Umschau

Umschau | 17.01.2012 | 20:15 Uhr : Keine Betriebsrente für ehemalige Reichsbahner

Seit der Wiedervereinigung kämpfen ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn um ihre Betriebsrente. Die wurde ihnen zu DDR-Zeiten garantiert. Nach der Wiedervereinigung ließ die Politik diese Ansprüche jedoch verfallen. Nach Bundestagspetitionen und Verfassungsbeschwerden lief nun auch eine Klage vor dem Bundesarbeitgericht ins Leere.

Reichsbahn-Mütze

Eisenbahner der ehemaligen Deutschen Reichsbahn haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Das hat das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 805/09 ) am Dientsag in Erfurt entschieden. Die Deutsche Bahn AG als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbahn sei der falsche Adressat für diese Ansprüche, sagte ein Gerichtssprecher. Da die betriebliche Altersversorgung der Reichsbahner bereits 1974 von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger der DDR übernommen wurde, müssten sich die Forderungen auch jetzt an die gesetzliche Rentenversicherung richten.

Nur West-Bahner bekommen Betriebsrente

Geklagt hatte ein Ex-Reichsbahner. Er ist seit 2008 Rentner. Er war der Auffassung, dass ihm eine monatliche Betriebsrente in Höhe von rund 130 Euro zusteht. Doch die bekommt er nicht. Hingegen bekommen Rentner, die bei der Bundesbahn angestellt waren, jeden Monat zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente von mehreren Hundert Euro. Ironie der Geschichte: Ein Teil der Bundesbahn-Betriebsrenten werden durch den Verkauf von Reichsbahn-Immobilien finanziert.

1973 wurde aus klassischer Betriebsrente eine normale Altersrente

Der Ursprung für diese Ungerechtigkeit bei der Ost-Bahn-Betriebsrente liegt in der "Neuen Rentenordnung der Deutschen Reichsbahn" von 1973. Damals wurde die Altersversorgung der Reichsbahner aus dem Betrieb "Reichsbahn" herausgenommen und unter das Dach der DDR-Sozialversicherung gestellt. Für die Berechnung der normalen Sozialversicherungsrente für Reichsbahner gab es einen sogenannten Steigerungsfaktor. Das so gewonnene "Extra" an Rente entsprach der Reichsbahn-Betriebsrente und wurde auch vom Unternehmen Deutsche Reichsbahn finanziert. Damit verlor die Reichsbahnrente jedoch den Charakter einer klassischen Betriebsrente.

Wiedervereinigung lässt Rentensprüche verfallen

Mit der Rentenüberleitung in Westrecht wurde der Berechnungsmodus jedoch nicht anerkannt. Begründung: Ein solches Berechnungssystem kenne das bundesdeutsche Recht nicht. Außerdem gebe es für die DR-Zusatzrente keine Beitragsleistungen, hieß es immer wieder aus der Politik. Dieses Argument wurde jedoch durch den stellvertretenden Reichsbahn-Generaldirektor Hanns Mautner widerlegt.

Parlamentsbeschwerden erfolglos

Die Reichsbahner kämpfen seit Jahren an allen Fronten für ihre Ansprüche. Mitte der 90-er Jahre sah es so aus, dass ihre Parlamentspetitionen Erfolg zeigen würden. Die damals regierende Koalition aus CDU/CSU und FDP hatte bereits eine Rechtsverordnung entworfen, mit der die Reichsbahn-Zusatzrente endlich anerkannt werden sollte. Der Regierungswechsel 1998 durchkreuzte diese Pläne. Die neue Regierung weigerte sich, die Rentenansprüche der Ost-Bahner anzuerkennen.

Verfassungsgericht entscheidet gegen Reichsbahner

Auch der Weg der Verfassungsbeschwerde wurde beschritten. Bis 2005 landeten vier davon vor dem Bundesverfassungsgericht. Das bestätigt zwar, dass der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge der Reichbahn einen Eigentumstitel darstellt, doch ein Auftrag an die Rechtsnachfolger der Deutschen Reichsbahn, die Betriebsrenten-Frage zu klären, blieb aus. Es liege im "Rahmen der Ausgestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wenn er solche Ansprüche nicht in das gesamtdeutsche Rentenrecht übernimmt", heißt es im Urteil von 2005.

