Umschau-Quicktipp | 14.01.2013 : Rechte und Pflichten bei Eis und Schnee
Im Winter behindern oft Schnee und Eis den Verkehr. Fußwege und Straßen werden zu gefährlichen Rutschbahnen oder unpassierbar. Da hilft nur Schnee schieben und Streuen. Doch wer muss das eigentlich machen? Was habe ich als Autofahrer zu beachten? Und: Muss ich auch bei Schneechaos pünktlich ins Büro?
Hauseigentümer müssen den Gehweg freiräumen
Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass der Bürgersteig auf einer Breite von 1,50 Meter zwischen 7 und 20 Uhr, an Wochenenden ab 9 Uhr, freigeräumt wird. Schneit es stark, muss also mehrmals am Tag Schnee geschoben werden. Das Schneeschieben und Streuen müssen Hauseigentümer entweder selbst übernehmen oder dafür sorgen, dass es ein anderer tut.
Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht ordentlich geräumt war, hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Den muss derjenige zahlen, der die Streupflicht hatte. Ohne Haftpflichtversicherung kann das nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen teuer werden.
Hauseigentümer können die Räumpflicht auf ihre Mieter übertragen. Als Mieter sollte man wegen des Risikos der Haftung klären, ob z.B. ein Hausmeister mit der Räumung beauftragt ist oder man selbst in der Pflicht steht. Ein Blick in den Mietvertrag gibt Aufschluss.
Pflichten im Straßenverkehr
Prinzipiell gilt: Autofahrer müssen ihren Fahrstil und die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. Alle Scheiben müssen frei sein damit der Fahrer eine ungehinderte Rundumsicht hat. Wer meint, er müsse nur ein Guckloch freikratzen, der riskiert ein Bußgeld. Selbst das Autodach muss vom Schnee befreit werden, da er beim Bremsen auf die Windschutzscheibe rutschen und so die Sicht versperren kann.
Bei starkem Schneefall müssen Autofahrer das Abblendlicht einschalten. Unterlässt man das und wird erwischt, zahlt man innerorts ein Bußgeld von 35 Euro, außerorts sind 40 Euro und drei Punkte fällig.
Arbeitsausfall wegen Schnee und Eis? Fehlanzeige!
Trotz Schnee und Eis müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit erscheinen. Fehlzeiten können vom Lohn abgezogen werden, auch wenn der Arbeitsweg mehr Zeit als sonst benötigt. Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät kommt, kann er abgemahnt werden. Mehrere Abmahnungen führen zur Kündigung. Glück hat man dagegen, wenn die Heizung ausfällt und es im Büro zu kalt zum Arbeiten ist. Dann darf man zu Hause bleiben und bekommt trotzdem seinen Lohn.
Flug verspätet – Geld zurück
Verschiebt sich der Start eines Flugzeuges um mindestens zwei bis vier Stunden (abhängig von der Strecke), müssen die Airlines die Passagiere kostenlos betreuen. Wenn der Flieger durch Eis und Schnee mehr als fünf Stunden Verspätung hat, können Kunden das Geld für ihr Ticket zurückverlangen. Allerdings können keine darüber hinausgehenden Entschädigungen verlangt werden. Höhere Gewalt ist das Stichwort.
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