Umschau-Quicktipp | 10.01.2017 Schäden in der Waschstraße

10. Januar 2017, 00:10 Uhr

Spiegel kaputt, Lack zerkratzt oder Antenne abgeknickt. Eigentlich sollte das Auto nach dem Besuch in der Waschstraße aussehen wie neu. Was aber, wenn es stattdessen beim Waschen beschädigt wurde? In solchen Fällen versuchen sich die Betreiber von Waschanlagen gern aus der Affäre zu ziehen, indem sie auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. In der Tat kann es eine verzwickte Sache sein zu klären, wer hier für Schäden am Fahrzeug aufkommen muss. Folgende Hinweise können dabei helfen.

Bedienhinweise

Vor der Einfahrt in die Waschanlage sollten sich Kunden mit den allgemeinen Nutzungshinweisen genau vertraut machen. Sie informieren darüber, welche Fahrzeuggrößen bedient werden oder wie mit der Antenne und anderen hervorstehenden Teilen zu verfahren ist. Wer sich nicht an diese Anweisungen hält, verliert im Falle einer Beschädigung mögliche Schadenersatzansprüche.

Bei Waschstraßen, durch die das Fahrzeug gezogen wird, kann das etwas auch Fall sein, wenn der Nutzer nicht korrekt einfährt. Wer mit Automatikgetriebe fährt ist, muss hier unbedingt den Ganghebel auf N stellen. Ansonsten drohen Schäden, die der Kunde meist selbst zahlen muss. Kommt es direkt in der Waschstraße zu Problemen, sollte der Fahrer durch Hupen auf sich aufmerksam machen.

Bei Portalanlagen, in denen das Auto stehend gewaschen wird, kann der Reinigungsverlauf genau verfolgt werden. Im Falle auftretender Unregelmäßigkeiten unterbricht die Betätigung eines Notfallknopfs den Waschvorgang sofort. 

Haftung

Kann der Nutzer eine Waschstraße nachweisen, dass der Schaden an seinem Auto beim Waschen entstanden ist, haftet der Betreiber der Anlage. Das ist allerdings schwierig, denn pauschal gehen die Betreiber von Waschanlagen natürlich davon aus, dass sie keine Schuld trifft. So erklärt Siegrid Prock, Geschäftsführerin Bundesverband Tankstellen und gewerbliche Autowäsche Deutschland: "Etwa 95 Prozent der gemeldeten Schäden stammen nicht von der Waschanlage." Grundsätzlich gilt aber: Betreiber können sich nicht im Vornherein mit Klauseln in den ABGs von jeglichen Schadensersatzforderungen freimachen.

Der Bundesgerichtshof hält beispielsweise eine Klausel für unzulässig, nach der eine Haftung des Betreibers für Tuning-Teile wie etwa Spiegel, Zierleisten, Spoiler und dadurch bedingte Lack- und Schrammschäden ausgeschlossen ist. Die Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden und lehnten einen solchen Haftungsausschluss ab. Damit ist aber noch keine pauschale Aussage möglich, inwieweit ein Anlagenbetreiber im Einzelfall haftbar gemacht werden kann.

Der Leipziger Verkehrsrechtsanwalt Jan Vorwergerklärt dazu: "Ich kann kaum Fälle nennen, in denen die jeweiligen Versicherungen sofort gezahlt haben. Sie streiten ihre Schuld immer ab. Häufig muss dann ein Gericht entscheiden, wer für den Schaden aufkommt." Liegt ein Schaden am Fahrzeug vor, ist der Kunde generell in der Beweispflicht. Er muss nun glaubhaft machen, dass der Schaden vor dem Waschen noch nicht da war. Dazu können Vorher-Nachher-Fotos hilfreich sein oder auch die Aussagen von Freunden, die entweder mit bei der Waschanlage waren oder das Auto unmittelbar vorher gesehen haben.   

Die Beweisführung der Geschädigten kann bei Waschstraßen, die mit einer Schleppeinrichtung arbeiten, während der Nutzer im Wagen sitzen bleibt, schwierig sein. Diesem kann dann nämlich unterstellt werden, auf die Bewegung des Fahrzeuges eingewirkt und so den Schaden mit herbeigeführt zu haben.

Was also tun bei Schäden?

Es empfiehlt sich, nach der Wäsche das Fahrzeug sofort auf mögliche Schäden zu prüfen. "Im Schadensfall gilt es, Beweise zu sichern und einen Mitarbeiter der Waschanlage über den Vorfall zu informieren", rät Anwalt Jan Vorwerg. Ein Schadensprotokoll kann den Sachverhalt dokumentieren. Kommt es erst später zur Schadensanzeige, ist schwerer zu belegen, dass die Beschädigung wirklich  Folge der Autowäsche war. Fotos und Zeugen sind wichtig, um die Argumentation des Halters zu stützen. "Beweisprobleme haben wir häufig. In der Regel liegen Zeugenaussagen vor, die bestätigen, dass der Schaden vor der Wäsche noch nicht da war. Ein Sachverständigen-Gutachten vor Gericht ist auf jeden Fall üblich.", sagt Jan Vorwerg. Da die Arbeit eines Gutachters teuer werden kann, sollte sich ein Geschädigter genau überlegen, ob die möglichen Prozesskosten nicht die Schadenshöhe übersteigen. Selbst wenn die Beweislast bei einem Betreiber liegen sollte, bedeutet dies nicht, dass kein Kostenrisiko besteht. Urteilt das Gericht zum Nachteil des Geschädigten, muss dieser im Anschluss für den Gutachter aufkommen.

Vorsicht im Winter

Gerade in der kalten Jahreszeit fahren manche Autobesitzer öfter zur Autowäsche um ihr Gefährt von Salzrückständen zu befreien. Dabei sollte man aber beachten, dass gerade bei Selbstwaschanlagen durch verspritztes Wasser Glatteis entstehen kann.

Auf diese Glätte muss der Betreiber einer Waschanlage nicht extra hinweisen. In einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm wurde die Klage einer Frau abgewiesen, die in einer Selbstwaschanlage auf Eis ausgerutscht war und sich dabei schwer verletzt hatte. Die Richter lehnten die Forderung der Frau nach Schmerzensgeld mit der Begründung ab, dass man bei Minustemperaturen und winterlicher Witterung davon ausgehen müsse, dass beim Waschen Glätte entsteht. Außerdem könne der Betreiber einer Waschanlage im Winter nicht permanent Streuen oder Salzen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.05.2015, Az. 9 U 171/14).

Tipps, um Schäden vorzubeugen

  • Bedienungsanleitung des Fahrzeugs auf Besonderheiten bei der Benutzung von Autowaschanlagen prüfen.
  • Regensensor vor der Autowäsche abstellen, Scheibenwischer in Ruhestellung belassen.
  • Türen, Fenster und Schiebedach vollständig schließen, da schon eine kleine Öffnung Wasserschäden nach sich ziehen kann.
  • Nach dem Tanken den Verschluss des Tankdeckels prüfen.
  • Bei elektrisch ausfahrbaren Antennen Radio vor der Wäsche abschalten.
  • Für die Autowäsche bei einem Cabrio spezielle Angebote aufsuchen, die für das Stoffdach Spezialbürsten verwenden.
  • Bremswirkung nach der Wäsche testen, da Reinigungsmittel und Feuchtigkeit kurzzeitig die Bremsen schwächen können.
  • Achtung im Winter: Glättegefahr!
  • Waschanlage im Vorfeld genau anschauen. Ist schon die Anlage ungepflegt, wird sie kaum gut reinigen und pflegen.