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Umschau | 09.10.2012 | 20:15 Uhr : Mangelhafter Schutz: Wie Täter Zeugen unter Druck setzen

Politiker fordern von den Bürgern Zivilcourage. Doch das braucht viel Mut, denn oft ist der Einsatz hoch, wie Studentin Lisa aus Sachsen-Anhalt erfahren musste. Sie leidet noch heute an den Folgen eines Körperverletzung.

Zeugenaussage beim LKA

2010 fahndete die Polizei in Sachsen-Anhalt nach zwei Tankstellenräubern. Studentin Lisa erkannte einen der beiden Täter, als das Band der Überwachungskamera in einer Fernsehsendung ausgestrahlt wurde und meldete sich bei der Polizei. Nach Aussage der Frau handelte es sich um einen Mann aus der benachbarten Kleinstadt. Wie sich herausstellt, ist der Mann bereits mehrfach vorbestraft, u. a. wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Waffegesetz.

Die Zeugin wird verprügelt

Ein Jahr später wurde die Zeugin von einem Unbekannten angerufen. Für den Fall, dass Lisa ihre Aussage nicht zurückzieht, drohte der Mann mit Gewalt. Einige Woche später erkannte der mutmaßliche Tankstellenräuber Lisa auf einer Disko und schlug sie. Der Fall wurde angezeigt.

Die Angst sitzt tief

Noch heute, ein Jahr danach, hat Lisa physische und psychische Schmerzen. Sie scheut die Öffentlichkeit. "Ich habe Angst, dass er mir zufällig begegnet, dass er wieder ausrastet und mich noch mal zusammenschlägt", sagt die Studentin. Hilfe bekommt Lisa jetzt vom Weißen Ring, einem Verein, der Opfer von Gewalt unterstützt.

Vertraulicher Umgang mit persönlichen Daten wird angezweifelt

Was Lisa besonders erschüttert, ist die Vermutung, dass die Polizei ihre Anzeige offenbar nicht vertraulich behandelt hatte. Aus Sicht der Beamten wurde jedoch kein Fehler gemacht. Jörg Methner von der Polizei erklärt: "Wenn der Zeuge zur Polizei kommt, muss er natürlich seine Personalien angeben. Das ist Vorschrift. Das steht in der Strafprozessordnung. Er kann natürlich den Antrag stellen, dass seine Personalien nicht festgehalten werden sollen. Darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft. Aber die Latte liegt sehr hoch, d. h. es muss Gefahr für Leib oder Leben bestehen."

Zeugin
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Wie vertraulich werden Zeugendaten behandelt?

Als die Polizei um Mithilfe bei der Aufklärung eines Benzindiebstahls bittet, meldet sich eine Studentin. Weil ihre Daten nicht geschützt sind, findet sie der mutmaßliche Täter ...

09.10.2012, 20:15 Uhr | 07:35 min

Das Verfahren wird eingestellt

Lisa hatte ihre Gesundheit eingesetzt, damit ein Raub aufgeklärt und ein mutmaßlicher Täter bestraft werden kann. Doch wie sich nun herausstellt, wahrscheinlich völlig umsonst. Von der zuständigen Staatsanwaltschaft Magdeburg war jetzt zu erfahren, dass das Verfahren gegen die bewaffneten Tankstellenräuber nach zweieinhalb Jahren  am 19. Juli 2012 "aus Mangel an Beweisen" eingestellt wurde. Lisas Rechtsanwalt René Böhme hält das für empörend.

Staatsanwaltschaft bezweifelt Zusammenhang zwischen beiden Taten

Und auch der Umgang mit dem Fall der schweren Körperverletzung gegen Lisa ist aus der Sicht von Rechtsanwalt Böhme "haarsträubend". Die Zuständigkeit lag bei der Staatsanwaltschaft Dessau. Eigentlich wollte die erreichen, dass beide Verfahren zusammen in Magdeburg verhandelt werden, weil "...vorliegendes Verfahren offensichtlich in Zusammenhang mit jenem Verfahren zu sehen sein dürfte." Doch die Magdeburger Staatsanwaltschaft lehnte ab: "...Es besteht lediglich die Vermutung, dass die Tat [...] im Zusammenhang mit dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Magdeburg steht." Für Lisas Rechtsanwalt René Böhmer ist das nicht nachvollziehbar. Es sei doch absolut offensichtlich, dass der mutmaßliche Täter seine Mandantin einschüchtern wollte und sich für die Anzeigenerstattung rächen wollte, so der Jurist.

Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2012, 21:13 Uhr

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