Umschau

Umschau | 20.09.2011 | 20:15 Uhr : Trügerische Sicherheit mit Sicherungsschein

Im Herbst 2010 startet das Kreuzfahrtschiff "MS Delphin" mit 400 Passagieren in Nizza zu einer Reise durch das Mittelmeer bis zum Schwarzen Meer. Die Kreuzfahrt-Pauschalreise kostet für zwei Personen rund 7.000 Euro. Das Schiff fährt nur wenige Kilometer und stoppt dann unplanmäßig. Als Grund benennt die Besatzung zu diesem Zeitpunkt eine defekte Ölpumpe. Es sollen Ersatzteile eingeflogen werden. Doch auch am nächsten Tag geht es nicht weiter. Die Reise wird abgebrochen. Alle Passagiere müssen von Bord. Ihnen wird vom Personal zugesichert, dass sie die entstandenen Kosten erstattet bekommen. Zwei Wochen nach dem Reiseabbruch meldet der Reiseveranstalter Insolvenz an. Ein Schock für die Passagiere. Aber zum Glück haben sie ja einen Reisesicherungsschein.

Reisegäste müssen Pleite des Veranstalters beweisen

Kreuzfahrtschiff
Wenn die Kreuzfahrt abgebrochen werden muss, sollten Versicherungen eigentlich zahlen. Doch das passiert oft nicht.

Der Sicherungsschein ist bei Pauschalreisen vorgeschrieben und im Preis enthalten. Er sorgt dafür, dass der Reisende sein Geld zurückbekommt, falls der Veranstalter pleite geht. Den Sicherungsschein für "MS Delphin"-Reise hatte die Zürich-Versicherung ausgestellt. Doch die will nicht zahlen. Die Versicherung argumentiert, dass die Reise wegen des Motorschadens abgebrochen worden sei und nicht wegen der Insolvenz. Auf Nachfrage der "Umschau" will die Versicherung keine Stellung nehmen. Reiserechts-Experte Holger Hopperdietzel kennt solche Fälle und weiß, das es für die geschädigten Kunden schwierig ist, Ansprüche aus dem Sicherungsschein in der Praxis durchzusetzen. Der Grund: Sie müssen der Versicherung nachweisen, dass der Grund für den Reiseabbruch die Insolvenz ist.

Anwalt kämpft für Kreuzfahrt-Geschädigte

Im Fall der "MS Delphin" hat Rechtsanwalt Joachim Titz für einige Passagiere den Kampf gegen die Versicherung aufgenommen. Aus seiner Sicht sprechen die Fakten gegen die Versicherung: Er hatte herausgefunden, dass nur wenige Tage vor Beginn der Kreuzfahrt ein französisches Gericht angeordnet hatte, die "MS Delphin" zu beschlagnahmen. Der Grund dafür waren Schulden in Millionenhöhe. Auch der Insolvenzverwalter bestätigt in seinem Gutachten, dass die Firma schon lange vor Abbruch der Reise hoch verschuldet war. Zudem hat der Anwalt den Eindruck, dass die Leitung der Reederei ihren Mitarbeitern vor Ort die Anweisungen gegeben haben, den Passagieren nicht unbedingt reinen Wein einzuschenken. So kommt er zu der Auffassung: "Zum Zeitpunkt des Reiseabbruchs war die Firma zahlungsunfähig. Und aufgrund dessen ist die Versicherung verpflichtet, den Schaden, der ja nicht ganz unbeträchtlich ist, zu bezahlen." Die "Zürich" sieht das jedoch anders. Sie will es jetzt auf einen Prozess ankommen lassen.

Versicherungen verdienen am Sicherungsschein

Für die Versicherungsunternehmen sind Sicherungsscheine ein gutes Geschäft: 35 Millionen Pauschalreisen werden jedes Jahr verkauft. Jedes Mal muss der Sicherungsschein dabei sein, so will es das Gesetz. Das heißt, die Versicherer kassieren auf der einen Seite viele Beiträge. Auf der andere Seite sind die Ausgaben überschaubar: Nach Auskunft eines großen Versicherers, der nicht genannt werden möchte, war 2011 bislang nur eine Insolvenz zu regulieren. 2010 betrug der Schaden sogar weniger als 3.000 Euro. Und wenn es doch zur Pleite kommt, berufen sich manche Versicherer aufs Kleingedruckte, um nicht zahlen zu müssen.

Zuletzt aktualisiert: 21. September 2011, 10:43 Uhr

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