Verwaltungsrat

24. Januar 2012, 09:36 Uhr

Aufgabe des Verwaltungsrates ist es, die Interessen des Senders zu fördern, die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten zu überwachen und sie oder ihn dem Rundfunkrat zur Wahl oder Abberufung vorzuschlagen. Der Verwaltungsrat ist bei der Feststellung der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse Verhandlungspartner der Intendantin oder des Intendanten und achtet auf die sorgfältige Verwendung der Gebühren.