Umschau | 21.02.2012 | 20:15 Uhr : Lohndumping mit Werkverträgen
Seit 2011 müssen Leiharbeitern Mindestlöhne gezahlt werden. Hat das in den Unternehmen zu einer gerechteren Lohnpolitik geführt. Keineswegs! Im Gegenteil: Mit Werkverträgen werden die Niedriglöhne weiter gedrückt.
Früher war die Arbeitswelt recht überschaubar. Wer in Lohn und Brot stand und nicht selbstständig war, hatte eine feste Anstellung. "Gutes Geld für gute Arbeit", hieß es damals. Zwar gibt es die klassische Festanstellung auch heute, doch haben sich daneben weitere Beschäftigungsformen entwickelt. Sie dienen oftmals dazu, die Kosten eines Unternehmens zu senken. Leiharbeit ist eine solche Form der Beschäftigung. Das war lange vor allem für das Unternehmen und die Leihfirma lukrativ. Der Leiharbeiter selbst bekam dagegen weniger Geld als ein Festangestellter, der die gleiche Tätigkeit verrichtete, und war auch sozial schlechter abgesichert. Das führte in manchen Betrieben dazu, dass ganze Teile der Belegschaft durch billigere Leiharbeiter ersetzt wurden.
Doch seit 2011 gelten auch für Leiharbeiter Mindestlöhne. "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", heißt es jetzt. Geht es Fremdarbeitern deswegen besser? Keineswegs! In vielen Unternehmen werden mittlerweile Arbeiter mit sogenannten Werkverträgen eingesetzt. Und die werden noch schlechter bezahlt. Beim BMW-Werk in Leipzig zum Beispiel verdienen sie nach Angaben der IG Metall im Monat bis zu 1.000 Euro weniger als ein Festangestellter, der die gleichen Tätigkeiten ausführt.
Unerfüllbare Bedingungen
Auch im Einzelhandel kommen immer häufiger Werkverträge zum Einsatz. Heinz K. etwa arbeitet in der Filiale einer Supermarktkette als Regalauffüller. Er ist hier aber nicht festangestellt, sondern arbeitet im Auftrag einer Dienstleistungsfirma, die von der Supermarktkette beauftragt wurde. Wenn seine Schicht zu Ende ist, erledigen festangestellte Mitarbeiter, die nach Tarif bezahlt werden, seine Arbeit. Der Stundenlohn von Heinz K. liegt laut Arbeitsvertrag zwar bei 6,40 Euro, doch der war an Vorgaben gebunden:
Dies wird sogar in einem Beiblatt zu seinem Arbeitsvertrag beschrieben: "Sollzeiten sind Zeiten, die ein Einzelner … zur Erledigung einer bestimmten Arbeitsmenge zur Verfügung hat. Diese Sollzeiten gelten dann für den Einzelnen als Grundlage der Berechnung der Arbeitszeit und der Lohnabrechnung." Das hat zur Folge, dass der tatsächliche Stundenlohn von Heinz K. im Durchschnitt gerade mal 2,70 Euro beträgt.
Sach- statt Personalkosten
Bei Leiharbeit werden Arbeiter von einer anderen Firma ausgeliehen und von der ausleihenden Firma bezahlt. Bei Werksverträgen ist es anders. Hierbei lagert ein Unternehmen ganze Arbeitsschritte aus und vergibt sie an ein externes Unternehmen. Dieses schickt dann seine Arbeiter und bezahlt sie zu seinen Bedingungen. Obendrein fallen die Ausgaben für Werkarbeiter für die beauftragende Firma nicht mehr unter Personalkosten. Sie werden vielmehr als Sachkosten geführt.
Im Einzelhandel und im Reinigungsgewerbe gehören Werkverträge schon länger zum Alltag. Doch seit der Einführung von Mindestlöhnen für Leiharbeiter greift diese Masche jetzt sprunghaft auf andere Branchen über.
Widerstand von Staat und Gewerkschaften
Gewerkschafter wehren sich gegen diese Form des Lohndumpings. Sie wollen die Bedingungen der Arbeiter verbessern und fordern eine gerechtere Bezahlung. Doch auch der Staat geht zunehmend dagegen vor. So führt der Zoll immer häufiger Razzien in Einzelhandelsunternehmen durch. Allerdings geht es dabei nicht vordergründig darum, ausgebeuteten Arbeitnehmern wie Harald W. zu helfen, sondern um entgangene Sozialversicherungsbeiträge. Denn auch der Staat macht Verluste, wenn Löhne gedrückt werden.
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