Umschau

Umschau extra | 05.07.2011 | 20:15 Uhr : Rückflug mit Hindernissen: Wenn der zollfreie Whiskey beschlagnahmt wird

Wer mit dem Flugzeug reist, kauft gerne das eine oder andere Stück zollfrei im Duty-free-Shop ein. Manche Sachen sind dort deutlich billiger als anderswo. Der Lieblings-Whiskey von Hans E. und seiner Frau zum Beispiel. Und so kauften sie auch nach dem Urlaub wieder zwei Flaschen. Getrunken haben sie die allerdings nicht.

Ein Schild auf einem Flughafen informiert darüber, welche Flüssigkeiten in welchen Mengen mitgenommen werden dürfen.

Hans E. und seine Frau sind auf dem Rückflug aus ihrem Türkei-Urlaub. Im Duty-free-Shop in Antalya kaufen sie wie jedes Jahr zwei Flaschen ihres Lieblings-Whiskeys. Der wird bestimmungsgemäß in Sicherheitstüten eingeschweißt. Nach vier Wochen Sonne und Strand wollen die beiden direkt nach Hamburg zurück fliegen. Im Hotel hatte ihnen ihr Reiseveranstalter Alltours mitgeteilt, dass es diesmal allerdings einen Zwischenstopp in Bremen geben werde.

Umschau | 05.07.2011 | 20:15 Uhr: Wenn der Whiskey am Flughafen bleiben muss

Ein Schild auf einem Flughafen informiert darüber, welche Flüssigkeiten in welchen Mengen mitgenommen werden dürfen. Eine türkische Sicherheitstüte liegt neben einer kleineren Schablone, die die am Flughafen zulässigen Tütenmaße vorgibt. Zwei Flaschen Whiskey in einer durchsichtigen Tüte.

Wenn der Whiskey am Flughafen bleiben muss [Bilder]


Kein Transitbereich - Whiskey weg

In Bremen gelandet, müssen die Passagiere aus der Türkei auschecken und durch die Pass- und Gepäckkontrolle. Das ist ungewöhnlich, denn normalerweise halten sich Passagiere während eines Zwischenstopps im Transitbereich auf. Der verbindet Ankunfts- und Abflugszone. Passagiere warten dort auf ihren Weiterflug und werden nicht noch einmal kontrolliert. Doch der Bremer Flughafen hat keinen Transitbereich. Und so müssen die Passagiere also ein- und später wieder auschecken. Beim erneuten Einchecken ziehen Beamte der Bundespolizei den Whiskey ein. Hans E. und seine Frau fühlen sich ungerecht behandelt und protestieren. Doch auch der Hinweis, dass die beiden eingeschweißten Flaschen schon von Antalya bis nach Bremen mitgeflogen seien, hilft nicht. Der Alkohol wird konfisziert.

"Als ehemaliger Zollbeamter habe ich extra alle Bestimmungen eingehalten. Jetzt will man mich für dumm verkaufen! Meine Frau bleibt normalerweise immer ruhig, aber die hätte den Beamten am liebsten den Whiskey um die Ohren gehauen!"

Hans E.

Wut im Bauch, Dienstaufsichtsbeschwerden und die Suche nach Schuldigen

Hans E. und seine Frau sind wütend. Sie fühlen sich ungerecht behandelt und wollen sich das nicht gefallen lassen und zumindest das Geld für den Whiskey zurück. Sie schreiben Dienstaufsichtsbeschwerden. Für den Rentner ist die ganze Sache ein bürokratischer Wahnsinn. Ein Vorwurf, den die Bundespolizei als zuständige Kontrollbehörde auf dem Flughafen, zurückweist. Dort heißt es, die Beamten hätten den Alkohol zu Recht eingezogen. Pro Person dürfe man seit 2006 nur 100 Milliliter Flüssigkeiten mit an Bord nehmen. Da helfe auch das Argument nicht, dass die zwei Liter Whiskey schon von Antalya nach Bremen im Flieger transportiert worden waren, sagt Holger Jureczko von der Bundespolizei.

"Sie kamen aus der Türkei und der Luftsicherheitsbeutel, der in der Türkei im Duty-free-Shop genommen wurde, erfüllt nicht den Standard, den die EU-Kommission fordert. Das ist hier das Problem. Die Reisenden haben den Sicherheitsbereich verlassen und deshalb gilt die 100-ml-Regelung. "

Holger Jureczko

Tüte ist also nicht gleich Tüte. Hätte der Whiskey-Käufer eine EU-Standard-Tüte gehabt, hätte es bei der Sicherheitskontrolle keine Probleme gegeben. Ein Hinweis vom Reiseveranstalter wäre da hilfreich gewesen, doch den gab es nicht. Nach Meinung des Alltours-Sprecher Stefan Suska ist das auch nicht notwendig: "Der Flugreisende selbst hat natürlich auch eine Pflicht zur Eigenverantwortung. Das heißt, wenn er private Einkäufe tätigt, dann muss er sich vor Reiseantritt erkundigen, wie er diese Gegenstände nach Hause bekommt."

Mit anderen Worten: Hans E. hätte also wissen müssen, dass die türkische Duty-free-Tüte nicht der EU-Norm entspricht und dass es in Bremen keinen Transitbereich gibt, so dass er mit seinem Whiskey nicht wieder einreisen darf. Diese Auskünfte ärgern Hans. E.: "Soll ich denn jetzt aus der Türkei beim Bundesluftfahrtamt anrufen und fragen, ob es einen Transitraum gibt? Das kann von keinem Reisenden verlangt werden, dafür ist der Reiseveranstalter zuständig."

Das sieht der führende ADAC-Rechtsexperte Klaus Heimgärtner ganz ähnlich und verweist darauf, dass auch den Reiseveranstalter hier eine Aufklärungspflicht trifft, die jedoch noch nicht gerichtlich festgestellt worden sei.

Pech übrigens für Hans E. und seine Frau, dass sie aus der Türkei kamen. Wären sie aus einem EU-Land eingereist, hätte sie ihren Whiskey unbehelligt trinken können.

In den vergangenen Monaten wurden von Seiten der EU-Kommission immer wieder Versuche unternommen, das Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck aufzuheben. Doch aufgrund fehlender Scannertechnik an allen Flughäfen wird das Verbot auch weiterhin bestehen bleiben.

Zuletzt aktualisiert: 05. Juli 2011, 18:40 Uhr

© 2012 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK