Umschau

Umschau | 06.12.2011 | 20:15 Uhr : Experten kritisieren Fehler bei Verkehrsüberwachung

Abstandsmessungen im Straßenverkehr sind häufig fehlerhaft, zeigen Auswertungen von Experten. Manche Autofahrer bekommen deshalb zu Unrecht eine Strafe. Wer zu seinem Recht kommen will, muss aber erst mal in Anwalt und Gutachter investieren.

Bei der Jagd nach Dränglern auf der Autobahn werden auch Unschuldige bestraft. Ein Drittel der Video-Abstandsmessungen sind fehlerhaft und sieben Prozent definitiv falsch. Das ergab die Auswertung von fast 900 Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide in Abstandsmessungsverfahren, die der ehemalige Polizist und Verkehrsrechtsgutachter Hans-Peter Grün durchgeführt hat. Den Experten wundert das nicht: "Wenn ich in mehreren Stunden halt 500 Vorgänge zu bewältigen habe, dann ist der Fehler vorprogrammiert."

Gutachter klärt Streitfall

Auch Gerald E. wurde Drängelei auf der Autobahn vorgeworfen. Das sollte mit einem Bußgeld über 170 Euro und zwei Punkte bestraft werden. Doch der Kraftfahrer fühlte sich unschuldig. Er ging zu einem Anwalt. Der legte Widerspruch ein. "Die Behörde müsste jetzt von sich eigentlich mal hingehen und sagen: Warum legt der Widerspruch ein, irgendetwas ist vielleicht nicht in Ordnung", meint Verkehrsgutachter Grün. Aber die Behörde reagiert auch in diesem Fall nur mit einem Standardschreiben. Darin wurde das Handeln der Polizei verteidigt. Zur Klärung des Vorwurfs schaut sich Gutachter Grün den Fall an. Den gibt es auf Video. Der Experte erkennt, dass der Pkw vor Gerald E. die Messstelle der Polizei erblickt, abbremst und so der Abstand zum Wagen von Gerald E. kleiner wird. So hat er nicht gedrängelt, sondern der Vordermann ihn ausgebremst. Die Behörde gibt dem Widerspruch statt.

Recht muss man sich leisten können

Um sein Recht zu bekommen, musste Gerald E. mehrere hundert Euro zahlen. Er hat zu seinem Glück eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, die die Kosten übernommen hat. Wer keine hat, muss entscheiden, ob er sich mit den Behörden anlegt. Läuft es schlecht, sind die Ausgaben für Anwalt und Gutachter umsonst. Zudem muss der Betroffene die Strafe zahlen. Dass das Kostenrisiko bei solchen Fällen allein beim Autofahrer liegt, kritisiert auch Elke Hübner vom ADAC: "Es ist immer die Frage des Geldbeutels, in wieweit die Rechtsmittel auch greifen. Und in wieweit die Möglichkeit besteht, mit einem Gutachten zu beweisen, dass da Messfehler vorliegen."

Zuletzt aktualisiert: 06. Dezember 2011, 18:17 Uhr

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