Umschau

Umschau | 06.03.2012 | 20:15 Uhr : Wie Behörden bei der Schadenhaftung mauern

Wenn ein Ast auf ein Auto kracht, bleibt der Autohalter meist auf seinen Kosten sitzen. Zumindest dann, wenn der Baum an einer öffentlichen Straße steht, wie ein Fall aus Mecklenburg Vorpommern zeigt.

Ein abgebrochener Ast einer Eiche versperrt eine Allee in Brandenburg.

Als Karin S. und Joachim S. mit dem Auto auf einer Allee in Mecklenburg unterwegs sind, kracht ihnen ein 2,5 Tonnen schwerer Ast auf ihren Wagen. Die beiden überleben. Wäre der Ast anders gefallen, hätten sie tot sein können. Am Auto entsteht ein Schaden von 4.000 Euro, den die Versicherung des zuständigen Straßenbauamtes nicht zahlen will. Sie teilt mit, dass sie sich nicht in der Haftung für diesen Unfall sieht. Da die beiden Unfallopfer keine Vollkaskoversicherung besitzen, bleiben sie auf ihrem Schaden sitzen.

Bleibt also nur der Streit mit der Behörde um Übernahme der Kosten. Matthias Schmitting vom ADAC kennt solche Fälle: "Egal, ob es Schlaglöcher sind oder abgebrochene Äste, man muss dem Straßenbauamt einen Fehler nachweisen. Haben die Behörden ihre Sorgfaltspflicht verletzt? Die kommen auch gerne mit dem Argument, es wäre höhere Gewalt." Glück habe man, wenn Windstärke 8 geherrscht habe, denn dann zahle die Teilkaskoversicherung des Autohalters. Bei Windstärken darunter müsse man der Behörde eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht nachweisen. Und das sei schwierig.

Auch das zuständige Ministerium zieht sich auf diesen Standpunkt zurück. In einem Schreiben heißt es: "Das Land Mecklenburg-Vorpommern haftet gegenüber einem Fahrzeughalter nur in Ausnahmenfällen, und zwar dann, wenn nachweislich eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt." In diesem Fall läge angeblich keine vor.

Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung kontrollieren regelmäßig den Zustand aller Bäume, die an den Alleen stehen. Jährlich sind das 240.000 Exemplare. Jedes Jahr kommt es zu etwa zehn Unfällen mit herabstürzenden Ästen. Doch Fehler konnten dem Land in kaum einem der Fälle nachgewiesen werden. Schadenersatzzahlungen sind – wie auch in anderen Bundesländern – sehr selten. Keine guten Aussichten für die Betroffenen in diesem Fall.

Ein Gutachten bringt die Wende

Doch der Baumgutachter Dr. Neidhardt Krauß bringt die Wende in diesem Streit. Er erstellt im Auftrag der Behörde ein Gutachten für diesen Fall. Deshalb darf er sich dazu nicht konkret äußern. Doch er schildert das grundsätzliche Problem: "Bei den Bäumen sind es die Pilze, die von dem Holz der Bäume leben und sie auffressen, dafür sorgen, dass Bäume auch hohl werden, ohne dass man es von außen sieht."

Durch das Gutachten von Dr. Krauß will die Behörde eigentlich entlastet werden. Im Ergebnis steht jedoch die Einschätzung: Der Schaden am Baum hätte vorher entdeckt werden müssen. "Diese bei der Regelkontrolle vom Boden aus sichtbaren Defekte und Mängel wären Veranlassung genug gewesen, an dem Baum Nummer 43 eine eingehende Untersuchung zur aktuellen Verkehrssicherheit in Auftrag zu geben", heißt es im Gutachten. Das wurde aber offenbar nicht gemacht. Inzwischen sind alle schadhaften Bäume dort gefällt.

Ganz schuldlos scheinen die Behörden also nicht zu sein. Im Verlauf der Recherchen signalisiert das Ministerium schließlich Entgegenkommen. Eine gute Nachricht für die beiden Betroffenen. Die Allianz-Versicherung zahlt nun den gesamten Schaden -  jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie es heißt.

Zuletzt aktualisiert: 06. März 2012, 19:00 Uhr

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