Umschau-Quicktipp

Umschau Quicktipp | 27.03.2012 : Gutscheinportale im Netz

Schnäppchenportale im Internet werben mit Rabatten um die Gunst der Kunden. Ob man nun Bücher, Kleidung, Reisen oder elektronische Geräte sucht: für fast jeden Einkauf lässt sich ein passender Gutschein finden.

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Wie es funktioniert

Das Verfahren ist von Portal zu Portal unterschiedlich: Bei den meisten dieser Gutscheinplattformen erhalten die Kunden kostenlos einen Gutschein-Code für einen bestimmten Online-Shop, den man dann beim Einkauf ganz einfach einlösen kann.

Bei anderen Gutscheinportalen erwerben Nutzer einen Deal, den sie nicht nur im Internet, sondern auch in der "realen Welt" einlösen können. Dafür soll man sich   mit Namen, E-Mail-Adresse und Postanschrift registrieren. Kunden müssen bei diesen Portalen fast immer in Vorkasse gehen und können den Gutschein erst später einlösen. Nur bei wenigen Anbietern muss man den Gutschein erst bezahlen, wenn man ihn einlöst.

UMS-Rabattcoupons
MDR FERNSEHEN

Rabattcoupons

Rabattportale werben im Internet mit ordentlichen Schnäppchen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich manches Superangebot deutlich weniger attraktiv.

26.03.2012, 16:33 Uhr | 02:53 min

Das Kleingedruckte lesen

Wer einen Deal macht und einen Gutschein kauft, sollte die Bedingungen allerdings ganz genau lesen. Beachten Sie folgende Tipps, um Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden.

  • Stellen Sie Preisvergleiche an, ob das angebotene Schnäppchen tatsächlich seinen Preis wert ist.
  • Achten Sie auf mögliche Einschränkungen. Oft gilt der Rabatt nur für bestimmte Dienstleistungen, nicht aber für das gesamte Angebot. So bekommt man den Rabatt von 80 Prozent auf einen Reisegutschein nur, wenn man genau 100 Euro ausgibt. Ansonsten wird der Rabatt kleiner.
  • Achten Sie auf den Mindestbestellwert und berechnen Sie die tatsächliche Ersparnis des gewählten Produktes aus.
  • Achten Sie auf mögliche Zusatzkosten, zum Beispiel für den Versand.
  • Beachten Sie die Dauer der Gültigkeit des Gutscheins.
  • Rechnen Sie nicht mit dem Rabatt. Deals bei kleineren Rabattanbietern können platzen, wenn zu wenige Leute mitmachen.
  • Seien Sie flexibel. Käufer haben keinen Anspruch auf das Einlösen eines Gutscheins zu einem bestimmten Zeitpunkt: Für Besuche in Restaurants, Hotels oder Wellnesseinrichtungen ist in der Regel eine genaue Terminabsprache oder Reservierung notwendig.
  • Überlegen Sie genau, welche Daten zur Abwicklung des Vertrages unbedingt erforderlich sind. Oft bezahlt man die Rabatte mit den eigenen Daten.
  • Rufen Sie vorab beim Anbieter selbst an (nicht bei der Gutscheinplattform) und klären Sie dabei alle offenen Fragen.

Nach Ansicht von Verbraucherschützern, ist es nicht sinnvoll Rabattcodes als alleinigen  Grund für einen Internet-Kauf zu machen. Für Schnäppchenjäger müsse stets ein Preisvergleich für das auserwählte Produkt an erster Stelle stehen. Erst danach sollte man zusätzlich nach einem Rabattcode für den angezeigten Shop fahnden - sozusagen als Mitnahme-Effekt.

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MDR JUMP

Gutscheinportale im Internet

Im Internet bekommt auf vielen Portalen Gutscheine, mit denen man angeblich Schnäppchen machen kann. Das ist klappt aber nicht immer.

27.03.2012, 08:40 Uhr | 02:03 min

Rechte als Kunde

Gutscheine, die im Internet gekauft werden, unterliegen den gesetzlichen Regeln des sogenannten E-Commerce. Danach gilt für alle im Internet gekauften Waren ein Umtauschrecht von 14 Tagen. Das heißt: Nutzer, die zu schnell zugeschlagen haben oder sich anders entscheiden wollen, können sich den Gutscheinpreis erstatten lassen. Der Rücktritt vom Kauf ist in der Regel per E-Mail möglich.

Beachten sollten Käufer immer, dass Gutschein-Portale lediglich als Vermittler auftreten. Klappt nicht alles wie versprochen, muss sich der Kunde mit dem Unternehmen auseinandersetzen,  das den Gutschein ausgestellt hat.

Macht der Laden pleite, bevor man den Gutschein einlösen konnte, geht der Kunde in der Regel leer aus.

Zuletzt aktualisiert: 27. März 2012, 00:10 Uhr

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