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Umschau | 10.07.2012 | 20:15 Uhr : Amateur-Detektive machen sich mit Videoüberwachung strafbar

Die Verfolgung von Straftaten ist eigentlich Sache der Polizei. Wenn die wegen Überlastung und Geringfügigkeit des Delikts erst später oder gar nicht ermittelt, werden die Geschädigten selbst tätig. Doch dabei ist nicht alles erlaubt.

Videoüberwachung

Marcel W. hat ein Computer-Geschäft in Erfurt. Zum Schutz vor Dieben hat er in seinem Laden Videokameras installiert. Eine ist auch auf den Gehweg vor dem Laden gerichtet. Dort zeichnete sie den Diebstahl eines Fahrrades auf. Das Video stellte der Kaufmann auf die Internet-Plattform "YouTube", worauf sich der Täter selbst stellte. Er wurde wegen schweren Diebstahls rechtskräftig verurteilt. Doch die Onlinefahndung hatte nicht nur dieses Resultat, sondern wirkte sich auch vorteilhaft auf den Täter aus. "Das Amtsgericht hat in der Verurteilung ausgeführt, dass die Prangerwirkung, die durch die mediale Veröffentlichung stattgefunden hatte, strafmildernd zu werten ist", erklärt der Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen.

Videoüberwachung öffentlicher Räume ist verboten

Während der Fahrraddieb mildernde Umstände geltend machen konnte, bekam der Computerhändler Marcel W. Probleme mit der Justiz. Die Datenschutzbehörde meldete sich und verhängte ein Bußgeld von 150 Euro. In der Begründung dafür heißt es: "Die von Ihnen durchgeführte Videoüberwachung beschränkte sich nicht nur auf Ihr Privatgrundstück, sondern auch auf den angrenzenden Gehweg und den öffentlichen Straßenraum." Der Geschäftsinhaber hat seine Lehren daraus gezogen. Er filmt nur noch in seinen Geschäftsräumen. So konnte er Diebe filmen, die in seinem Hausflur Computergehäuse klauten. Auch dieses Video landete wieder im Internet und brachte Namen und Adresse. Er zeigte die Personen bei der Polizei an.

Veröffentlichung von Fahndungsfotos nur bei schweren Straftaten

Aber nicht nur das Filmen des öffentlichen Raumes ist verboten, auch das Veröffentlichen der Bilder im Internet ist nicht erlaubt. Selbst für die Fahndung durch die Polizei müssen hohe juristische Hürden genommen werden. "Es muss eine Tat von erheblicher Bedeutung vorliegen. Die Aufklärung der Tat muss ansonsten erschwert sein. Darüber hinaus gibt es einen Richtervorbehalt. Das heißt, es muss ein Richter entscheiden", beschreibt Staatsanwalt Grünseisen die rechtliche Situation.

Polizei testet Internetfahndung erfolgreich

Facebook-Auftritt der Polizei Hannover
Facebook-Auftritt der Polizei Hannover

Doch die Ermittlungsbehörden stehen der Fahndung im Internet nicht generell negativ gegenüber. Die Polizei in Hannover hat damit angefangen und war erfolgreich. "Wir haben eine Zwölfjährige über Facebook gesucht, die vermisst wurde. Eine Zugbegleiterin hat das Mädchen erkannt und gemeldet", beschreibt Dirk Hallmann aus dem Innenministerium Niedersachsen den Erfolg. So konnte die Polizei den Fall innerhalb kürzester Zeit lösen. Die Polizei nutzt die Multiplikationsfunktion bei Facebook. Wer eine Meldung sieht und sie gut findet, kann sie mit einem Klick all seinen Facebook-Freunden schicken. Das funktioniert wie bei einem Schneeballsystem und sorgt für eine breite Streuung des Fahndungsaufrufes in kürzester Zeit. Bis jetzt konnte die Polizei schon acht größere Straftaten über ihre Facebook-Fahndung aufklären.

Britische Ladendiebe sind "Freiwild"

In Großbritannien geht man mit dem Thema Datenschutz von Dieben ganz anders um. Ein Londoner Supermarkt hat beispielsweise 16 Überwachungskameras. Deren Bilder werden im Internet gezeigt. Internetnutzer können sich als Detektive betätigen. Dafür werden sie vom Portalbetreiber für jeden angezeigten Diebstahl belohnt. Eine Rentnerin bekam so beispielsweise für 24 überführte Diebe 370 Euro. Nach Meinung der betrieblichen Datenschutz-Beauftragten für Nordrhein-Westfalen, Birgit Weck-Boeckh, ist das in Deutschland nicht vorstellbar. "Das wäre in jedem Falle unzulässig. Und wir haben, denke ich, in Deutschland auch ein anderes Datenschutz-Selbstverständnis", so die Datenschützerin.

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Grauzone: Tätersuche auf eigene Faust

Manche Ladenbesitzer, die bestohlen werden, wollen sich mit Videoüberwachung schützen. Vielleicht können sie so die Täter ausfindig machen - aber das ist nicht immer erlaubt.

10.07.2012, 20:15 Uhr | 08:03 min

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Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2012, 21:35 Uhr

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