Umschau-Quicktipp | 11.06.2012 : Pleite – und nun?
Kaufrausch, hohe Handykosten oder beim Kredit verschätzt – die Gründe für zu hohe Schulden können unterschiedlicher nicht sein. Im Falle einer Pleite gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Versuch der außergerichtlichen Einigung, die Regel- und die Verbraucherinsolvenz.
Außergerichtliche Einigung anstreben
Zunächst sollten sich Schuldner an Schuldnerberatungsstellen wenden. Diese helfen, die Höhe der Schulden und die Anzahl der Gläubiger zu ermitteln. Wer nicht selbstständig ist oder weniger als 20 Gläubiger hat, muss versuchen, sich zunächst außergerichtlich zu einigen. Sobald nur ein Gläubiger das Angebot ablehnt, muss die Insolvenz beantragt werden.
Insolvenz durchlaufen
Das Regelinsolvenzverfahren gilt für Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler, Gewerbetreibende, Unternehmer) und für ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern. Das Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen richtet sich an alle anderen Personen, also Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige mit wenigen Gläubigern. Egal ist dabei, welches Verfahren man als Schuldner durchläuft, denn das Ergebnis ist über kurz oder lang dasselbe: In beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. Allerdings unterscheiden sich die Verfahren leicht.
Verfahren einer Insolvenz
Während der Insolvenz leben die Schuldner am Existenzminimum. Versicherungen, Kontoguthaben, Sparbücher, Bausparverträge, Aktien, Erbschaften, Immobilien oder wertvolle Einrichtungsgegenstände fallen in die Insolvenzmasse. Auch das Gehalt kann ab einem Monatseinkommen von etwa 1.030 Euro gepfändet werden. Die genaue Summe richtet sich nach den Lebensumständen.
Wichtig ist, dass der Schuldner all sein Vermögen offenlegt. Wer auch nur das Sparbuch mit einem Euro Guthaben vergisst, riskiert, seine Schulden am Ende des Verfahrens nicht loszuwerden.
Restschuldbefreiung nach der Insolvenz
Nach sechsjährigem Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Damit hat jeder die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neubeginns. Wer in dieser Zeit allerdings neue Schulden aufgenommen hat, riskiert dieses Privileg.
Wichtige Adressen bei zu hohen Schulden
Kommunen sind verpflichtet, Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung zu stellen. Träger sind meist der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherberatungsstellen. Diese kümmern sich um Verbraucherinsolvenzen. Beim Regelinsolvenzverfahren kann man sich auch an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder an die Industrie- und Handelskammer bzw. an die Handwerkskammer wenden. Diese beraten aber meist nicht kostenlos.
Vorsicht vor kommerziellen Schuldenregulierern! Sie nehmen fast immer Gebühren und arbeiten zudem häufig unseriös. So kommt es vor, dass sie auf Vertragsunterschriften drängen, die den Schuldner finanziell schädigen.
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