darauf achten, ob volljährige Kinder über den Familientarif mitversichert sind oder einen eigenen Vertrag abschließen müssen. Einzelreisende können sich ab 7,50 Euro versichern. Allerdings sollte man die Angebote der Versicherungen vergleichen, die Kosten unterscheiden sich erheblich. Einige Versicherungen verlangen bei Jahresverträgen eine Selbstbeteiligung verlangen. Von solchen Abschlüssen sollte man die Finger lassen.

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Was ist beim Auslandskrankenschutz zu beachten?

Wie ist man bei Reisen in andere Länder am besten versichert? Der Umschau-Quicktipp erklärt es.

20.07.2012, 08:40 Uhr | 01:56 min

Dauer des Schutzes

Die Auslandskrankenversicherung gilt immer für ein Jahr, egal wie oft man in den Urlaub fährt. Deshalb muss man nicht für jeden Kurztrip eine extra Versicherung abschließen. Langzeiturlauber sollten aber aufpassen: Auslandskrankenversicherungen begrenzen den Schutz auf 42 bis 60 Tage pro Reise. Wer länger reist, sollte eine extra Versicherung abschließen.

Nachleistungsfrist prüfen

Bei Vertragsschluss sollte man auf eine Nachleistungsfrist achten. Gezahlt wird so lange, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist. Einige Versicherer zahlen nur bis zum Ende der vereinbarten Frist von höchstens 60 Tagen. Kann ein erkrankter Urlauber dann aber noch nicht nach Hause reisen, muss er die Rechnungen ab diesem Tag selbst zahlen.

Auf Rücktransport achten

Der Rücktransport  kostet schnell mehrere Zehntausend Euro. Diese Kosten werden nicht immer übernommen. Darum sollte man das Kleingedruckte ganz genau lesen. Dabei sollte man darauf achten, dass der Anbieter ihn bezahlt, wenn er "sinnvoll und medizinisch vertretbar" ist. Diese Voraussetzungen sind leicht zu erfüllen. Meiden sollte man Versicherungen, die einen Rücktransport nur gewähren, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist". Denn das ist nur der Fall, wenn im Reiseland keine medizinische Versorgung gewährleistet werden kann.

Vorsicht bei Vorerkrankungen

Versicherungen zahlen Behandlungskosten nicht, wenn man mit bestehenden "Vorerkrankungen" in den Urlaub fährt. Das Argument: Die Krankheit sei nicht akut oder unerwartet im Urlaub aufgetreten. Dies betrifft vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen, aber auch Schwangere. Tipp: Vor Abreise sollte man mit seiner Versicherung darüber sprechen. Auch eine Unbedenklichkeitserklärung vom behandelnden Arzt kann gegebenenfalls helfen.

Maßnahmen bei einem Unfall im Urlaub

Mit ins Gepäck gehören immer die Versicherungsnummer, der Name der Versicherung und die Telefonnummer, die man im Notfall anrufen muss. Von den Versicherungen gibt es meist eine Art "Checkheft" mit allen nötigen Informationen. Vor besonders teuren Behandlungen sollte man als Erstes die angebotene 24-Stunden-Hotline anrufen bzw. anrufen lassen. Diese stimmt sich mit dem Arzt oder dem Krankenhaus über die Kostenübernahme ab. Darüber hinaus sollte man den Entlassungsbericht sowie alle privat übernommenen Rechnungen nach Ende der Reise zeitnah bei der Versicherung einreichen, um seine Auslagen erstattet zu bekommen.

Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2012, 11:29 Uhr

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