Luftaufnahme von 2013 vom größten Teil des Geländes der MDR-Zentrale in Leipzig unter anderem mit Hochhaus und Feuerlöschteich. Nebenan ist die Mediacity zu sehen. Im Hintergrund Hallen der Alten Messe.
Bildrechte: MDR/Martin Jehnichen

Der Mitteldeutsche Rundfunk Struktur und Arbeitsweise

22. Februar 2024, 15:50 Uhr

Der Mitteldeutsche Rundfunk wurde 1991 als öffentlich-rechtliche Hörfunk- und Fernsehanstalt für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet. Seit Sendestart am 01.01.1992 ist der MDR Mitglied der ARD.

Laut Staatsvertrag über den Mitteldeutsche Rundfunk vom 30.05.1991 gehören Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu seinem Programmauftrag, außerdem dient der MDR der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (MDR-Staatsvertrag, § 6, Absatz 1). Den MDR leitet der vom Rundfunkrat gewählte Intendant. Ihm oder ihr zur Seite stehen acht Direktoren. Rundfunkrat und Verwaltungsrat kontrollieren deren Arbeit.

Intendantin bzw. Intendant

MDR-Intendant Ralf Ludwig
Seit 1. November 2023 ist Ralf Ludwig Intendant des MDR. Bildrechte: MDR/Kirsten Nijhof

Die Gesamtverantwortung für das Programm des MDR trägt die Intendantin bzw. der Intendant. Sie werden vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrates auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Intendantin bzw. der Intendant vertritt den Sender nach außen. Der Rundfunkrat ist das oberste Beschlussorgan des MDR. Er wacht über die Wahrnehmung des Programmauftrages und die Einhaltung der im Staatsvertrag fixierten Programmgrundsätze. Zudem berät er die Intendantin bzw. Intendanten bei der Programmgestaltung. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin bzw. des Intendanten. Er ist bei der Feststellung der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse Verhandlungspartner der Intendantin bzw. des Intendanten und achtet auf die sorgfältige Verwendung des Rundfunkbeitrags.

Programmdirektion Leipzig

Verantwortlich für die Umsetzung des Programmauftrages im MDR-Fernsehen ist die Programmdirektion Leipzig. Sie entscheidet über neue Sendungen und Formate. Sie trägt die inhaltliche Verantwortung für die Telemedienangebote zu einzelnen Sendungen bei MDR.DE und in den sozialen Netzwerken sowie für die Redaktion Telemedien. Diese betreut die Homepage MDR.DE.

Unter Verantwortung der Programmdirektion Leipzig entstehen außerdem MDR-Sendungen für das Gemeinschaftsprogramm der ARD Das Erste. Dem MDR obliegt die Federführung für den gemeinsamen Kinderkanal von ARD und ZDF, der seinen Sitz in Erfurt hat. Der KiKA ist als Hauptredaktion unter dem Dach der Programmdirektion Leipzig angesiedelt.

Darüber hinaus liegt bei ihr die Verantwortung über die Zulieferungen für die Gemeinschafts- bzw. koopierten Programme 3sat, arte, Phoenix und die digitalen Programme One und Tagesschau24 verantwortet. Gemeinsam mit seinen Kollegen der anderen ARD-Anstalten legt er in der Videoprogrammkonferenz das Programm für Das Erste fest.

Im Zuge der trimedialen Umstrukturierung des MDR zum 1. Januar 2016 ging auch die Verantwortung für das Nachrichtenradio MDR AKTUELL (bis 30. April. 2016 MDR INFO) als Bestandteil der neuen Hauptredaktion Information auf den Programmdirektor in Leipzig über.

Programmdirektion Halle

Die Programmdirektion in Halle ist verantwortlich für die Radioprogramme MDR KULTUR, MDR SPUTNIK, MDR JUMP sowie MDR KLASSIK und MDR TWEENS und deren crossmediale Angebote. Zudem gehören zu ihrem Verantwortungsbereich die trimediale Hauptredaktion Kultur sowie die Jungen Angebote des MDR.

Hinzu kommen die Redaktionen MDR WISSEN, Natur und Entdeckungen, Religion und Gesellschaft sowie Geschichte und Dokumentationen inklusive der Verantwortung für die ARTE Koordination des MDR. Unter ihrem Dach sind auch die Zulieferungen aus diesen Bereichen für Das Erste und weitere Gemeinschaftsprogramme und FUNK angesiedelt. Die Programmdirektion entscheidet über die Entwicklung der Programme sowie deren Ausrichtung und Profilierung im Sinne des Programmauftrages.

In der Programmdirektion werden außerdem die Aktivitäten des MDR-Sinfonieorchesters, des MDR-Rundfunkchors des MDR-Kinderchors und des Jugend-Musik-Netzwerkes MDR-Clara sowie das Programm der MDR-Konzertsaison und des MDR-Musiksommers koordiniert.

Die Landesfunkhäuser

Um die Gliederung des Sendegebietes in drei Länder angemessen zu berücksichtigen, wurde im Staatsvertrag festgelegt, dass der MDR Landesprogramme für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen veranstaltet. Sie sollen das politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben in den Ländern darstellen. Die Landesprogramme sind eigenständig und ausschließlich für das jeweilige Land bestimmt. Die Verantwortung für die Radioprogramme, die regionalen Fernsehsendungen und die entsprechenden Online-Angebote tragen die Direktoren der Landesfunkhäuser. Zuständig für die Einhaltung der Programmgrundsätze ist aber auch hier die Intendantin. Außerdem liefern die Landesfunkhäuser Sendungen für das Gemeinschaftsprogramm des MDR und Angebote der ARD zu.

Betriebsdirektion

Für den störungsfreien Produktions- und Sendebetrieb aller MDR-Programme sorgt der Betriebsdirektor. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die technische Ausrüstung bereit, die die Redakteurinnen und Redakteure für ihre Sendungen bzw. Online-Angebote benötigen. Sie entwickeln und warten die Kommunikationseinrichtungen, Netzwerke und Arbeitsplätze. In den Verantwortungsbereich des Betriebsdirektors gehört u.a. auch das Gebäudemanagement.

Verwaltungsdirektion

Die Verwaltungsdirektion sorgt für eine solide Finanzwirtschaft und den verantwortungsbewussten Umgang mit Gebührengeldern. Ein modernes Controlling stellt sicher, dass der MDR finanziell auf gesunden Füßen steht. Die Verwaltungsdirektion betreut aber auch die zahlreichen freien Mitarbeiter und schließt mit Filmlizenzgebern, Auftrags- und Co-Produzenten sowie Verlagen Verträge ab.

Juristische Direktion

Zu den Aufgaben der Juristischen Direktion gehört die Bearbeitung aller rechtlichen Angelegenheiten des MDR. Sie führt alle Rechtsstreitigkeiten und gewährt den MDR-Mitarbeitern Rechtsschutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu berät sie die Intendantin und die Direktoren in rechtlichen Fragen. Dazu gehören u. a. Verfassungsrecht, Rundfunk- und Presserecht, Zivil- und Arbeitsrecht, Telekommunikationsrecht, das Telemedienrecht sowie Urheber- und Wettbewerbsrecht.