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Umschau | 04.09.2012 | 20:15 Uhr : Doppelt zahlen für die eigene Wohnung

Wer eine Wohnung kauft und bezahlt, sollte aus dem Schneider sein. Doch es geht auch anders. Zwei Wohnungseigentümer mussten einen großen Teil des Kaufpreises doppelt aufbringen, weil sich Bank und Baufirma streiten.

Taschenrechner und Vertrag

Ein Rentnerehepaar hatte 2009 für knapp 150.000 Euro eine Eigentumswohnung gekauft und komplett bezahlt. Trotzdem forderte eine Bank noch einmal mehr als 80.000 Euro nach. Der Fall ging vor Gericht. Da eine Zwangsversteigerung drohte, stimmten die Bauherren einem Vergleichsangebot der Bank zu und zahlten zum Kaufpreis weitere rund 42.000 Euro. Da die finanziert werden müssen, erhöhe sich der Betrag durch die Zinsen auf rund 70.000 Euro, so die Schätzungen des betroffenen Rentnerehepaars. Ebenso wie diesem erging es einem anderen Paar im selben Wohnhaus. Auch von ihm forderte die Bank zusätzlich rund 30.000 Euro.

Bauherren folgen gutgläubig Zahlungsanweisung

Im Jahr 2009 kauften beide Paare ihre jeweilige Wohnung von einer Bauträgerfirma. Die verschickte die ersten Rechnungen. Das Rentnerpaar überwies das Geld auf ein Geschäftskonto des Bauträgers bei der Bank A. Der Rentner erinnert sich: "Wir haben das als eine selbstverständliche Geschäftsgepflogenheit betrachtet. Wenn es einen Kopfbogen gibt, eine Bank angegeben ist, dass man dann auf dieses Konto dort überweist." Doch das Rentnerpaar kannte zu diesem Zeitpunkt nicht alle Zusammenhänge.

Bauträger stand der Kaufpreis nicht uneingeschränkt zu

Die Baufirma, der Verkäufer der Wohnung, hatte deren Bau über einen Kredit bei der Bank B finanziert. Dafür gab es ein Baufinanzierungskonto. Die Bank hatte sich die Kaufpreiszahlung abtreten lassen. Damit steht Bank B der Kaufpreis zu. Da die Bank den Kreditvertrag mit der Baufirma geschlossen hatte, hielt sie sich an die Baufirma, um ihr Geld zu bekommen. Nachdem die jedoch Pleite gegangen war, forderte Bank B die fällige Summe von den Wohnungseigentümern. Doch die hatten den Kaufpreis ein Jahr zuvor bereits auf das Geschäftskonto des Bauträgers bei Bank A überwiesen.

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Wenn die eigenen vier Wände in den Bankrott führen

Zwei Wohnungseigentümer mussten einen großen Teil des Kaufpreises doppelt aufbringen, weil sich Bank und Baufirma streiten. Wie das möglich ist? Sehen Sie selbst!

04.09.2012, 20:15 Uhr | 06:56 min

Jurist: Unerfahrenheit der Bauherren führt zu Fehlern

Der Rechtsanwalt Wendelin Monz vom Bauherren-Schutzbund hat sich die beiden Fälle angesehen. Aus seiner Sicht könnten die Forderungen der Bank berechtigt sein. Im Kaufvertrag heißt es nämlich: "Der Kaufpreis ist ausschließlich auf ein noch anzugebendes Baukonto des Verkäufers, vorrangig an die Bank, die die Bürgschaft oder Pfandfreigabe erteilt, zu bezahlen. Alle Ansprüche des Verkäufers werden dementsprechend an diese Bank abgetreten." Aus dem Kaufvertrag gehe sehr eindeutig hervor, dass die Forderung abgetreten sei. Die Wohnungskäufer hätten eine Zahlungsaufforderung des Bauträgers schlichtweg ignorieren müssen. "Das wird aber der private Bauherr im Zweifelsfall nicht tun. Er sieht nur das Aufforderungsschreiben. Er weiß, der Bauzustand ist erreicht und denkt, er muss jetzt zahlen. Er kann das letztlich nicht wirklich bewerten", so der Anwalt.

Bauherren ohne Chance im Streit zwischen Bank und Baufirma

Bleibt die Frage, warum der Bauträger das Geld auf sein Geschäftskonto und nicht auf das Baufinanzierungskonto überweisen ließ. Die Verantwortlichen der insolventen Baufirma wollen sich aktuell zu den Fällen nicht äußern. Im Juli erklärte die Geschäftsführerin der "Umschau", dass im Fall des Rentnerehepaares der gesamte Kaufpreis bei Bank B angekommen sei, die jetzt die Nachforderungen stellte. Die Bank widerspricht jedoch: "Die Aussage, der Kaufpreis sei vollumfänglich zu uns gelangt, ist falsch.", heißt es in einer Erklärung. Damit steht Aussage gegen Aussage. Den Beweis, dass der Kaufpreis bei Bank B gelandet ist, können die betroffenen Wohnungseigentümer aus Sicht von Rechtsanwalt Monz nicht erbringen. Die Wohnungseigentümer haben resigniert.

Insolvente Bauunternehmer mit neuer Firma weiter im Geschäft

Die Verantwortlichen der insolventen Baufirma machen unterdessen weiter. Sie haben ein neues Unternehmen gegründet. Und wieder geht es um den Verkauf von Immobilien. Die Geschäftsführerin der insolventen Baufirma ist in der neuen Firma als Angestellte tätig. Gegen sie ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Der Mann, der in der insolventen Firma die Kaufverträge mit den beiden Bauherren ausgehandelt hatte, ist der Geschäftsführer des neuen Unternehmens. Es ist bekannt, dass er vor fünf Jahren schon einmal eine Firma in die Pleite führte. Deshalb war er bei der insolventen Baufirma nur Bevollmächtigter.

Zuletzt aktualisiert: 04. September 2012, 21:17 Uhr

1. Hannelore Franz:
Soviel zum Thema Rechtsstaat. Wieso sind eigentlich die Wohnungseigentümer dafür verantwortlich, dass das Geld entsprechend weitergeleitet wird, wenn der Abschlag nachweislich bezahlt wurde? Bestraft man hier nicht die Falschen?
05.09.2012
10:05 Uhr

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