Umschau-Quicktipp | 06.03.2012 : Entschädigung bei Ärger mit Flügen
Verspätet sich ein Flugzeug oder fällt ein Flug aus, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung. Der aber lässt sich oft nur schwer durchsetzen. Hilfe bieten Inkasso-Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben. Auch der Gang zum Anwalt kann Erfolg versprechen.
Verspätete oder ausgefallene Flüge sind die Geschäftsgrundlage einiger Inkasso-Firmen. Wird ein Flug annulliert oder hat extreme Verspätungen, haben Kunden das Recht auf finanzielle Entschädigung. Zwischen 250 und 600 Euro muss eine Airlines einem Passagier in solchen Fällen zahlen, selbst wenn das Ticket nur 60 Euro gekostet hat. So steht es zumindest in der europäischen Fluggastverordnung.
Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist für die meisten Reisenden jedoch schwer: Wenn eine Fluggesellschaft nämlich erklärt, es haben "außergewöhnliche Umstände" geherrscht, dann muss sie nicht zahlen. Ob das stimmt und tatsächlich keine Chance auf eine Entschädigung besteht, ist für den normalen Verbraucher nur schwer zu prüfen.
Das Konzept
Hilfe versprechen Inkasso-Firmen wie EUclaim, Flightright und Fairplane. Sie haben aus den Verspätungen im Flugverkehr ein Geschäftsmodell entwickelt. Dafür reichen sie notfalls sogar eine Klage bei Gericht ein. Im Falle einer Niederlage entstehen dem Fluggast keine Ausgaben. Gewinnt der Fluggast das Verfahren, behalten sie rund 30 Prozent der Entschädigungssumme ein. Die Inkasso-Unternehmen übernehmen außerdem das finanzielle Risiko und die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft.
Nichts zu verlieren
Und so geht es: Auf eine klar strukturierten Webseite gibt der Passagier seine Flugnummer ein und erfährt sofort, ob überhaupt eine Chance auf Entschädigung besteht. Dabei wird im Hintergrund geprüft, welche Umstände zu Störungen auf der Linie geführt haben könnten und welche Entschädigungssummen zu erwarten sind. Danach kann der Reisende selbst entscheiden, ob er die Dienste des Inkasso-Unternehmens in Anspruch nimmt oder selbst aktiv wird.
Die Zahlen sprechen für sich
Laut Robert Weist, dem EUclaim-Geschäftsführer in Deutschland, könnten in Deutschland täglich bis zu 5.000 Fluggäste Ausgleichszahlungen fordern. Doch nicht einmal in einem Jahr klagen so viele in Deutschland. In den viel kleineren Niederlanden gehen dagegen pro Jahr rund 12.000 Beschwerden ein.
Als Alternative zu privatwirtschaftlichen Inkasso-Firmen kann man natürlich auch zu einem Anwalt gehen. Teile der Kosten dafür werden in einigen Fällen von privaten Rechtsschutzversicherung übernommen. Im Falle einer Niederlage sind allerdings 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung fällig. Dieses Risiko hat man bei den Inkasso-Unternehmen nicht. Weil nur im Erfolgsfall Kosten für den Betroffenen anfallen, sind solche Angebote eine interessante Alternative zu einem kostenpflichtigen Anwaltsbesuch.
Jetzt neu: Der Umschau-Quicktipp bei MDR JUMP
Seit 5. März 2012 gibt es jede Woche von Montag bis Freitag den "Umschau-Quicktipp". Im Mittelpunkt der neuen trimedialen Ratgebers stehen Serviceinformationen für junge Erwachsene. Bei der Hörfunkwelle MDR JUMP wird es die neue Rubrik zwei Mal täglich als Radiobeitrag geben. Von heute an bekommt sie außerdem einen regelmäßigen Platz im Fernsehmagazin "Umschau". Daneben sind die Beiträge auch rund um die Uhr an dieser Stelle im Internet abrufbar.
