Umschau-Quicktipp | 28.08.2012 : Gasanbieterwechsel
Nicht nur Benzin, Diesel und Heizöl werden immer teurer, auch die Gaspreise ziehen weiter an. Das belastet die Haushaltskasse vieler sehr stark. Doch es gibt auch beim Gas Einsparpotentiale. Die erschließen sich über einen Anbieterwechsel. Wir erklären, wie es funktioniert.
Gaspreise vergleichen
Zunächst sollte man prüfen, welcher Anbieter der aktuell günstigste ist. Hilfe bekommt man dabei von den Verbraucherzentralen oder verschiedenen Preisvergleichsportalen. Beim neuen Anbieter zählt aber nicht nur der Preis. Wichtig ist auch eine Preisgarantie. Sie sollte mindestens ein Jahr betragen, sonst können die Anbieter die Preise schon nach kurzer Zeit erhöhen. Abgesehen davon sollte man auf die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und eine kostenfreie Hotline für Rückfragen achten. Vorsicht vor Tarifen mit Kaution oder Vorkasse: Sollte der Anbieter pleite gehen, bekommen Kunden die im Voraus bezahlten Gelder nicht zurück.
Erst neuen Vertrag abschließen, dann kündigen
Dem neuen Versorger teilt man den gewünschten Liefertermin, die persönlichen Daten, sowie Kundennummer, Zählerstand, Zählernummer und Anschrift des alten Versorgers mit. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim aktuellen Versorger. Dabei müssen die Kündigungsfristen im Vertrag eingehalten werden. Abweichend davon ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn der alte Anbieter den Gaspreis erhöht. Reduziert sich dadurch die Kündigungsfrist auf zwei Wochen, sollte man die Kündigung nicht dem neuen Anbieter überlassen, sondern selber kündigen. Das muss man aber unbedingt dem neuen Versorger mitteilen. Der Grund für diese Ausnahme: Der neue Versorger braucht in der Regel mindestens drei Wochen, um einen alten Vertrag zu kündigen. Dann kommt die Kündigung zu spät an.
Gasanbieterwechsel im Mietshaus
Den Anbieter kann nur der wechseln, wer auch Gaskunde ist. Als Mieter ist man das in der Regel nicht. In diesem Fall hat man nur indirekt Einfluss auf die Wahl des Gasanbieters. Stellt man nämlich bei der Nebenkostenabrechnung fest, dass der Gaspreis stark gestiegen ist, sollte man den Vermieter auf einen Anbieterwechsel hinweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr, ist der Vermieter gehalten, die Kostensteigerungen detailliert darzulegen. Unterlässt er das, verstößt er gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Eine Zahlung der vermeidbaren überteuerten Nebenkosten ist dann unter Umständen nicht notwendig.
Gaslieferung garantiert
Sollte der Anbieterwechsel ins Stocken kommen, muss niemand fürchten, ohne Gas zu sein. Die Versorgung ist gesetzlich garantiert. Im Notfall kommt das Gas vom örtlichen Grundversorger.
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