Umschau

Umschau |13.09.2011 | 20:15 Uhr : Zuschussrente: Wer damit rechnen kann

Schlecht bezahlte Jobs und viele Jahre Arbeitslosigkeit haben die Folge, dass die gesetzlichen Renten einiger Arbeitnehmer sehr gering ausfallen werden. Den Betroffenen droht die Altersarmut. Die Bundesregierung plant deshalb, Minirenten künftig aufzustocken.

Symbolbild Rente

Elfriede P. aus Leipzig ist heute 63 und Rentnerin. Sie hat Hochbau studiert und fast ihr ganzes Leben lang als Bauingenieurin und -zeichnerin gearbeitet - und Rentenbeiträge gezahlt. 2006 wurde sie arbeitslos und zwei Jahre später ging sie vorzeitig in den Ruhestand. Heute bekommt sie nur eine Rente von 620 Euro. Elfriede P. ist enttäuscht: "Das hatte ich mir mal anders vorgestellt, ich habe ja auch studiert, und dass es dann mal so wenig wird".

Zuschuss-Rente unter bestimmten Voraussetzungen

Menschen mit kleiner Rente will die Bundesregierung ab 2013 helfen. Sie plant eine "Zuschuss-Rente". Das ist ein Betrag, der die eigene Rente bis zu 850 Euro auffüllen soll. Die Gewährung dieses Zuschusses ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • *Das eigene Alterseinkommen (wie zum Beispiel Gesetzliche Rente, private Zusatz-Rente, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen) liegt unter 850 Euro pro Monat.
  • Man muss 40 Versicherungsjahre (ab 2023: 45 Jahre) nachweisen, zum Beispiel Zeiten der Beschäftigung, Schulbildung ab einem Alter von 17 Jahren, Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft/Mutterschutz)
  • Man muss 30 Beitragsjahre (ab 2023: 35 Jahre) nachweisen, wie zum Beispiel Zeiten der Beschäftigung, Minijobs, bei denen eigene Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege.
  • Fünf Jahre zusätzlicher private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester-Rente, Betriebliche Altersvorsorge. Ab 2018 werden die Anforderungen an die zusätzliche Altersvorsorge schrittweise um ein Jahr bis 2047 erhöht. Dann sind 35 Jahre privater Zusatzvorsorge als Voraussetzung für die Zuschuss-Rente erforderlich.
  • Partnereinkommen über 850 Euro werden auf die eigene Rente angerechnet.

Derzeit erfüllen nur wenige die Kriterien für eine Zuschussrente

Die Leipziger Rentnerin Elfriede P. erfüllt vier der fünf Voraussetzungen. Ihre Rente ist ihr einziges Alterseinkommen und liegt unter 850 Euro. Die Rente ihres Mannes liegt auch unterhalb der Grenze. Sie kann 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahre nachweisen. Nur die fünf Jahre private Altervorsorge schafft sie nicht. Sie hatte zwar mal eine Riester-Rente und die lief auch fünf Jahre, doch sie hat die Versicherung vor Eintritt in die Rentenzeit vorzeitig aufgelöst. So hat sie nach Auskunft des Bundessozialministeriums keinen Anspruch auf die Zuschuss-Rente. So wie Elfriede P. wird es wohl vielen Bestandsrentnern gehen. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden anfangs nur 17.000 Rentner von dem geplanten Zuschuss profitieren. Das heißt, die meisten der 400.000 Bezieher der "Grundsicherung im Alter" (364 Euro + Miet- und Heizkosten= durchschnittlich 680 Euro) über 65 Jahren werden weiter nicht mehr Geld zum Leben haben.

Chance für zukünftige Rentengenerationen

Anders sieht es bei Rentenbeitragszahlern aus, die wenig verdienen und erst in 20 oder 30 Jahren in Rente gehen werden. Sie könnten selbst etwas dafür tun, um die Bedingungen für die Zuschuss-Rente zu erfüllen. Zu ihnen gehört Jana S. aus Erfurt. Sie wird erst in 25 Jahren in Rente gehen. Jana S. hat gleich mehrere Minijobs. Mit diesem Geld und dem Gehalt ihres Mannes muss die fünfköpfige Familie auskommen. Da die Minijobs ausnahmslos im Niedriglohnbereich sind, zahlt Jana S. auch wenig in die Rentenkasse ein. Der aktuelle vorläufige Rentenbescheid prognostiziert 474 Euro pro Monat, wenn sie 2037 in Rente geht. Sollte sich bis dahin nichts an ihrer Situation ändern, würde sie die 45 Jahre Versicherungsjahre erreichen. Auf die Beitragsjahre würde sie aber nur kommen, wenn sie weiter auch rentenversicherungspflichtig arbeitet. Eine Riesterrente leistet sich die Multijobberin trotz des geringen Lohns. So könnte sie in den Genuss der Zuschussrente kommen. Wenn allerdings ihr Mann später mehr als 850 Euro Einkommen oder Rente hat, wird das wiederum angerechnet.

Zuletzt aktualisiert: 13. September 2011, 19:05 Uhr

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