Umschau | 26.07.2011 | 20:15 Uhr : Luft in Kosmetikverpackungen
Wie groß darf eine Verpackung sein? Einige Kosmetikhersteller scheinen darauf nur eine Antwort zu kennen: so groß wie möglich. Denn Kosmetikschachteln sind oft viel größer als das Produkt. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Eine große Verpackung lässt viel Inhalt vermuten. Bei Kosmetikprodukten befindet sich neben dem Produkt allerdings nicht selten auch noch etwas anderes darin: jede Menge Luft. Was Verbraucher auf den ersten Blick nicht erkennen können, hat die "Umschau" jetzt zusammen mit Peter Schropp vom Eichamt Fellbach mit Röntgenaufnahmen sichtbar gemacht.
Kosmetik und viel Luft
Beim Durchleuchten der Waren wurde Erstaunliches zu Tage befördert. Da steckte etwa in einer großen Schachtel nur ein kleiner Flakon. Oder eine einzelne Tube befand sich in einer Verpackung, die so groß war, dass locker zwei Tuben hineingepasst hätten - und selbst die Tube war noch nicht einmal ganz voll. Eichämter kritisieren immer wieder solche übertriebenen Verpackungen:
Verbraucher können den Schummel beim Kauf oft nicht aufdecken, da im Supermarkt die meisten Produkte nicht geöffnet werden dürfen. Auch durch Schütteln lassen sich oft keine Rückschlüsse auf den Inhalt ziehen, weil viele Verpackungen raffiniert konstruiert sind, wie Peter Kropp anhand der Verpackung eines Kosmetiktiegels demonstriert:
Wie groß darf eine Verpackung sein?
Laut Eichgesetz darf eine Verpackung nicht zu viel Inhalt vortäuschen, sonst ist es eine Mogelpackung. Eine DIN-Norm gibt die Maße vor. Danach ist zum Beispiel die Verpackung für eine kleine Nivea-Tube 127 Prozent zu groß. Auf Anfrage rechtfertigt sich der Hersteller Beiersdorf mit der Begründung, die Tuben oder Dosen selbst seien "zu klein, um alle wichtigen Daten und Fakten darauf abzudrucken. Daher verwenden wir entsprechend gestaltete und dimensionierte Schachteln, deren Größen allerdings manchmal größer ausfallen können, als das Produkt in Wirklichkeit ist."
Henkel lenkt ein
Auch eine Tube des Antifalten-Mittels "Diadermine" von Henkel ist deutlich überdimensioniert. Doch hier verspricht der Hersteller Besserung: "Aufgrund vereinzelter kritischer Anfragen von Verbrauchern ... haben wir uns bereits entschieden, die Faltschachtel zu optimieren, sodass das Produkt ab der nächsten Produktion in einer volumenreduzierten Verpackungsform angeboten werden wird."
Es geht also auch anders.
Von den Kunden bestärkt?
Ein Karton von Bogner, in dem sich neben einem Eau de Toilette und einem Duschgel für den Mann noch ein Prospekt und viel Einwickelpapier befinden, ist Peter Schropp zufolge sogar 309 Prozent zu groß. Doch bei Bogner ist man sich keiner Schuld bewusst. Stattdessen wird behauptet, man handele nach Verordnung, und noch ein weiterer Grund wird angeführt: "Die positive Rückmeldung unserer Kunden bestärkt uns in unserem Konzept." Für Peter Schropp dagegen bleibt der Karton eine klare Mogelpackung. Ist der Hersteller nicht einsichtig, wird der Eichbeamte ein Verfahren einleiten. Dann drohen Ordnungsgelder bis zu 10.000 Euro.
Fast 500 Prozent zu groß
Die größte Luftnummer aber entdecken wir bei Dolce & Gabbana. Unterm großen Deckel befinden sich um eine Tube und einen Flakon stolze 491 Prozent zuviel Verpackung. Verbraucherschützer wollen so etwas aus den Geschäften verbannen.
Fazit: Ohne Röntgenblick landet beim Kosmetik-Kauf viel Luft im Einkaufswagen.