Auch dritter Anlauf scheitert

Nachdem die ehemaligen Reichsbahner vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert waren, versuchten sie es vor dem Arbeitsgericht. Aus ihrer Sicht wurde der Anspruch auf eine Betriebsrente in einem Nachtrag im Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn (RKV) aus dem Frühjahr 1989 festgelegt. In der Auffassung der Eisenbahner ist das also eine Sache zwischen Tarifparteien. Der Rahmenkollektivvertrag sei zum 3. Oktober 1990 in Bundesrecht überführt worden und gelte weiterhin. Zudem meinen die Reichbahner, mit den Regelungen im Einigungsvertrag habe der Gesetzgeber nicht in die Tarifautonomie eingreifen können. Doch das Bundesarbeitsgericht folgt dieser Auffassung mit dem aktuellen Urteil nicht.

Zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2012, 19:01 Uhr

5. Jürgen Wilhayn:
Das Urteil vom 17.01.12 des Bundesarbeitsgerichts Erfurt ist schockierend und degradiert die Ex-Reichsbahner gegenüber den ehemaligen DB-Eisenbahnern erneut zu Bahnern 2. Klasse. Obwohl die Rentenbeiträge für den sogenannten Steigerungsfaktor gegenüber der normalen SV-Rente nachweislich von der DR finanziert wurden, kommt das Urteil einer erneuten Enteignung der Betroffenen gleich! Das Hin- und Herschieben der Verantwortung für die Realisierung des Rechtsanspruchs der Reichsbahner auf Zahlung einer Zusatzversorgung zwischen den Rechtsnachfolgern der Reichsbahn, der DB AG, dem BEV und dem Bund sowie den gerichtlichen Instanzen Sozial-, Arbeits- und Verfassungsgericht scheint Methode zu haben. Es verfestigt sich der Eindruck, dass man gewillt ist, das Problem auf biologischem Weg zu lösen. Als Betroffene können wir nur weiterkämpfen, um unseren Rechtsanspruch durchzusetzen.
19.01.2012
15:28 Uhr
4. Erika Friedrichs:
Es gibt auch noch ein Urtei, das uns Mut machen sollte: Bundessozialgericht Dortmund - Sozialgerichtsverfahren; - Az.: SG KN 227/07 - 2011 Der originale Wortlaut ist nachzulesen im Blog.de der Interessengemeinschaft und das Protokoll der Sitzung kann auf Wunsch jedem Betroffenen per Mail zugesendet werden: http://AVDR-Versorgung00.blog.de und auf Facebook unter: Interessengemeinschaft von Angehörigen der ehemaligen Deutschen Reichsbahn Die Kommentare etc. unserer Interessengemeinschaft können unter o.g. Link nachgelesen werden und dienen zur Aufklärung der betroffenen ehemaligen Reichsbahner. Das genannte Urteil vom BAG Erfurt (17.1.12) käme einer Enteignung der Betroffenen ehemaligen Reichsbahner gleich! In den letzten 20 Jahren haben die Parteien vor den Wahlen immer wieder versprochen sich der Sache anzunehmen! Nur die Linke hat bisher Wort gehalten und Anträge eingebracht. Bisher leider erfolglos! Erika Friedrichs
18.01.2012
22:37 Uhr
3. Schorschi:
Aus der Sicht der ehemaligen Reichsbahner ist gravierend die Tatsache, dass bislang keine Überführung der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn in bundesdeutsches Recht stattgefunden hat, obwohl aufgrund der historischen Entwicklung eine Gleichbehandlung der Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR mit denen der ehemaligen Deutschen Bundesbahn BRD geboten ist. Unsere rechtmäßig erworbenen Rentenanwartschaften nach der Eisenbahnerverordnung sollten endlich anerkannt werden, der Besitzstand wurde im Rahmenkollektivvertrag der Deutschen Reichsbahn festgeschrieben. Durch das Urteil des BAG wurden die ehemaligen Reichsbahner enteignet, sieht so Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aus.
18.01.2012
16:56 Uhr
2. Peter Oppenberg:
21 Jahre nach der Wiedervereinigung ist das Thema Rente aktuell ! Da kommen sich unsere Landsleute wie Menschen 2.Klasse vor. Es hat auch mit der Würde der Bahnmitarbeiter zu tun,wenn der Anspruch auf eine Werksrente abgelehnt wird. Hat man dafür einfach kein Gespür ? Ich hoffe,dass ein Weg und eine Lösung gefunden wird !
18.01.2012
16:42 Uhr
1. Kirady:
Es ist eine Schande, wie die Politik und die DB-AG mit unseren rechtlich erworbenen Ansprüchen umgeht.
17.01.2012
21:30 Uhr

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