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Umschau | 12.07.2011 | 20:15 Uhr : Hinhaltetaktik: Wenn die Versicherung nicht zahlt

Wenn es in einem Betrieb brennt, steht unter Umständen die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel - auch wenn es versichert ist. Denn nicht immer zahlen Versicherungsunternehmen die Schadensumme aus.

Einsatzkraefte der Feuerwehr loeschen einen Brand in einer Holzhandlung.

Zwei Tage vor Weihnachten steht eine Möbeltischlerei in Pennewitz bei Ilmenau in Flammen. Das Feuer zerstört alle Maschinen und das gesamte Inventar, der Schaden beträgt zwei Millionen Euro. "Das Ziel war eigentlich, dass wir alles wieder aufbauen. Die Arbeitsplätze sollten ja auch erhalten werden", erzählt der Besitzer der Tischlerei, Wolfgang W. Doch bisher hat er von der Versicherung noch keinen Cent gesehen und fürchtet um seine Existenz - und mit ihm 21 Mitarbeiter der Tischlerei.

Ohne Schadenersatz droht die Insolvenz

Vorübergehend muss sich das Unternehmen in einem benachbarten Möbelwerk einmieten, um seine Aufträge erfüllen zu können. Zu den alten Krediten und den aus dem Feuer entstandenen Schäden muss Wolfgang W. nun noch Mietkosten zahlen. Ohne das Geld der Versicherung ist der Fortbestand der Tischlerei stark gefährdet.

Dabei hat Tischler Wolfgang W. eine Immobilien- und eine Inhaltsversicherung abgeschlossen. Laut Vertrag müsste er gleich nach dem Schadensfall einen Vorschuss erhalten, um die dringendsten Kosten zu begleichen. Sein Rechtsanwalt Christian Jacob sagt: "Wir haben einen Vorschuss von 500.000 Euro geltend gemacht, um das Überleben der Firma und ihrer Mitarbeiter zu sichern." Doch der Versicherer rührt sich nicht.

Zahlung absichtlich verzögert?

Zunächst begründet das Versicherungsunternehmen dies mit den laufenden Ermittlungen zur Brandursache. Doch die Staatsanwaltschaft Erfurt weist daraufhin, dass gegen den geschädigten Tischler kein Verdacht auf Brandstiftung vorliege, sodass nicht direkt gegen ihn ermittelt werde. Auch als die Staatsanwaltschaft die Akte im Mai 2011 schließt, zahlt die Versicherung nicht.

Auf Anfrage erklärt der Versicherer, dass noch Unterlagen fehlten und einige Fragen offen seien. Doch der Unternehmer Wolfgang W. hat einen anderen Verdacht: Wenn die Firma weiterhin bestehen bleibt, muss der Versicherer den Neuwert der beschädigten Objekte auszahlen. Geht die Tischlerei aber in Insolvenz, muss die Versicherung nur noch den wesentlich geringeren Zeitwert ersetzen. "Die warten darauf, dass hier Konkurs angemeldet wird. Die Arbeitsplätze interessieren die Versicherung nicht – nur dass sie nicht so viel Geld zahlen muss", befürchtet Wolfgang W.

Schicksal für den Mittelständler offen

Bisher sind alle Verhandlungen mit dem Versicherer ohne Erfolg geblieben. Der Gerichtsweg würde für die Tischlerei zu lange dauern. Ein Prozess würde voraussichtlich zwei bis zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen - innerhalb dieser Zeit wäre die Insolvenz für die Tischlerei bereits Tatsache.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2011, 17:19 Uhr

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