Umschau | 24.01.2012 | 20:15 Uhr : Warum ein Umzug von West nach Ost zu Einbußen bei der Rente führt
Eine Witwe, die Rentnerin ist, zieht von Westdeutschland in einen östlichen Stadtteil von Berlin. Mit dem Umzug ist ihre Rente geschrumpft. Schuld daran sind unterschiedliche Regelungen im Rentengesetz für Ost- und Westdeutschland.
Jahrelang lebte Ingrid S. in Hattingen bei Bochum. . Doch nach dem Tod ihres Mannes wollte die Rentnerin nicht allein dort bleiben und zog nach Berlin, um in der Nähe ihres Sohnes zu sein. Kaum in der neuen Wohnung angekommen, erhielt sie ein Schreiben der Rentenversicherung, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihre Hinterbliebenenrente um fast 30 Euro gekürzt wird. Widerspruch sei zwecklos. Ingrid S. verstand die Welt nicht und wollte eine Erklärung haben: "Ich habe Politiker angesprochen. Und die fielen aus allen Wolken und sagten alle: 'Noch nie gehört. Das gibt’s doch nicht.' Und dann hab ich meine ehemalige Bundestagsabgeordnete aus Hattingen im Bundestag angerufen und die wusste es auch nicht."
Wohnort entscheidet über Höhe der Witwenrente
Bei der Höhe der Altersrente spielt der Wohnort keine Rolle, dafür aber bei der Witwenrente. Zieht eine westdeutsche Witwe wie Ingrid S. in die neuen Bundesländer, so gilt für die Berechnung ihrer Witwenrente nicht mehr der höhere Freibetrag West von 725,21 Euro, sondern der geringere Freibetrag Ost von 643,37 Euro. Denn auf die Hinterbliebenenrenten wird jedes Einkommen angerechnet, das den Freibetrag übersteigt. Die Folge: Beim Umzug in den Osten, sinkt die Hinterbliebenenrente.
Wissenschaftler: Ost-West-Unterscheidung nicht mehr zeitgemäß
Nach offizieller Begründung sind die Lebenshaltungskosten im Osten geringer. Für den Dr. Jan Goebel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung ist dieser Erklärungsversuch aber nicht mehr zeitgemäß. Er meint: "Ob das die richtige regionale Abgrenzung ist, 23 Jahre nach der Wiedervereinigung, ist zu bezweifeln. Entweder sollte man einen einheitlichen Wert zugrunde legen oder man müsste tiefer gliedern." Denn inzwischen kann man auch in einigen Orten im Osten mehr Miete zahlen als im Westen.
Keine Gesetzesänderung in Sicht
Eine Gesetzesänderung für einen einheitlichen Freibetrag könnte diese Renten-Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen. Doch dafür gibt es aus der Politik keine Zeichen. Eine Angleichung der Freibeträge könnte auch über die Angleichung der Löhne in Ost und West erfolgen, nach denen sich die Freibeträge richten. Doch auch die Angleichung stagniert im Moment. Fazit: Die Unterschiede werden noch lange bleiben. Wer eine höhere Witwenrente haben will, sollte darum lieber von Ost nach West ziehen.

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