Umschau-Quicktipp | 13.07.2012 : Hausratversicherung im Urlaub
Eine Hausratsversicherung schützt auch im Urlaub. Denn durch die Police sind auch Gegenstände versichert, die man zeitweise außerhalb der eigenen vier Wände mit sich führt. Außenversicherung heißt dieser Schutz. Aber Vorsicht: Die Versicherung greift nicht immer!
Die sogenannte Außenversicherung springt ein, wenn Gegenstände durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Raub oder eine Explosion zerstört werden. In der Regel ersetzt die Versicherung den Neuwert der Gegenstände. Die Versicherungen begrenzen die Leistung der Außenversicherung aber meist auf ca. zehn Prozent der gesamten Versicherungssumme und maximal 10.000 Euro.
Zeitlich begrenzt
Das Eigentum ist nur versichert, wenn es sich nur "vorübergehend" außerhalb der eigenen vier Wände befindet. Die meisten Versicherungen meinen damit drei Monate. Wer allerdings länger verreist, muss seine Versicherung darüber vor der Reise informieren. In der Regel ist dann ein höherer Versicherungsbetrag zu zahlen, da ein Risikozuschlag erhoben wird. Wer die Versicherung nicht informiert, verliert den Versicherungsschutz auch rückwirkend für die ersten Monate.
Ausnahmen bei Gärten und Ferienhäusern
Nicht eingeschlossen in der Außenversicherung ist das Eigentum in Zweitwohnungen, Wochenendhäusern, Schrebergärten oder in eigenen Ferienhäusern. Der Grund: Dort sind die Gegenstände nicht vorübergehend, sondern dauerhaft gelagert. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Hausratversicherung.
Diebstähle im Hotelzimmer
Diebstähle in Hotelzimmern sind aber grundsätzlich auch über die Hausratversicherung abgedeckt. Die greift aber vor allem nur bei Einbruchdiebstahl. Um in das Zimmer zu gelangen, muss der Dieb also ein Schloss aufgebrochen oder eine Scheibe eingeschlagen haben. Hat er einfach nur einen Zweitschlüssel des Personals genutzt oder ist er durch ein offenes Fenster eingestiegen, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Ersetzt wird der Schaden, wenn für den Diebstahl ein verschlossener Tresor, eine Schublade oder ein Schrank aufgebrochen werden mussten. Kurzum: Nur gut weggeschlossene Gegenstände sind versichert.
Zahlt die eigene Hausratversicherung nicht, sollte man prüfen, ob man das Hotel haftbar gemacht werden kann. Experten empfehlen, immer alle Wertsachen in den Hotelsafe zu geben. Dies wird auch quittiert, sodass der Hotelgast einen Nachweis hat. Wird der Hotelsafe aufgebrochen, zahlt die Versicherung des Hotels den entstandenen Schaden.
Sonderfall Campen
Beim Campen gelten zahlreiche Ausnahmen. So zahlen die Versicherungen meist nicht, wenn Zelte oder Wohnmobile durch Sturm- und Hagelschäden zerstört werden. Auch beim Diebstahl aus einem Zelt gibt es keinen Cent von der Versicherung. Selbst in einem abgeschlossen Wohnwagen ist der Inventar nicht immer versichert. Viele Verträge schreiben beispielsweise vor, dass der Hausrat nachts (22 bis 6 Uhr) in einem verschlossenen Gebäude verwahrt werden muss. Ein im Freien geparktes Wohnmobil gilt nicht als Wohnung oder Gebäude. Da hilft, wenn überhaupt, nur eine spezielle Campingversicherung.
