Umschau-Quicktipp | 21.05.2012 : Was spionieren die Apps fürs Smartphone aus?
Spielen, navigieren, Freunden schreiben oder die Wettervorhersage abrufen: Erst mit Apps werden Smartphones zum perfekten Begleiter. Doch viele der Miniprogramme spionieren Handybesitzer aus und geben beispielsweise Kontakte aus dem Adressbuch weiter oder verraten, wo sich der Nutzer gerade aufhält. Wie kann man sich wehren?
Daten nur an Hersteller?
Rechtlich ist die Sache klar: Generell dürfen nur solche Daten gesendet werden, die für den Betrieb der App nötig sind. Ein Beispiel: Wetter- oder Nahverkehrs-Apps dürfen den Standort des Nutzers weitergeben. Dies ist im Telemediengesetz, kurz TMG, geregelt. Will der App-Hersteller zusätzlich noch andere Informationen sammeln, muss er dafür die Einwilligung des Nutzers einholen. Bei Smartphones mit Android listet jede App vor der Installation auf, auf welche Daten sie auf dem Gerät zugreifen will. Der Nutzer muss das Ganze bestätigen. Beim iPhone gibt es so ein Rechtesystem nicht. Dort kann das Programm so lange auf alle Daten zugreifen, bis man es verbietet.
Verstoß gegen Datenschutzgesetze
Im TMG stehen weitere Einschränkungen: Alle Daten dürfen nur an den Entwickler der App gesendet werden, der diese Informationen für sich selbst nutzen kann. Facebook etwa darf Ortsdaten der Nutzer verwenden, um genau zugeschnittene Werbung einzublenden. Die Daten dürfen jedoch nicht an andere Unternehmen weitergegeben werden. Das machen aber Anbieter kostenloser Apps und verkaufen wertvolle persönliche Informationen an Werbeanbieter. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagt, dass mehr als 90 Prozent aller kostenlosen Smartphone-Apps illegal seien.
Werberelevante Daten werden weitergegeben
Ein Smartphone ist für Werbetreibende eine wahre Quelle an gewinnbringenden Informationen. So kann die Gerätenummer des Handys übertragen und damit jedes Smartphone eindeutig identifiziert werden. Außerdem lässt sich der Standort des Handynutzers fast punktgenau über die GPS-Sensoren ermitteln. Häufig weitergegeben werden auch die Kontaktdaten des Nutzers aus dem Adressbuch des Smartphones, also die Telefonnummern und Adressen von Freunden, Nachbarn und Geschäftspartnern. Ausspähbar sind zudem Daten wie der Name des Nutzers, Fotos auf dem Datenspeicher, besuchte Webseiten oder Bankkonten, in die man sich eingeloggt hat.
Beispiele für solche Verstöße gibt es zuhauf: Das beliebte Spiel Angry Birds und die Fitness-App Cardio-Trainer übertragen die Kontakte aus dem Adressbuch. Die sammelt auch die Twitter-App und zusätzlich noch Informationen über verwendete Internetbrowser, Mobilfunkanbieter und Suchbegriffe. Die Musikerkennungssoftware Shazam wiederum lässt sich den Zugriff auf den Speicher des Smartphones einräumen.
Wie wehrt man sich?
Viel können Smartphone-Besitzer nicht machen, da sich nur die Weitergabe einiger weniger Daten beeinflussen lässt. So können Nutzer mit Android-Handys die Ortung per GPS oder über mobile Netzwerke generell abschalten. Dann funktionieren aber Karten-Programme nicht mehr.
Etwas zielgenauer können iPhone-Nutzer vorgehen. Beim Apple-Smartphone lässt sich für jede App einzeln festlegen, ob der Zugriff auf die Ortsdaten erlaubt sein soll oder nicht.
Bleibt schlussendlich nur ein Tipp: Man sollte beim Installieren eines neuen Programms sehr genau darauf achten, welche Zugriffsrechte man freigibt. Im Zweifelsfall sollte man lieber auf die App verzichten. Einziger Ausweg sind dann kostenpflichtige Apps, denn dabei verzichten die Hersteller meist auf Werbeeinblendungen oder Datenerhebungen.
