Umschau | 14.08.2012 | 20:15 Uhr : EU-Recht bringt Rettungsdienst-Mitarbeiter in Not
Die Beschäftigten im Rettungsdienst haben eine verantwortungsvolle Aufgabe. Das sollte angemessen entlohnt werden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Wegen der EU-Richtlinie zum Vergaberecht sollen die Dienste nämlich regelmäßig von den Landratsämtern und Kreisfreien Städten ausgeschrieben und an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Die Folge ist ein Preiskampf, der zu Lasten der Rettungsdienst-Mitarbeiter geht, denn ihnen drohen drastische Lohneinbußen.
Mindestens 1.100 Rettungssanitätern und -assistenten in Mitteldeutschland drohen in den nächsten Jahren Kündigungen oder Lohneinbußen. Das ergaben Recherchen der "Umschau". Die Ursache für die drohende Kündungswelle liegt in der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG, die auch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betrifft. Danach müssen Landkreise und kreisfreie Städte auch Rettungsdienstleistungen regelmäßig ausschreiben. Nach MDR-Recherchen planen 13 Landkreise und kreisfreie Städte die Ausschreibungen des Rettungsdienstes bis 2016 oder haben damit schon begonnen. Auf die Umfrage bei den 47 Landkreisen und kreisfreien Städten machten 28 Angaben zu den Ausschreibungen.
Gewerkschafter sieht drohendes Lohndumping
Der zuständige ver.di-Landesbezirksleiter Thomas Voß befürchtet, dass der Wettbewerb mit Niedrigangeboten geführt wird, sodass die bisherigen Rettungsdienste die neuen Verträge nicht bekommen könnten und ihre Mitarbeiter entlassen müssen. Seine Erfahrung: "Dann läuft es so, wie schon aus anderen Branchen bekannt. Die Entlassenen bekommen Angebote von den Billiganbietern, zu schlechteren Konditionen zu arbeiten. Häufig sind es extra für den neuen Wettbewerb gegründete Billig-Tochtergesellschaften der bisherigen Rettungsdienstanbieter", so Voß. Das heißt, die Mitarbeiter machen die gleiche Arbeit, gegebenenfalls sogar beim alten Arbeitgeber, bekommen aber weniger Geld und möglicherweise Sozialleistungen. Auch Anwalt und Branchenkenner Bernd Spengler hat beobachtet, "dass die Rettungsdienste, gerade in den Neuen Bundesländern, mit neu gegründeten Tochtergesellschaften das Personal überführen, um noch günstiger anbieten zu können und damit die Ausschreibung zu gewinnen." Zusätzlich drängen private Anbieter auf den Markt.
Günstige Angebote zu Lasten der Arbeitnehmer
Die Auswirkungen dieses Wettbewerbs haben bereits die Rettungsassistenten vom Arbeitersamariterbund (ASB) in Halberstadt zu spüren bekommen. Allen wurde gekündigt und gleichzeitig jedem ein Änderungsvertrag angeboten. Sie dürfen, wenn sie wollen, bei der ASB-Tochter, der gemeinnützigen Gesellschaft für Rettungsdienst mbH, weiterarbeiten. Die neue Regelarbeitszeit soll 48 Stunden pro Woche betragen. Dafür gibt es mit beispielsweise 1.700 Euro brutto deutlich weniger Geld als beim ASB. Die ältesten Mitarbeiter hatten vorher bis zu 2.700 Euro. Die ASB-Rettungsassistenten haben Angst: "Manche haben noch einen Kredit aufs Haus. Aber wir müssen eben wettbewerbsfähig sein, wurde uns gesagt", erklärt einer der Betroffenen, der nicht namentlich genannt werden will. Schon jetzt lägen sie weit unter dem Tarif des öffentlichen Dienstes. Hinzu kämen viele unbezahlte Überstunden. Der ASB in Halberstadt wollte sich dazu nicht äußern.
Anwalt: Kommunen können Tariflohnniveau fordern
Dieses Beispiel ist für den Anwalt Bernd Spengler kein Einzelfall. Er hat zahlreiche Kündigungsschutzklagen von Rettungsassistenten auf dem Tisch. Er spricht von "Lohndumping". Aus seiner Sicht könnten die Landkreise und Kreisfreien Städte das verhindern. "Sie können festlegen: Eine gewisse Form der Tarifbindung muss sicher gestellt sein. Sie können auch festlegen: Ich will nur Anbieter, die mindestens Tariflohn zahlen", so Spengler.
Im Landkreis Harz, an dessen Ausschreibung sich der ASB Halberstadt beteiligt, sieht man das jedoch anders. In Bezug auf eine Festlegung einer Tariftreue bzw. einer Orientierung am Tarifvertrag erklärt der zuständige Mitarbeiter im Landratsamt, Michael Werner: "Sie können nicht alles fordern in einer Ausschreibung. Sie müssen dem Wettbewerb freien Lauf lassen." In den Landratsämtern hat man offenbar Angst vor juristischen Auseinandersetzungen mit den Wettbewerbern.
Notärzte befürchten sinkende Qualität
Die Notärzte, die unmittelbar mit den Rettungsdienstmitarbeitern zusammenarbeiten, befürchten, dass unter diesem Wettbewerb die Qualität des Rettungsdienstes leiden könnte. Dr. med. Michael Burgkhardt, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands, meint: "Wenn es nur noch um den günstigsten Preis geht, dann kann das zu Qualitätsverlusten beim Rettungsdienst führen."
Bundespolitik könnte Problem mittelfristig lösen
Eine mittelfristige Lösung zeichnet sich nun auf Bundesebene ab. Erst kürzlich hat der Deutsche Bundesrat einem Vorschlag zugestimmt, in dem gefordert wird, den Rettungsdienst in den Ausnahmekatalog der EU-Wettbewerbsrichtlinie aufzunehmen. Er sei schließlich keine Kurierdienstleistung, sondern "Kernaufgabe der Daseinsvorsorge." Damit würde der Zwang zur Ausschreibung wegfallen. Nach Meinung vieler Rettungsassistenten ist das naheliegend und gerecht. "Wir transportieren ja nicht irgendwelche Waren. Wir sind für die Erst- und Notfallversorgung zuständig. Bei uns im Kreis kommt noch hinzu, dass wir oft keinen Notarzt dabei haben und auf uns allein gestellt sind. Wir haben eine Verantwortung für uns, den Kollegen und den Patienten", sagt einer von ihnen. Der Beschluss des Bundesrates kommt für die meisten Beschäftigten im Rettungsdienst zu spät. Eine Gesetzesänderung könnte noch Jahre dauern. Doch in diesem Jahr, so wird befürchtet, könnte es bei den deutschen Rettungsdiensten zu einer Kündigungswelle kommen.
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